In mehreren Kommunen des Ostalbkreises wird der Start von Glasfaser-Internet derzeit ausgebremst – von Playern, mit denen offenbar wohl niemand gerechnet hat.
Stand: 11.07.2026, 18:50 Uhr
Von: Christian Nick

In mehreren Kommunen des Ostalbkreises wird der Start von Glasfaser-Internet derzeit ausgebremst – von Playern, mit denen offenbar wohl niemand gerechnet hat.
Schechingen/Iggingen. Unmut herrscht derzeit in so manchen Rathäusern der Region – und wohl bald auch bei zahlreichen Bürgern. Denn: Mancherorts wird es mehrmonatige Verzögerungen geben, bis die Menschen das im Zuge des "Graue-Flecken-Programms" der Netcom ausgebaute neue Glasfaser-Netz tatsächlich nutzen können.
Der Grund: Nach Informationen unserer Redaktion sorgt eine sogenannte Beihilfebeschwerde eines anderen Telekommunikationsdienstleisters bei der Europäischen Kommission für Probleme. Dabei handelt es sich um ein Instrument, mit welchem unter anderem Firmen bei der EU vermeintlich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile monieren können – und wo bei einem Erfolg auch bereits ausgezahlte Fördergelder zurückgezahlt werden müssen.
Die Vorgeschichte ist langWorum geht es? Die "grauen Flecken" sind jene Bereiche einer Kommune, in denen Internet erst mit einer Bandbreite zwischen 30 Megabit (Mbit) sowie 100 Mbit verfügbar ist – und noch kein zukunftsfähiges schnelles Glasfaser-Netz. Da der privatwirtschaftliche Ausbau hier oft unterbleibt, wurde und wird der Lückenschluss dort oft staatlich gefördert.
Um beim Internetausbau voranzukommen, hatte die mittlerweile aufgelöste "Komm.Pakt.Net" – eine kreisübergreifende Vereinigung, aus welcher der Ostalbkreis vor drei Jahren ausgetreten ist und jene durch die eigene Anstalt namens „Breitband Ostalb“ ersetzt hat – im Jahr 2017 eine europaweite Netz-Betriebsausschreibung initiiert. Aus dieser ging das Ellwanger Unternehmen Netcom als günstigster Bieter hervor und kümmert sich seitdem um den Aufbau des Lichtgeschwindigkeitsnetzes in allen Landkreis-Kommunen.
2022 startete dann besagtes "Graue-Flecken-Förderprogramm" – und bei der "Komm.Pakt.Net" entschied man sich, auf die Ausschreibung für einen neuen Betriebsvertrag zu verzichten. Die Denke damals: Die Netcom solle und werde sich auch um die weiteren nun auszuschreibenden Anschlüsse in Schechingen, Iggingen, Waldstetten, Heubach, Essingen, Rosenberg, Adelmannsfelden, Abtsgmünd, Aalen-Oberkochen, Aalen-Westhausen, Neresheim und Bopfingen kümmern.
Es gab kein neues VerfahrenSo weit, so gut. Doch genau dies rief einen konkurrierenden Marktteilnehmer auf den Plan. Hinter den Kulissen soll gerungen worden sein, es gab unterschiedliche Rechtsauffassungen. Letztlich wurde keine weitere Ausschreibung durchgeführt. Das hatte Folgen: Bereits 2023 legte jener Konkurrent – die damalige sdt.net, die mittlerweile im Kieler Unternehmen TNG-Stadtnetz aufgegangen ist – dann Beschwerde bei der EU ein.
Susanne Dietterle, Sprecherin des Ostalbkreises, betätigt, dass "eine sogenannte Beihilfebeschwerde eines Telekommunikationsunternehmens bei der EU-Kommission anhängig" ist. Jene wirke sich, so Dietterle, allerdings "nicht operativ auf den Netzausbau" aus und sorge für "keine Verzögerungen für die Endkunden".
Ist das wirklich so? Nachfrage bei Stefan Jenninger, Bürgermeister in Schechingen: "Zumindest im Falle Schechingens stimmt die Aussage, es komme zu keinen Verzögerungen für die Kunden, nicht", sagt der Rathausschef. "In anderen Kommunen mag es so sein, da dort die Bautätigkeiten noch laufen." In Schechingen indes ist das Glasfaser-Netz in den "grauen Flecken" grundsätzlich betriebsbereit – darf nun laut Ansage der "Breitband Ostalb" aber nicht ans Netz gehen, bis ein rechtssicherer Betriebsvertrag vorliegt.
Hunderte Bürger müssen wartenNach Informationen dieser Redaktion laufen derzeit Gespräche zwischen Kommunen und Landkreis, wie die Kuh am besten vom Eis zu bringen ist. "Die Lösung wird wohl sein, dass es eine Neuausschreibung gibt", sagt Jenninger hierzu. Dies könne bis zu einem halben Jahr dauern – bis dahin müssen die Schechinger Bürger warten. "Das ist sehr ärgerlich", bekundet der Rathauschef. Schließlich drehe es sich um rund 200 Adressen im Gemeindegebiet.
Wie verhält es sich andernorts? Iggingens Verwaltungschef Tobias Feldmeyer bestätigt: "Auch bei uns kommt es dadurch zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme. Der Ausbau ist fertig, das Netz darf aber nicht an die Kunden übergeben werden." Geschehe dies, riskiere man, dass Fördergelder in Millionenhöhe womöglich zurückgezahlt werden müssen. "Uns wurde zur Vorsicht geraten."
Kritik am KlageführerThomas Häfele, Bürgermeister in Neresheim, kommentiert den Vorgang so: "Aus meiner Sicht sind die Folgen im Moment noch nicht absehbar." In den Teilorten sei das Netz bereits fertig, in der Kernstadt werde hingegen noch gebaut. Weiter will sich Häfele unter Verweis auf die stattfindenden Gespräche derzeit nicht äußern.
Sein Essinger Amtskollege Wolfgang Hofer sagt: "Wir sind im Teilort Lauterburg weitgehend fertig." Prinzipiell könnte das Glasfaser-Netz also auch dort schon in Betrieb genommen werden – und die Kundschaft muss nun warten. "Die Verzögerung ist natürlich nicht gewünscht und nicht erfreulich", so Hofer. Er möchte, wie die anderen Rathauschefs auch, der Kreisverwaltung jedoch nicht den Vorwurf machen, damals der "Komm.Pakt.Net" zu sehr vertraut zu haben und womöglich sehenden Auges in das nun auftretende Problem gelaufen zu sein. Der Essinger Bürgermeister findet stattdessen deutliche Worte in Richtung Klageführer TNG: "Es ist ein Unding, wenn man auf dem Rücken der Bürger und der Kommunen Rechthaberei ausspielt und zu zerstören versucht, was jahrelang aufgebaut wurde."
Was das klageführende Kieler Unternehmen sagtBettina Büll, Sprecherin der TNG-Stadtnetz, kommentiert den Sachverhalt auf Anfrage dieser Redaktion wie folgt: "Wir haben Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, da nach unserer Auffassung die Vergabe eines Netzbetriebs ohne Ausschreibung und Markterkundung im Rahmen eines mit Steuermitteln von Land und Bund geförderten Breitbandausbaus nicht zulässig ist."
Telekommunikation sei laut Grundgesetz Aufgabe der Privatwirtschaft. "Aus unserer Sicht ist dies ein Eingriff in den Markt, der zu einer Wettbewerbsverzerrung führen kann. Die EU-Kommission hat hier bislang noch nicht entschieden", betont die Firmenvertreterin.
Büll weiter: "Wir verstehen den Wunsch der Kommunen nach einem schnellen Ausbau. Genau deshalb ist uns wichtig, dass die Vergabe rechtssicher erfolgt. Nur ein Verfahren, das nationales Recht und EU-Recht einhält, sorgt langfristig für echten Wettbewerb, wovon letztlich die Endverbraucher profitieren."
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