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Hausrat geklaut, Vase kaputt: Schaden in der Ferienwohnung? - Wann der Versicherer zahlt

Дата публикации: 14-07-2026 13:51:52




Rotwein auf dem Teppich oder Einbruch ins Urlaubsdomizil: Welche Versicherung hilft wirklich, wenn im Ferienhaus etwas schiefgeht?



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Hausrat geklaut, Vase kaputt Schaden in der Ferienwohnung? - Wann der Versicherer zahlt

Hamburg · Rotwein auf dem Teppich oder Einbruch ins Urlaubsdomizil: Welche Versicherung hilft wirklich, wenn im Ferienhaus etwas schiefgeht?

Mit der richtigen Versicherung bleibt der Urlaub in der Ferienwohnung entspannt.

Foto: Thomas Warnack/dpa/dpa-tmn

Selbst kochen, alleine entscheiden, wann es Essen gibt und nicht ständig klopfender Zimmerservice: Viele Menschen verbringen ihren Sommerurlaub aus diesen und anderen Gründen gerne in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus.

Doch in den Ferienunterkünften kann natürlich auch mal etwas zu Bruch gehen. Wer kommt dann für den Schaden auf? Und was, wenn in das Urlaubsdomizil eingebrochen und etwas geklaut wird? Der Bund der Versicherten (BdV) verweist auf zwei Versicherungen, die dann leisten können: Hausrat und Haftpflicht.

Die Hausratversicherung für Mitgebrachtes

Für einen Urlaub in Ferienwohnung oder Ferienhaus reist oft viel Gepäck mit - Klamotten, Geräte, vielleicht sogar Küchenausstattung. Und genau dieser Hausrat ist dann vorübergehend auch im Urlaubsdomizil geschützt, so der Bund der Versicherten.

Wird dort eingebrochen und gestohlen, greift die Außenversicherung der Hausratspolice - zumindest vorübergehend. Je nach Vertrag sind das meist mindestens drei Monate. Allerdings: Der Schutz kann eingeschränkt sein. Bargeld und Wertsachen können zum Teil nur eingeschränkt abgedeckt oder ganz ausgeschlossen sein.

Die Privathaftpflichtversicherung fürs Inventar

Rotwein auf dem hellen Teppich verteilt, einen Kratzer im Esstisch verursacht oder eine Vase zerbrochen? Oder der E-Bike-Akku hat sich entzündet und in der Unterkunft gab es einen Brand? Wem so etwas oder Ähnliches in der Ferienunterkunft unterläuft, kann auf den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung hoffen.

„Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Allerdings können auch solche Schäden mitunter nur begrenzt abgedeckt sein. Eine Nachfrage beim Versicherer bringt Gewissheit.

© dpa-infocom, dpa:260714-930-384016/1

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