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Freie Fahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

Дата публикации: 22-07-2026 11:08:36

Begleitpersonen für Menschen mit einer Zivilinvalidität ab 67 % können künftig kostenlos Zug oder Bus fahren. […]
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Begleitpersonen für Menschen mit einer Zivilinvalidität ab 67 % können künftig kostenlos Zug oder Bus fahren. Ein entsprechender Antrag von Alex Ploner (Team K) wurde heute im Landtag angenommen. Die Schwelle für den Anspruch auf den Südtirol Pass free für Menschen mit Behinderung auf 67% anerkannter Invalidität herabzusetzen, wurde vor kurzem ebenfalls im Landtag beschlossen.

Mit der neuen Regelung wird ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Mobilität und zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung geleistet. Viele Betroffene sind im Alltag auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen, um öffentliche Verkehrsmittel sicher und selbstständig nutzen zu können. Die nun beschlossene Maßnahme verhindert, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung zusätzliche Mobilitätskosten tragen müssen.

„Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer aufgrund einer Behinderung auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht benachteiligt werden. Die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson schafft mehr Freiheit, mehr Selbstständigkeit und mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“ so Alex Ploner zur heutigen Entscheidung.

Alex Ploner verweist zudem auf bestehende Vorbilder in Europa. In Deutschland ist die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson für Menschen mit entsprechendem Nachweis der Behinderung seit Jahren fester Bestandteil der inklusiven Mobilität und im Sozialrecht verankert. Auch auf europäischer Ebene entwickelt sich die Politik zunehmend in diese Richtung. Mit der im Jahr 2024 beschlossenen Europäischen Behindertenkarte verfolgt die Europäische Union das Ziel, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen, Unterstützungsleistungen und persönlicher Assistenz in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Zu den ausdrücklich genannten Maßnahmen zählen auch Vorteile für Begleitpersonen sowie Unterstützungsleistungen bei Mobilität, Kultur- und Freizeitangeboten. 

„Die Entscheidung des Südtiroler Landtags steht im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene. Europa erkennt zunehmend an, dass Begleitpersonen kein Luxus, sondern für viele Menschen mit Behinderung eine notwendige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sind. Südtirol setzt diesen Gedanken nun konkret und unbürokratisch um.“ so Alex Ploner abschließend.

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