Susann Eminger gab der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Ausweis und ihre Krankenkassenkarte und lieh ihr so ihre Identität. Deshalb hat das OLG Dresden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In Haft muss sie nicht.
Susann E. wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert.
Susann Eminger gab der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Ausweis und ihre Krankenkassenkarte und lieh ihr so ihre Identität. Deshalb hat das OLG Dresden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In Haft muss sie nicht.
Susann Eminger ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) in drei Fällen sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen, §§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in einem Fall (Urt. v. 17.07.2026, Az. 5 St 3/25) schuldig.
Susann Eminger ist mit André Eminger verheiratet, der 2018 als Unterstützer der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Die 45-Jährige musste sich vor dem OLG verantworten, weil sie der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Personalausweis und ihre Krankenkassenkarte überließ, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte. Außerdem fuhr sie die NSU-Mitglieder zur Abholung eines Wohnmobils, das diese 2011 bei ihrem letzten Raubüberfall nutzten.
2024 hatte das OLG Dresden die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Eminger zunächst abgelehnt und nur die Anklage wegen Beihilfe zugelassen. Dann wäre das Landgericht sachlich zuständig gewesen. Dagegen war der Generalbundesanwalt erfolgreich beim Bundesgerichtshof vorgegangen, weshalb das Hauptverfahren nun vor einem anderen OLG-Senat stattfand. Der BGH war nämlich davon überzeugt, dass "das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf die subjektive Tatseite der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ergibt".
Auch das OLG bejahte jetzt diese subjektive Seite. Ausreichend hierfür ist bedingter Vorsatz, dass Susann Eminger also die rassistischen Morde des NSU zumindest für möglich hielt. Dies schloss der Senat aus der Gesamtschau einer Vielzahl von Indizien, u.a. aus dem engen Verhältnis der Mitglieder des NSU insbesondere zu Emingers Ehemann und später zu ihr selbst, Emingers besonders enger Freundschaft zu Beate Zschäpe und dem Verhalten des Ehepaares Emingers nach Bekanntwerden der Taten des NSU.
Bei der Länge der Freiheitsstrafe blieben die Richter allerdings deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Dann hätte die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann Eminger hatte im Prozess geschwiegen.
Bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung berücksichtigte das OLG, dass Eminger nicht vorbestraft war, aber auch die sehr lange Verfahrensdauer von 15 Jahren.
Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde und weitere schwere Straftaten in ganz Deutschland. Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011 selbst, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst dadurch flog der NSU auf. Das Leben im Untergrund finanzierte sich das Trio mit Banküberfällen.
Zschäpe wurde 2018 nach gut fünf Jahren Dauer des Hauptverfahrens unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der BGH bestätigte das Urteil im Sommer 2021.
Das Urteil gegen Susann Eminger ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
fkr/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Zitiervorschlag
OLG Dresden verurteilt NSU-Unterstützerin: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60462 (abgerufen am: 17.07.2026 )