Wer in Deutschland zu oft gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Doch bislang gab es Möglichkeiten, diese Konsequenzen auf andere Personen abzuwälzen. Damit soll ab Juli endgültig Schluss sein.
Wer in Deutschland zu oft gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Doch bislang gab es Möglichkeiten, diese Konsequenzen auf andere Personen abzuwälzen. Damit soll ab Juli endgültig Schluss sein.
Führerschein retten gegen Geld? Das wird jetzt teuer. (Foto: Foottoo/Shutterstock.com)
In der Vergangenheit gab es eine Grauzone beim Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße: Eine überfahrene Ampel, eine Geschwindigkeitsübertretung, ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug – die dafür fälligen Punkte in der Kartei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg konnte man unter Umständen geschickt wieder loszuwerden.
Das ging zum einen, indem man im privaten Umfeld eine geeignete Person fand, die die Strafe auf sich nahm und angab, gefahren zu sein. Zum anderen gab’s aber auch gewerbliche Agenturen und Plattformen, die ihre Dienste im Internet anboten und passende Strohmänner und -frauen suchten. Diese Anbieter warben teils ganz offen mit Slogans wie „Wir übernehmen Ihr Fahrverbot“ oder „Punkte loswerden statt Führerschein verlieren“. Sie waren über Suchmaschinen problemlos zu finden.
Das Geschäftsmodell dahinter war recht einfach. Wem als Autofahrer:in Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohten, der oder die konnten über Vermittler nach einer Person suchen, die den Verstoß gegen Bezahlung auf sich nahm. Der tatsächliche Fahrer leitete den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle dazu an den Vermittler weiter, der dann einen passenden Partner organisierte der gegenüber der Behörde angab, selbst am Steuer gesessen zu haben. So übernehm dieser Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls sogar ein Fahrverbot.
Punktehandel war nicht explizit verboten – im Prinzip
Ab Juli gilt nun eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die dem Punktehandel einen Riegel vorschieben soll. Wer ab diesem Zeitpunkt die Behörden über den tatsächlichen Fahrer täuscht oder entsprechende Dienstleistungen anbietet und vermittelt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 30.000 Euro rechnen. Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Verkehrsverstöße gegen Geld auf andere Personen übertragen werden.
Möglich war das vor allem durch eine rechtliche Grauzone. Denn explizit verboten war der Punktehandel bislang nicht, auch wenn bestimmte Konstellationen schon in der Vergangenheit strafrechtliche Folgen nach sich ziehen konnten. Jetzt hat der Gesetzgeber den speziellen Tatbestand für die bewusste Übernahme von Punkten oder die gewerbsmäßige Vermittlung geschaffen.
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Gerecht ist das allemal – und im Sinne der Verkehrssicherheit auch nur vernünftig. Denn Kritiker:innen, darunter auch der ADAC, bemängelten vor allem die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Wiederholungstäter:innen konnten trotz zahlreicher Verstöße weiter unauffällig bleiben und kamen ungeschoren davon, weil Punkte und Fahrverbote nicht beim eigentlichen Fahrer oder der Fahrerin landeten. Vor allem wurde so das Fahreignungsregister in Flensburg unterlaufen, das eigentlich dazu dienen soll, auffällige Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu erkennen und zu bestrafen.
Über den neuen § 4c StVG wird die Täuschung von Behörden über die Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße nun ausdrücklich verboten – insbesondere wird natürlich auch das Anbieten oder Vermitteln solcher Dienste sanktioniert. Ob der bislang florierende Markt damit verschwindet und es bestenfalls noch zu kleineren Tricksereien im Familienkreis kommt, bleibt abzuwarten.
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