Ein Mann aus den Niederlanden hat mithilfe eines AirTags sein gestohlenes Boot wiedergefunden. Es konnte wieder an einen Legeplatz zurückgebracht werden.
Ein Mann aus den Niederlanden hat mithilfe eines AirTags sein gestohlenes Boot wiedergefunden. Es konnte wieder an einen Legeplatz zurückgebracht werden.
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Tracker können kleine Alltagshelfer sein, um Schlüssel, Portemonnaies oder andere Gegenstände leichter wiederzufinden. Manche deponieren sie auch im Auto, um später den Parkplatz nachverfolgen zu können. Ein Mann aus den Niederlanden hatte einen einen AirTag in seinem Boot platziert. So konnte er in der Nacht zu Donnerstag verfolgen, wie es gestohlen wurde. Darüber berichtet die niederländische Zeitung „Brabants Dagblad“ (BD).
Am Donnerstagmorgen lokalisierte der Besitzer das Boot laut Bericht am Orionpad in Rosmalen. Vom Ufer aus war es nicht zu erreichen. Zusammen mit Polizeibeamten wurde das Boot von der Feuerwehr gesichert. Danach konnte es wieder am Kai festgemacht werden. Der Besitzer erstattete Anzeige bei der Polizei.
AirTags helfen nicht nur beim Wiederfinden von Gegenständen, sondern können missbräuchlich eingesetzt werden. Davor kann man sich schützen: Bewegt sich ein fremder AirTag gemeinsam mit einer Person, erhalten Betroffene eine Mitteilung auf ihren Geräten. Das kann zum Beispiel durch einen Ton geschehen. Diese Funktion dient dem Schutz vor unerlaubter Ortung.
Apple zufolge muss auf dem iPhone dafür mindestens iOS 17.5 oder eine neuere Version installiert sein. Außerdem müssen die Ortungsdienste sowie die wichtigen Orte in den Systemdiensten aktiviert sein. Auch Bluetooth muss eingeschaltet sein, zudem müssen Tracking-Mitteilungen erlaubt werden.
Der Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer informiert auf seiner Homepage über heimliches Tracking mittels AirTags oder vergleichbaren Geräten. Er begrüßt die oben genannte Nachbesserung von Apple. Aktuell sieht er den „gegenwärtige(n) Normbestand des deutschen Strafrechts nur bedingt geeignet, Opfer gegen die spezifische Gefahr des Cyberstalkings durch technikvermittelter, verdeckter Ortung zu schützen“.
Ändern könnte dies die Umsetzung einer Reform des Strafgesetzbuchs (§ 238). Dabei geht es um die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese muss bis Mitte 2027 umgesetzt werden.
Ein Artikel behandelt die Strafbarkeit für eine „vorsätzliche wiederholte oder ständige Überwachung einer Person ohne deren Einwilligung oder einer rechtlichen Genehmigung mittels IKT [Informations- und Kommunikationstechnologien] mit dem Ziel, die Bewegungen und Tätigkeiten dieser Person zu verfolgen oder zu überwachen“, berichtet der Anwalt. Wie das konkret aussehen soll ist noch unklar.
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