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Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, doch Kostenrisiken steigen

Дата публикации: 08-07-2026 05:00:00

Der Reformentwurf fürs Heizungsgesetz ist endlich da. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Mieter werden geschützt. Warum das nur Kosten und Aufwand für alle bedeutet.

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Der Reformentwurf fürs Heizungsgesetz ist endlich da. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Mieter werden geschützt. Warum das nur Kosten und Aufwand für alle bedeutet.

Gerade das Thema Heizung ist für viele Menschen emotional. Die Reform der Bundesregierung erlaubt jetzt neue, fossile Heizungen. Das birgt langfristig hohe Kostenrisiken, egal ob Sie mieten, vermieten oder im Eigentum wohnen. Immerhin ist ein Mieterschutz geplant. Nur macht der alles kompliziert. Aber der Reihe nach.

Was ändert sich genau?

Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, muss sie nicht mehr zwingend mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben also erlaubt – egal ob es an Ihrem Wohnort schon eine kommunale Wärmeplanung gibt.

Trotzdem müssen die EU-Klimaziele erreicht werden. Deshalb ist statt der unmittelbaren 65-Prozent-Quote nun eine sogenannte „Biotreppe“ geplant: Künftig sollen steigende Anteile grüner Brennstoffe wie z. B. Biomethan, -öl oder Wasserstoff beigemischt werden.

Sie müssen also Tarife abschließen bzw. Heizöl liefern lassen, die diese Vorgaben erfüllen. Der Reformentwurf zeigt jetzt erstmals, wie hoch genau der grüne Anteil sein muss:

  • Ab 2029: 10 Prozent
  • Ab 2030: 15 Prozent
  • Ab 2035: 35 Prozent
  • Ab 2040: 60 Prozent

Haben Sie eine Hybridheizung – also Solarthermie oder Wärmepumpe in Kombination mit einer neuen Gas- oder Ölheizung – können Sie die Biotreppe unter bestimmten Voraussetzungen umgehen, also auf grüne Anteile verzichten: Eine Wärmepumpe muss mit Vorrang laufen, Solarthermie groß genug sein: Ab 2035 muss sie 15 Prozent Ihres Wärmebedarfs decken. Dafür brauchen Sie einen Nachweis von Fachleuten.

Das Kostenrisiko dabei

Das klingt jetzt vielleicht nach einem guten Kompromiss aus Klimaschutz und Kostenbremse: Immerhin sind neue Gas- und Ölbrenner beim Kauf erstmal viele Tausend Euro günstiger als z. B. eine Wärmepumpe.

Die langfristige Kostenfalle speziell beim Heizen mit Gas haben wir aber schon mehrfach durchgerechnet: In Zukunft werden die im Gaspreis enthaltenen CO2-Kosten und Netzentgelte immer weiter steigen.

Hinzu kommen die immer höheren Kosten für Biobrennstoffe: Sie sind in der Herstellung teurer und deutlich knapper als fossile Energieträger. Wächst der Anteil dieser grünen Brennstoffe wie jetzt geplant, steigen auch die Brennstoffkosten immer weiter.

Im Eigenheim: Wärmepumpe fast immer günstiger

Wohnen Sie im Eigenheim, haben Sie alles selbst in der Hand – und ein Interesse, die für Sie günstigste Option zu finden. Oft wird das keine Gas- oder Ölheizung, sondern z. B. eine Wärmepumpe sein, zeigen unsere Beispielrechnungen.

Achtung auch, wenn Sie einen über 30 Jahre alten Standardkessel haben: Aktuell sieht der Entwurf hier kein Verbot mehr vor. Gerade von derart alten Kesseln sollten Sie sich aber unbedingt trennen: Sie sind oft große Energiefresser, was Ihre Kosten bei steigenden Brennstoffpreisen immer weiter erhöhen wird.

Wählen Sie eine klimafreundliche Heizung, gilt weiter: Sie können sich bis zu 70 Prozent der Kosten über das KfW-Förderprogramm 458 als Zuschuss sichern (max. 21.000 Euro). In den meisten Fällen sind 50 Prozent drin. Am bisherigen Fördermodell ändert sich laut Entwurf vorerst nichts – das muss aber nicht so bleiben.

Mieter müssen auf Vermieter hoffen

Mieten Sie, sind Sie dagegen auf Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter angewiesen. Und da können Sie nicht unbedingt mit einem Interesse rechnen, die für Sie im Betrieb günstigste Heizungsart zu wählen: Immerhin zahlt er oder sie nicht die laufenden Heizkosten, aber die Anschaffung. Und die ist bei einer neuen Gasheizung eben deutlich günstiger – zumal Vermietende für eine klimafreundliche Heizung nur maximal 35 Prozent Förderung bekommen.

Die Heizkosten bleiben bis auf einen Vermieteranteil an den CO2-Kosten bisher also komplett an Ihnen als Mieter hängen. Dass es durch die steigenden Netzentgelte und den höheren Biogas-Anteil für Sie künftig immer teurer wird, kann z. B. der Vermieterin egal sein.

Der neue Mieterschutz

Deshalb plant die Regierung immerhin einen Mieterschutz, der Vermietende stark an diesen Kosten beteiligt, wenn sie nochmal eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen:

  • Netzentgelte und CO2-Kosten werden bei solchen neuen Heizungen ab 2028 immer 50 zu 50 geteilt. Das gilt für jede Heizung, die ab Inkrafttreten der Reform eingebaut wird. Bei bestehenden Heizungen gilt für die CO2-Kosten weiter das aktuelle Stufenmodell.
  • Ab 2029 gilt 50 zu 50 auch für die Zusatzkosten durch den dann verpflichtenden Biobrennstoff-Anteil bei fossilen Heizungen. Erst ab 2040 – also bei Stufe 4 der Biotreppe – steigt der Mieteranteil wieder. Vermietende müssen sich dann gar nicht mehr beteiligen.
  • Gas- und Heizölanbieter müssen die Mehrkosten für den Biobrennstoff ausweisen.
  • Vermietende müssen die Kosten dann 50 zu 50 über die Heizkostenabrechnung aufteilen.
  • Selbstversorgende Mieter, z. B. mit Gasetagenheizung oder wenn Sie ein ganzes Haus mieten, müssen diese Kosten selbst von Vermieterin bzw. Vermieter zurückfordern – ähnlich wie Sie es aktuell schon bei den CO2-Kosten mithilfe unseres Rechners können. Auch dabei werden wir Ihnen wieder helfen.
  • Die Regeln gelten auch für neue Wohngebäude bis Baujahr 2029. Was danach neu gebaut wird, darf sowieso keine fossile Heizung mehr bekommen.

Bürokratieaufwand und hohe Kosten für Vermieter
Klingt kompliziert? Ist es auch. Der Bürokratieaufwand wird für Vermietende groß sein – neben für sie steigenden Kosten durch ihre neuen Anteile an Netzentgelten und Brennstoffkosten.

Wie viel der neue Mieterschutz schon mit heutigen Preisen ausmachen würde, haben wir mal vereinfacht für eine Wohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch berechnet, für die eine neue Gasheizung eingebaut wird:

  • Reines Erdgas kostet mit einem günstigen Tarif aus unserem Gasvergleich aktuell grob 1150 Euro pro Jahr. Mit 15 Prozent Biogas-Anteil wären es 1300 Euro. Die Hälfte der Mehrkosten von 150 Euro würde der Vermieter zahlen, also 75 Euro.
  • Der aktuelle CO2-Preis von bis zu 65 Euro pro Tonne  führt in der Jahresrechnung zu CO2-Kosten von 140 Euro also 70 Euro für den Vermieter.
  • Als Netzentgelt werden in Mehrfamilienhäusern im Schnitt aktuell 2,2 ct/kWh fällig. Inkl. Mehrwertsteuer entspricht das bei 10.000 kWh Verbrauch 260 Euro. Davon müsste der Vermieter die Hälfte zahlen, also 130 Euro.

Heißt in Summe: 75 Euro Biogas-Mehrkosten + 70 Euro CO2-Kosten + 130 Euro Netzentgelte = 275 Euro der 1300 Euro Gesamtkosten zahlt der Vermieter. Über zwei Jahrzehnte macht das allein für eine Wohnung über 5000 Euro aus – ohne die erwarteten, deutlich steigenden Netzentgelte, CO2-Preise und Bio-Kosten.

Deshalb gibt‘s bereits Kritik: Der Verband „Wohnen im Eigentum“ fürchtet, dass das vor allem die vielen Kleinvermieter überfordert. Das Dilemma: Alternativen wie eine Wärmepumpe würden hohe Investitionskosten erfordern. Die lassen sich zwar teilweise über die Miete umlegen, das ist aber auch knifflig und bringt erst über die Jahre Geld.

Vermieten könnte sich also weniger lohnen und diese Form der privaten Altersvorsorge und den Wohnungsmarkt abwürgen.

Abschied von Gas und Öl: Kostenkontrolle und einfacher

Egal ob Sie im selbst genutzten Eigenheim wohnen oder vermieten, bleibt unser Tipp gleich: Bauen Sie bestenfalls keine neue Gas- oder Ölheizung ein – trotz der kleineren Anfangsinvestition. Denn Biobrennstoff-Kosten, CO2-Preis und Netzentgelte dürften in den kommenden Jahrzehnten allesamt drastisch steigen. Geht das neue Gesetz so durch, sitzen Sie dabei in jedem Fall mit im Boot – und haben evtl. obendrein noch kompliziertere Abrechnungen vor der Brust.

Vermieten Sie und müssen deshalb mit weniger Förderung für eine klimafreundliche Heizung rechnen, kann der Umstieg z. B. auf eine Wärmepumpe finanziell zunächst kniffliger sein. Legen Sie deshalb frühzeitig Geld zurück, z. B. auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto. Dann sind Sie bereit, falls die alte Gasheizung kaputtgeht und Sie entscheiden müssen, wie es weitergeht.

Endgültig sind die neuen Pläne allerdings nicht. Schon im Bundeskabinett könnte es noch Diskussionen geben. In der Finanztip App und im Finanztip Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden. 

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