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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Weniger Bürokratie für Genossenschaften

Дата публикации: 15-07-2026 14:45:00

Versammlungen online und Wegfall unnötiger Schriftformerfordernisse: Das Recht der Genossenschaften soll umfassend modernisiert werden. Das sieht ein am Mittwoch beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. 

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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Weniger Büro­k­ratie für Genos­sen­schaften

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

"Genossenschaften sind ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft", so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Genossenschaftsrechts. Foto: picture alliance/dpa | Elisa Schu

Versammlungen online und Wegfall unnötiger Schriftformerfordernisse: Das Recht der Genossenschaften soll umfassend modernisiert werden. Das sieht ein am Mittwoch beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. 

Genossenschaften gelten als wichtiger Bestandteil der deutschen Wirtschaft. In Deutschland gab es im Jahr 2025 über 7.000 von ihnen mit rund 22 Millionen Mitgliedern. Zugleich sind Genossenschaften ein relevanter Arbeitgeber: Unter anderem in Genossenschaftsbanken, Konsumgenossenschaften, Energiegenossenschaften oder auch Wohnungsgenossenschaften beschäftigen sie rund eine Million Mitarbeitende.

Mit der Modernisierung des Genossenschaftsrechts, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen nunmehr die Rahmenbedingungen für Genossenschaften weiter vereinfacht und verbessert werden. Durch die Förderung der weiteren Digitalisierung sowie den Wegfall von bürokratischen Schriftformerfordernissen, sollen sie entlastet werden. Außerdem sind neue Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.

Das Vorhaben, für das Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) federführend verantwortlich ist, setzt eine Vereinbarung aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um und knüpft an Gesetzgebungsarbeiten der Ampel aus der 20. Legislaturperiode an. Die meisten Änderungen im "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform" betreffen das Genossenschaftsgesetz und die Genossenschaftsregisterverordnung. Die wesentlichen Neuerungen sind:

Förderung der Digitalisierung und Beschleunigung der Gründung

Die Digitalisierung im Genossenschaftswesen soll gestärkt werden. Genossenschaften sollen umfänglich die Möglichkeit erhalten, Vereinbarungen in Textform zu schließen. Insbesondere die Information der Mitglieder soll künftig grundsätzlich digital erfolgen können. Zudem wird klargestellt, dass die Gründungsversammlung, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vertreterwahlen auch digital stattfinden können.

Die Gründung einer Genossenschaft soll zukünftig regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Gründungsunterlagen erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Eintragungsfrist für die Registergerichte vor. Durch die Verbesserung einer Datenbank der zum Zweck einer Gründung zu beteiligenden Prüfungsverbände soll die Suche nach einem passenden Prüfungsverband erleichtert werden. Zugleich soll durch Konkretisierungen des Inhalts der Gründungsbegutachtung durch die Prüfungsverbände die Prüfung durch die Registergerichte beschleunigt werden.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften

Vorgehen möchte die Bundesregierung verstärkt gegen unseriöse Akteure. Nach Erläuterungen des Bundesjustizministeriums (BMJV) versuchten diese, den guten Ruf von Genossenschaften auszunutzen und Geld auf Kosten der Mitglieder zu machen. "Es gibt (…) Beispiele von Genossenschaften, die ihren Mitgliedern überzogen hohe Renditen versprachen und gleichzeitig horrende Entgelte für laufende Ratenzahlungen sowie überteuerte und nicht erstattbare Beitrittsentgelte aufbürdeten."  In den vergangenen Jahren, so das BMJV, sei es zudem vermehrt zu Gründungen von Genossenschaften gekommen, die lediglich die bloße Kapitalanlage oder die Steuervermeidung bezweckten. "Zum Beispiel wurden einzelne Genossenschaften gegründet, die nur aus Familienmitgliedern bestehen und in die Vermögensgegenstände eingebracht wurden, um Erbschaftssteuer zu vermeiden."

Effektiver verhindert werden soll vor diesem Hintergrund künftig die missbräuchliche Verwendung dieser Rechtsform. So sollen vor allem die Mitglieder vor finanziellen Risiken geschützt werden. Unter anderem sind eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der Prüfungsverbände sowie eine engere staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände vorgesehen. Außerdem soll die bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck mehr sein. Neu eingeführt wird eine Obergrenze von 50 Prozent für investierende Mitglieder.

Bisher können lediglich kleine Genossenschaften bis 20 Mitglieder in ihren Satzungen Regelungen vorsehen, die den Vorstand an Weisungen der Generalversammlungen bindet. Mit dem Gesetzentwurf soll diese Schwelle auf 150 Mitglieder erhöht werden. In einem ersten Entwurf aus dem Sommer 2025 war eine Schwelle von 1.500 Mitgliedern vorgesehen. Nach Rückmeldungen aus der Praxis wurde sie nun auf 150 Mitglieder beschränkt. 

Hubig: "Zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft"

Aus Sicht von Hubig sind Genossenschaften ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. "Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran." Damit Genossenschaften auch zukünftig attraktiv bleiben, wolle die Bundesregierung sie von unnötigen bürokratischen Lasten befreien. Genossenschaften könnten künftig frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren. 

Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatten im März ein Konzept für eine neue Form von Unternehmen vorgelegt. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll nach den Vorstellungen der SPD-Politiker als eigenständige Rechtsform neben GmbH, Aktiengesellschaft und Genossenschaft geschaffen werden. Der Vorschlag ist in der Bundesregierung bislang nicht abgestimmt. Die wichtigste Besonderheit: Das eingebrachte Vermögen soll in der Gesellschaft bleiben. Gewinne dürfen nicht ausgezahlt werden, sondern sollen reinvestiert werden.

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und anschließend im Bundestag beraten. Laut BMJV ist geplant, dass das Gesetz Anfang 2027 verabschiedet wird und dann auch zeitnah in Kraft tritt. Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden.

hs/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60441 (abgerufen am: 17.07.2026 )

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