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Gewusst wie: Zuschüsse für ein barrierefreies Zuhause

Дата публикации: 10-08-2026 11:22:21

Daheim umzu­bauen, kann das Leben mit Handicaps vereinfachen. Die Pflegekasse unterstützt viele der sogenannten wohn­umfeld­verbessernden Maßnahmen. Wir zeigen, wann.

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Boden­schwellen, nied­rige Toilette, enge Dusche mit hoher Stufe – ist jemand gesundheitlich einge­schränkt, können aus baulichen Eigenheiten unüber­wind­liche Barrieren werden, die die Eigen­ständig­keit behindern, sogar unmöglich machen. Doch vieles lässt sich durch kleinere oder größere Umbauten erleichtern. Die Pflegekasse gibt dafür einen Zuschuss. Die wichtigste Voraus­setzung: ein Pfle­gegrad, egal welcher.

Das Geld kann für Umbauten in der Miet- oder Eigentums­wohnung oder im eigenen Haus benutzt werden. Auf Antrag gibt es bis zu 4 180 Euro dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind es bis zu 16 720 Euro.

Umbaumaß­nahmen individuell planen

Zunächst ist zu über­legen, was eine betroffene Person konkret unabhängiger von fremder Hilfe machen könnte – oder auch: was Angehörigen oder externen Helfern die Pflege erleichtern würde. Ganz konkret: Treppenlift, einge­ebnete Türschwellen, tiefer gehängte Küchen­schränke, ein Herd­wächter, der bei Über­hitzung den Ofen abschaltet, eine bodengleiche Dusche?

Die örtlichen Pflegestützpunkte geben bei Bedarf Tipps, auch regionale Wohnungs­beratungs­stellen sind ansprech­bar. Adressen dafür hat die Bundes­arbeits­gemeinschaft Wohnungsanpassung. Noch mehr Tipps finden Sie in unserem Über­blick Wohnen im Alter.

Vermieter recht­zeitig kontaktieren

Mieter müssen ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn sie zum Beispiel das Bad umbauen wollen, und zwar vorher. Sie haben grund­sätzlich Anspruch auf dessen Zustimmung. Er kann nur Nein sagen, wenn der Umbau die Bausubstanz zu stark beschädigen würde oder andere Bewohner beein­trächtigt.

Notwendig­keit des Umbaus darlegen

Wer einen Umbau plant, sucht sich am besten Hand­werks­betriebe mit dem Zertifikat „DIN-geprüfte Fach­kraft für barrierefreies Bauen“ und holt detaillierte Kosten­vor­anschläge ein. In einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse beantragen Pflegebedürftige selbst oder mögliche Bevoll­mächtigte für sie eine „Wohn­umfeld­verbesserung“. Hinein gehören Daten und Versicherten­nummer des oder der Pflegebedürftigen, ein Nach­weis des Pfle­gegrades, der Kosten­vor­anschlag des Hand­werkers mit dem besten Angebot sowie eine Erläuterung der Wohn­situation und der Verbesserungen, die sich durch die Umbauten ergeben. Die Pflegekasse muss binnen drei Wochen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn externe Fach­kräfte den Antrag begut­achten.

Schriftliche Genehmigung abwarten

Erst mit dem schriftlichen Bescheid der Pflegekasse sollten die Bauarbeiten starten. Nach deren Abschluss reichen Pflegebedürftige oder deren Bevoll­mächtigte die bezahlte Rechnung, ausgestellt auf den Namen des oder der Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse ein.

Tipp: Verschlechtert sich Ihre Gesundheit, so dass weitere Umbauten nötig sind, um das Leben daheim zu ermöglichen, können Sie erneut einen Antrag stellen. Lässt sich Ihr Zuhause nicht entsprechend umbauen, kann auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung bezu­schusst werden.

Wider­spruch einlegen bei Ablehnung

Lehnt die Pflegekasse den Antrag auf den Zuschuss ab, können Pflegebedürftige oder deren Bevoll­mächtigte binnen eines Monats Wider­spruch dagegen einlegen. Das Wider­spruchs­schreiben sollte ausführ­lich und begründet sein.

Tipp: Schi­cken Sie den Wider­spruch am besten als Einschreiben mit Rück­antwort. Antwortet die Pflegekasse nicht inner­halb von drei Monaten, können Sie eine Untätigkeits­klage beim Sozialge­richt einreichen.

Zuschuss auch für Privatversicherte

Auch wer privat pflege­versichert ist, kann den Umbau-Zuschuss beantragen. Dafür wird allerdings ein Gutachten verlangt: Entweder hatte ein Gutachter entsprechende Maßnahmen schon bei der Pfle­gegrad-Einstufung empfohlen, oder es kommt erneut ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Medicproof vorbei. Das ist der Medizi­nische Dienst der privaten Versicherer.

Gerichts­streit um barrierefreie Umbauten

Pflegebedürftige oder Angehörige ziehen im Streit um den Umbau-Zuschuss manchmal auch vor Gericht. Hier einige Beispiele.

  • In einem Fall erkämpften Eltern den Zuschuss für den Bau eines Gartenzaunes für ihren Sohn. Er hat Pfle­gegrad 4 und eine 100-prozentige Behin­derung, ist orientierungs­los und hat eine Weglauf­tendenz. Der Zaun erleichtere die Pflege, das Kind könne so unbe­aufsichtigt draußen spielen, entschied das Sozialge­richt Freiburg (Az. S 9 P 2567/24).
  • Für den Einbau einer ebenerdigen Dusche in eine Wohnung, die zu einer Anlage für Pflege­wohnen/Betreutes Wohnen/Service-Wohnen gehört, musste die Pflegekasse ebenfalls zahlen (Sozialge­richt Karls­ruhe, Az. S 14 P 2053/18). Trotz buch­barer Pflege­leistungen handele sich um einen selbst­ständigen, privaten Haushalt. Das hatte die Pflegekasse anders gesehen.
  • Nicht anerkannt wurde dagegen der Einbau einer Klimaanlage im Schlaf­zimmer. Die Klägerin, die nach einem Hirninfarkt an vielen Einschränkungen litt, argumentierte, sie könne so besser schlafen. Das Landes­sozialge­richt Nord­rhein-West­falen (Az. L 5 P 102/24) sah keinen Zusammen­hang mit ihren Handicaps.
  • Auch der Treppenlift, der einem Pflegebedürftigen mit Rückenmarks­schäden den Zugang zu Fitness­geräten im Keller ermöglichen sollte, fand keine richterliche Zustimmung. Laut Sozialge­richt Osnabrück (Az. S 14 P 917) gehörten die Kellerräume nicht zum direkten Wohn­umfeld. Die Pflegekasse musste kein Geld geben.
Pflegekasse kommt auch für Pfle­gehilfs­mittel auf

Auch für andere, mobile Formen der Unterstüt­zung im Pfle­geall­tag kommt die Pflegekasse auf Antrag auf. Für Pfle­gehilfs­mittel wie Pflegebett, Lagerungs­hilfen, Hausnotruf, Duschho­cker, Toilettensitz­erhöhung, Rollator oder Verbrauchs­produkte wie Einmalhand­schuhe und Bett­schutz­einlagen. Nicht aber für Inkontinenzeinlagen, also Windeln für Erwachsene. Sie werden auf Antrag von der Krankenkasse bezahlt. Nötig ist dafür ein ärzt­liches Rezept. Die Windeln gehören zu den medizi­nischen Hilfs­mitteln wie Brillen, Hörgeräte, Inhalations­geräte, Prothesen, Kompressions­strümpfe. Bei Pfle­gehilfs­mitteln und Hilfs­mitteln gibt es jeweils einen Eigen­anteil.

Wo es sonst noch Geld für die Wohn­umfeld­verbesserung gibt

Es gibt neben der Pflegekasse oder der privaten Pflege­versicherung weitere Möglich­keiten, Geld für die Anpassung der Wohnung zu erhalten: Die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) bietet für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen auch einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 50 000 Euro an. Die Mittel für einen Zuschuss für barrierefreie Umbauten – 10 Prozent der förderfähigen Kosten (bis 2 500 Euro), bei Haus­besitzern 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (bis 6 250 Euro) – sind derzeit allerdings ausgeschöpft. Neue Anträge können frühestens ab 2027 gestellt werden.

Ein Pfle­gegrad ist bei der KfW-Bank nicht erforderlich. Die Förderung kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden. Dann schießt sie in der Regel nur den Betrag zu, der nach Erstattung der Pflegekasse übrig bleibt.

Regionale Förderprogramme für Barrierefreiheit nutzen

Wer einen Riester-Sparvertrag hat, kann das Alters­vorsorgever­mögen auch einzusetzen, um selbst­genutztes Wohn­eigentum alters­gerecht und barriere­frei umzu­bauen. Einige Bundes­länder haben außerdem eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau, auch Kommunen geben teils Geld dazu.

Tipp: Regionale Pfle­gestütz­punkte und Wohn­beratungs­stellen wissen, wohin Sie sich jeweils wenden können.

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