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In den Verpackungen von Notebooks werden in Europa ab Ende April keine Ladegeräte mehr beiliegen: Dann ist Laden mit USB-C Pflicht

Дата публикации: 09-04-2026 16:23:00

Ab 28. April 2026 müssen alle in der EU verkauften Laptops per USB‑C ladbar sein. Für viele Käufer dürfte das Ladegerät künftig zum teuren Extra werden.

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Ab 28. April 2026 müssen alle in der EU verkauften Laptops per USB‑C ladbar sein. Für viele Käufer dürfte das Ladegerät künftig zum teuren Extra werden.

Die EU-Vorgaben zum einheitlichen Ladeanschluss erreichen eine neue Stufe: Wie die italienische Zeitung „Corriere della Sera“ berichtet, gilt ab dem 28. April 2026 für alle in der Europäischen Union verkauften Laptops: Sie müssen über einen USB‑C-Anschluss verfügen, um sie darüber mit einem Kabel laden zu können.  

Grundlage ist die Richtlinie 2022/2380, die bereits seit Ende 2022 in Kraft ist und einen einheitlichen Standard für zahlreiche Geräte festlegt. Für Smartphones und andere mobile Geräte galt eine kürzere Umsetzungsfrist bis zum 28. Dezember 2024. Für Laptops wurden wegen der technisch komplexeren Schnellladeanforderungen mehr als drei Jahre Übergangszeit eingeräumt.

Pflicht zum USB‑C-Anschluss

Kern der neuen Regeln ist ein einheitlicher physischer Anschluss und ein gemeinsamer technischer Standard. Jeder Laptop in der EU muss künftig per Kabel über USB‑C geladen werden können.

Geräte, die mit mehr als 15 Watt laden, müssen den Schnellladestandard USB Power Delivery unterstützen. So soll sichergestellt werden, dass Ladegeräte verschiedener Fabrikate problemlos für Laptops anderer Hersteller funktionieren.

Ladegerät künftig meist als Zubehör

Auf der Verpackung muss klar gekennzeichnet sein: 

  • Mit welcher Ladeleistung wird das Gerät geladen?
  • Ist ein Netzteil vorhanden oder nicht?

Die Richtlinie verbietet den Verkauf von Laptops mit Ladegerät nicht, verpflichtet die Hersteller aber, eine Variante ohne Netzteil anzubieten. Nach Einschätzung von „Corriere della Sera“ ist es unwahrscheinlich, dass Unternehmen dauerhaft zwei Versionen desselben Modells im großen Stil parallel vertreiben.

Grund sind höhere Kosten durch doppelte Verpackung, Logistik, Lagerhaltung und Kennzeichnung. Stattdessen dürfte sich die Variante durchsetzen, die sich im Smartphone-Markt bereits etabliert hat: ein einheitliches Produkt ohne Ladegerät, dazu Netzteile als separates Zubehör.

So hoch sind die Kosten für passendes Netzteil

Wer spart und wer mehr zahlt: Für Kundinnen und Kunden, die bereits hochwertige USB‑C-Ladegeräte besitzen, etwa ein leistungsstarkes Mehrport-Ladegerät auf dem Schreibtisch und ein zweites im Rucksack, kann die Neuregelung Einsparungen bringen – sie müssen kein weiteres Netzteil mitkaufen. 

Für andere könnte der Laptop-Kauf dagegen teurer werden als früher, als diese standardmäßig inklusive Netzteil verkauft wurden. Wie „Corriere della Sera“ hervorhebt, benötigen die meisten modernen Notebooks ein USB‑Power‑Delivery-Ladegerät mit mindestens 65 Watt, leistungsstarke Modelle sogar 90 oder 100 Watt. Solche Netzteile kosten oft 40 bis 50 Euro oder mehr, insbesondere bei Markenherstellern. 

Anders als für Smartphones, für die ein 20- bis 30-Watt-Ladegerät günstig zu haben ist, fällt der Nachkauf für Laptops damit deutlich stärker ins Gewicht.

„Verbraucher sind schon lange genug frustriert“

Die Entscheidung ist das Ergebnis einer über zehnjährigen Entwicklung auf EU-Ebene. In den 2010er-Jahren analysierte die EU-Kommission den „Dschungel“ unterschiedlicher Ladeanschlüsse von Mini-USB und Micro-USB über Lightning und MagSafe bis hin zu herstellerspezifischen Notebook-Steckern. 

Die damalige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wird von „Corriere della Sera“ mit den Worten zitiert: „Europäische Verbraucher sind schon lange genug frustriert über die inkompatiblen Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen stapeln. Wir haben der Industrie ausreichend Zeit gegeben, eigene Lösungen zu finden; jetzt ist es an der Zeit für gesetzliche Maßnahmen.“ Die Vorgaben gelten für neu verkaufte Geräte, bestehende Produkte bleiben unverändert nutzbar – etwa ältere MacBooks mit MagSafe.

Gaming-Notebooks bleiben Sonderfall

Die technischen Vorgaben der EU gehen weit über die reine Steckerform hinaus. Mit der delegierten Verordnung 2023/1717 wurde die maßgebliche Norm auf die sechste Ausgabe IEC 62680-1-2:2022 aktualisiert. Sie erweitert den unterstützten Leistungsbereich von USB Power Delivery auf bis zu 240 Watt. Dadurch lässt sich die Vorgabe auch auf leistungsstärkere Laptops anwenden und hebt die mögliche Ladeleistung über USB‑C auf ein Niveau, das zuvor für diesen Anschluss nicht vorgesehen war.

Trotzdem bleiben bestimmte Hochleistungsgeräte von der Praxis der einheitlichen USB‑C-Stromversorgung faktisch ausgenommen. Gaming-Notebooks mit dedizierten Grafikkarten der neuesten Generation benötigen laut „Corriere della Sera“ oft firmeneigene Netzteile mit 250 Watt oder mehr. Viele dieser Modelle setzen bereits heute auf eine Mischlösung: USB‑C zum Laden bei geringer Last sowie ein zusätzlicher exklusiver Anschluss für grafikintensive Spielsitzungen. Dieser pragmatische Kompromiss dürfte auch nach dem 28. April bestehen bleiben – mit USB‑C für den Alltagsbetrieb und Spezialnetzteil für maximale Leistung.

"Was hat es die EU anzugehen, wie ich mein Laptop auflade?"

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