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Kind stirbt im Auto an Hitzschlag: Wie es in diesem Fall nun weitergeht

Дата публикации: 23-06-2026 13:00:00

Nach dem Tod eines 20 Monate alten Mädchens in Schorndorf ermittelt die Polizei. Wie es juristisch weitergeht, ist noch offen.

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Stand: 23.06.2026, 15:00 Uhr

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Kind stirbt, weil die Mutter es mutmaßlich aus Versehen im Auto gelassen hat: Der tragische Fall erschüttert die Menschen weit über Schorndorf hinaus (Symbolbild).

Kind stirbt, weil die Mutter es mutmaßlich aus Versehen im Auto gelassen hat: Der tragische Fall erschüttert die Menschen weit über Schorndorf hinaus (Symbolbild). © Gaby Schneider

Nach dem Tod eines 20 Monate alten Mädchens in Schorndorf ermittelt die Polizei. Wie es juristisch weitergeht, ist noch offen.

Schorndorf. Wie der Unglückstag im Detail verlaufen ist, wird möglicherweise bei einer Gerichtsverhandlung zur Sprache kommen. Ob der tragische Fall aber überhaupt vor einem Gericht verhandelt werden wird, ist offen. Die Mutter, die ihr Kind am Mittwoch (17.06.) mutmaßlich vollkommen unabsichtlich in Schorndorf im Auto zurückließ, muss keine Angaben machen. Das Mädchen ist an einem Hitzschlag gestorben, weshalb gegen die Frau nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Wie es nun in diesem Fall weitergeht.

Das Kind, ein 20 Monate altes Mädchen, befand sich ab den frühen Morgenstunden im Auto, bestätigte Polizeisprecher Robert Silbe auf erneute Nachfrage. Die Mutter fand ihr Kind gegen 14.30 Uhr leblos im Wagen vor. Das Auto war am Sportpark Rems in der Richard-Kapphan-Straße in Schorndorf abgestellt gewesen. Die Frau, eine 44-Jährige aus Schorndorf, hatte das Kind laut Polizei wie sonst auch im Kindergarten abgeben wollen und war dann zur Arbeit gegangen. Sie hatte das Kind aber gar nicht zum Kindergarten gebracht und ihr Versäumnis allem Anschein nach nicht bemerkt.

Erst am Nachmittag das furchtbare Unglück realisiert

Es ist möglich, dass eine Person sich zum Beispiel, weil sie sehr gestresst ist oder weil Unvorhergesehenes ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, in einer Art Sondermodus befindet und dann glaubt, einem Routineablauf gefolgt zu sein. In Wahrheit ist aber ein wichtiger Schritt innerhalb dieser Routine gar nicht erledigt worden, und der betreffenden Person fällt das nicht auf. Im Schorndorfer Fall könnte genau das geschehen sein. Bestätigt ist das aber nicht. Die Frau wollte jedenfalls ihr Kind nachmittags im Kindergarten abholen – und realisierte erst dann das furchtbare Unglück: Sie hatte das Kind im Auto gelassen.

Weitere Informationen zu den Abläufen an jenem Tag sind aktuell nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, weshalb sich die Polizei in ihren Mitteilungen auf die wichtigsten Fakten beschränkt – und diese liegen jetzt auf dem Tisch. Die Frau hat einen Rechtsbeistand an ihrer Seite.

Es muss nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen

Bestätigt ist, dass gegen die Frau ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden ist. Das bedeutet nicht, dass die Sache in jedem Fall vor einem Gericht verhandelt werden wird. Sobald die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dort wird entschieden, wie aus juristischer Sicht weiter zu verfahren ist.

Es kann zu einer Gerichtsverhandlung kommen, die dann öffentlich geführt wird. Möglich ist auch ein Strafbefehlsverfahren. Das deutsche Recht lässt dieses abgekürzte Verfahren auch dann grundsätzlich zu, wenn es um fahrlässige Tötung geht. Es findet dann keine mündliche Hauptverhandlung vor einem Gericht statt. Stattdessen erhält der oder die Beschuldigte per Post die Information, welche Strafe ein Richter oder eine Richterin festgesetzt hat. Dagegen kann man Einspruch einlegen.

Wie auch immer die Justiz im Schorndorfer Fall entscheiden wird – die seelischen Folgen für alle Beteiligten wiegen schwerer als irgendein Urteil.

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