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Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen

Дата публикации: 22-07-2026 15:47:00

Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.

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Die Bundesnetzagentur hat den regulatorischen Schlussstein für die Nutzung der Telekom-Passivinfrastruktur gesetzt. Mit der Veröffentlichung eines Standardangebots stehen nach den Tarifen nun auch die detaillierten vertraglichen Rahmenbedingungen fest, zu denen Wettbewerber Leerrohre und Masten des Ex-Monopolisten für den Glasfaserausbau mieten können. Die Regulierung soll den von Konkurrenten besonders gefürchteten doppelten Netzausbau verhindern und alternative Anbieter dabei unterstützen, vor allem noch unversorgte Gebiete schneller anzubinden.

Behördenpräsident Klaus Müller betonte, die Regulierungsbehörde habe mit den drei Entscheidungen die Zugangshürden beseitigt und umfassende Klarheit geschaffen. Nun liege es an den Marktteilnehmern, die Vorgaben zu nutzen.

Der Grundstein für das Regelwerk datiert aus dem Sommer 2022, als die Bundesnetzagentur die Telekom grundsätzlich zur Öffnung ihrer baulichen Anlagen verpflichtete. Dieser Schritt war im Markt hochgradig umstritten und beschäftigte die Justiz, bis der Europäische Gerichtshof und das Verwaltungsgericht Köln die Verpflichtung bestätigten. Parallel verhandelte die Behörde über die Entgelte: Erst im Juni 2024 standen die endgültigen Mietpreise für Rohre und Masten fest, die rückwirkend ab Anfang 2024 galten.

Fünf Jahre Planungssicherheit und strenge Fristen

Die jetzt auf 137 Seiten ausgebreiteten Vertragsbedingungen garantieren Alternativanbietern eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren, in denen der Marktführer die Konditionen nicht einseitig verändern darf. Das Vertragswerk bringt klare Vorgaben für Transparenz und Buchungsprozesse: Die Telekom muss freie Kapazitäten quartalsweise über den Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes offenlegen. Zudem schränkt die Behörde die Möglichkeiten des Konzerns ein, Kapazitäten wegen angeblichen Eigenbedarfs zu blockieren.

Reservierungen für den eigenen Glasfaserausbau sind an strenge Nachweise und feste Umsetzungsfristen gekoppelt. Lässt die Telekom diese verstreichen, drohen Strafen. Konkret: Wenn sie freie Leerrohre wegen Eigenbedarfs für Konkurrenten sperrt, darf sie Trassen nicht pauschal blockieren, sondern muss eine budgetierte Ausbauplanung lückenlos nachweisen und reservierte Kapazitäten im Infrastrukturatlas offenlegen. Für die Prüfung von Wettbewerberanfragen gilt eine Frist von 20 Werktagen. Zudem muss der angekündigte Eigenbedarf innerhalb fester Umsetzungsfristen tatsächlich baulich realisiert werden, andernfalls erlischt die Reservierung.

Lässt die Telekom Ausbau- oder Prüffristen verstreichen, greift ein Sanktionssystem mit gestaffelten Vertragsstrafen mit etwa 500 bis 1000 Euro pro Verzugsstufe. Hält der Konzern die Garantien bei mehr als 5 Prozent der Anfragen pro Quartal nicht ein, drohen wiederkehrende Pönalen sowie aufsichtsrechtliche Verfahren mit Zwangsgeldern der Behörde und Schadensersatzforderungen der blockierten Konkurrenten.

Gleichzeitig sichert die Regulierung auch Tochtergesellschaften wie Glasfaser NordWest und GlasfaserPlus ab, die ebenfalls zur Öffnung verpflichtet sind und sich an den Maßstäben der Mutter orientieren müssen.

Telekom prüft rechtliche Schritte

Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) begrüßt den Schritt als längst überfälligen Meilenstein für mehr Planungssicherheit und eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Für einen reibungslosen Ablauf fordert der Verband praxistaugliche, diskriminierungsfreie Konditionen sowie eine zügige Übertragung der Regeln auf Telekom-Joint-Ventures. Zugleich übt der VATM scharfe Kritik an der extrem langen Verfahrensdauer von sieben Jahren.

Grundsätzlich skeptisch steht der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) dem Leerrohrzugang gegenüber. Er bevorzugt den Open-Access-Ansatz via Bitstrom, erkennt in den aktuellen Beschlüssen aber auch Verbesserungen für Wettbewerber. Willkommen seien etwa die strengeren Hürden für die Telekom, Zugänge unter dem Vorwand des Eigenbedarfs zu verweigern.

Eine Sprecherin der Telekom hob gegenüber heise online hervor, dass die Mitnutzung ohnehin seit Jahren Praxis sei. Die „festgelegten Bedingungen setzen wir nun um, prüfen derzeit aber auch noch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung“. Der Konzern sieht sich durch ungleiche Fristen bei Planung und Dokumentation gegenüber anderen Ausbauern benachteiligt.

Unzufriedenheit in Brüssel

In Brüssel kam das Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht gut an: Auch die EU-Kommission bemängelte das langwierige Prozedere. Zwischen der Feststellung der Marktmacht der Telekom im Jahr 2019 und der jetzigen Verabschiedung des Standardangebots vergingen fast sieben Jahre. Die europäischen Wettbewerbshüter monierten ferner, dass Entgelte und Vertragsbedingungen sequenziell statt in einem einheitlichen Paket beschlossen worden seien. Das habe die wirksame Umsetzung von Abhilfemaßnahmen verzögert und Rechtssicherheit eingebüßt. Der hiesige Regulierer wies die Schelte mit Verweis auf den nationalen Gesetzgeber zurück, der gezielt Anreize für Investitionen in den Glasfaserausbau setzen wollte.

Schon bei den Verhandlungen über die Entgelte standen sich die Lager unversöhnlich gegenüber. Während Wettbewerber wie Vodafone von „Mondpreisen“ sprachen, warnte die Telekom vor „Spottgebühren“. Die Kosten im Verteilnetz belaufen sich je nach Rohrdurchmesser auf rund 12,70 Euro bis 64,50 Euro netto pro Monat. Die Nutzung oberirdischer Masten schlägt mit mehreren hundert Euro zu Buche.

(vbr)

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