Vergütung der Infusionstherapie und begleitender Leistungen im EBM geregelt
Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit früher Alzheimer-Erkrankung und nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie steht seit dem 1. Juli 2026 eine eigene EBM-Leistung zur Verfügung. Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Therapie mit dem monoklonalen Antikörper Donanemab (Kusunla®) in den EBM aufgenommen.
Neu eingeführt wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 02103 für die Infusionstherapie mit Donanemab. Die Leistung ist mit 147 Punkten beziehungsweise 18,73 Euro bewertet und umfasst die mindestens 30-minütige intravenöse Infusion sowie die anschließende mindestens 30-minütige Überwachung des Patienten.
Die Behandlung erfolgt in vierwöchigen Abständen. Die Therapiedauer ist auf maximal 18 Monate begrenzt.
Diagnostik und Verlaufskontrolle extrabudgetär vergütetDie im Zusammenhang mit der Therapie erforderlichen diagnostischen und begleitenden Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Hierfür sind die jeweiligen Gebührenordnungspositionen mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen.
Hierzu zählen insbesondere:
Die Indikationsstellung sowie die Durchführung beziehungsweise Veranlassung der Therapie sind bestimmten fachärztlichen Gruppen vorbehalten. Hierzu zählen:
Voraussetzung für die Leistungserbringung sind unter anderem Erfahrungen in der Behandlung der Alzheimer-Erkrankung sowie die Gewährleistung eines zeitnahen Zugangs zu einer MRT-Diagnostik, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Zentren.