Der Landeswahlausschuss hat entschieden, welche Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl antreten dürfen. Vier Gruppierungen wurden nicht zugelassen. mehr...
Der Landeswahlausschuss hat entschieden, welche Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl antreten dürfen. Vier Gruppierungen wurden nicht zugelassen.
Nicht die Bananen-Partei, sondern eine Fahne der Satire-Partei „Die Partei“ bei einem Protest gegen Nazis
Foto: dpa
Die potenziellen Wähler:innen der Parteien Bananen für Deutschland, NSAfD, NSAfDP und der Partei der Rentner müssen bei der Abgeordnetenhauswahl zu Hause bleiben – oder sich eine neue Partei suchen. Der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz von Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat am Mittwoch entschieden, dass 26 Parteien an der Wahl im September teilnehmen dürfen. Vier Vereinigungen, die zuvor ihre Bereitschaft signalisiert hatten, sich an den Wahlen zu beteiligen, wurde dies dagegen verwehrt.
Überprüft wurden dabei formale Kriterien. Dazu gehören laut Wahlausschuss ein Vorstand aus mindestens drei Personen, Satzung und Programm, unterscheidbarer Name, Binnendemokratie, deutscher Sitz und mehrheitlich deutsche Mitglieder – plus die grundlegende Fähigkeit, am politischen Prozess organisatorisch, personell und finanziell mitzuwirken. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Parteieneigenschaft festgestellt und die Teilnahme an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten zulässig.
Bei insgesamt sechs Vereinigungen stand dies infrage, als Mitte Mai alle Bewerbungen eingereicht waren. Zwei von ihnen dürfen nun an der Wahl teilnehmen. Das ist zum einen die „Eigenheim Partei – Die neuen Liberalen“, die die Wohneigentumsquote in der Mieterstadt steigern will. Ihr Programm ist dabei weniger liberal als marktradikal. Gefordert wird etwa: „Absoluter Schutz des Privateigentums vor staatlicher Regulierung oder gar Enteignung“.
Losdemokratie für BürgerräteGanz anders hält es Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft, die ebenfalls die Hürde genommen hat. Statt für Kapitalinteressen tritt sie für geloste Bürgerräte ein, die Entscheidungen zu wichtigen Fragen treffen sollen, die dann vom Parlament umgesetzt werden müssen.
Mehr Mitbestimmung, aber durch Volksabstimmungen, will auch die 2023 gegründete Partei der Rentner, deren Kernforderung zudem eine Mindestrente von 1.250 Euro ist. Doch obwohl die Partei bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg in diesem Jahr teilnehmen durfte – für Berlin hat sie nicht alle Anforderungen erfüllt.
Bei den übrigen drei abgelehnten Vereinigungen handelt es sich allesamt um Spaßprojekte des ehemaligen Vorsitzenden der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD), Volker Stoi, Der Medienaktivist hatte der Berliner Morgenpost die Beteiligungsanzeigen für seine „Parteien“ geschickt. „Das Bild, das sich daraus ergibt, ist das eines gewollten Durcheinanders: Verwirrungsstiftung als künstlerische Methode“, so die Zeitung.
Die 26 zugelassenen Parteien müssen, abgesehen von jenen fünf im Parlament vertretenen, noch bis Mitte Juni jeweils 2.200 Unterschriften für den Antritt auf Landesebene und jeweils 188 für ihre Bezirkslisten einreichen. Was für die großen Kleinen wie Volt, Tierschutzpartei, BSW oder FDP keine große Hürde werden dürfte, wird für die HipHop-Partei Die Urbane, die Neonazis von Die Heimat oder die Demokratische Linke eine nicht ganz so leicht zu überspringende Hürde.
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