Seit Mai 2024 sind 700.000 neue Solaranlagen ans Netz gegangen. Viele Besitzer verlieren ihre Einspeisevergütung - weil ein Formular fehlt. So schützen Sie sich vor dem Geldverlust.
Seit Mai 2024 sind 700.000 neue Solaranlagen ans Netz gegangen. Viele Besitzer verlieren ihre Einspeisevergütung - weil ein Formular fehlt. So schützen Sie sich vor dem Geldverlust.
Rund 700.000 Haushalte in Deutschland haben laut dem Geldratgeber Finanztip seit Mai 2024 eine neue Solaranlage aufs Dach geschraubt. Viele von ihnen ahnen nicht, dass sie gerade Geld verschenken. Der Grund: ein fehlendes Formular.
Das Problem klingt absurd, ist aber real. Wer seine Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber anmeldet und im Marktstammdatenregister registriert, denkt: Alles erledigt. Falsch. Es fehlt noch ein entscheidender Schritt.
Die Netzbetreiber verlangen eine separate Meldung der sogenannten Veräußerungsform. Klingt kompliziert? Ist es auch. Gemeint ist die Art, wie Sie Ihren Strom verkaufen wollen. Und wenn Sie das nicht explizit mitteilen, bekommen Sie keinen Cent für den eingespeisten Strom.
Benjamin Weigl von Finanztip bringt es auf den Punkt: "Viele Betreiber wissen nicht, dass sie beim Netzbetreiber explizit die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen müssen." Wenn die Meldung fehlt, verbuchen die Netzbetreiber den Strom als unentgeltliche Abnahme. Sie sehen dann keinen einzigen Euro dafür. Auch nicht rückwirkend.
Finanztip hat nachgerechnet, was das konkret bedeutet. Nehmen wir einen durchschnittlichen Haushalt mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, einer 10-Kilowatt-Peak-Anlage und einem 5-Kilowattstunden-Speicher. Diese Anlage speist jährlich etwa 7375 Kilowattstunden ins Netz ein.
Bei der aktuellen Vergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde macht das 580 Euro im Jahr. Hochgerechnet auf 20 Jahre Laufzeit sind das über 11.000 Euro. Geld, das einfach verfällt, weil ein Formular fehlt.
Das Perfide an der Sache: Die Netzbetreiber müssen Sie nicht darauf hinweisen. Es gibt keine gesetzliche Aufklärungspflicht. Manche stellen zwar umfangreiche Anmeldeformulare bereit, aber ausgerechnet das Formular für die Einspeisevergütung fehlt oft.
Finanztip liegen mehrere Fälle vor, in denen Hausbesitzer trotz korrekter Registrierung keine Vergütung erhielten. Die Begründung der Netzbetreiber: Die Meldung der Veräußerungsform gemäß Paragraph 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2023 fehlt. Ein Paragraf, den niemand kennt, der aber über Tausende Euro entscheidet.
Die gute Nachricht: Sie können sich schützen. Am besten melden Sie die Veräußerungsform noch vor der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Sprechen Sie Ihren Installateur darauf an. Viele Fachbetriebe übernehmen die komplette Anmeldung beim Netzbetreiber.
Falls Ihr Netzbetreiber kein spezielles Formular hat, reicht eine simple E-Mail. Schreiben Sie, dass Sie die Einspeisevergütung als Veräußerungsform wählen.
Parallel dazu müssen Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das geht online und dauert nicht lang. Sie haben dafür einen Monat Zeit nach der Inbetriebnahme. Bewahren Sie die Anmeldebestätigung und das Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Installateurs auf. Diese Dokumente brauchen Sie als Nachweis.
Ihre Anlage ist bereits am Netz und Sie haben die Meldung vergessen? Rufen Sie sofort Ihren Netzbetreiber an und fragen Sie nach, ob die Veräußerungsform hinterlegt ist. Falls nicht, holen Sie die Meldung nach.
Die schlechte Nachricht: Eine rückwirkende Zahlung bekommen Sie nicht. Die gute: Ab dem Zeitpunkt der Meldung erhalten Sie Ihre Vergütung.
Neben der klassischen Einspeisevergütung gibt es noch andere Optionen. Sie können sich für die Direktvermarktung entscheiden oder den Mieterstromzuschlag nutzen. Welche Variante sich lohnt, hängt von Ihrer Situation ab.
Finanztip hat für die Berechnungen den Solarisator der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin verwendet. Die Beispielanlage mit 10 Kilowatt Peak und 5 Kilowattstunden Speicher kommt auf 7375 Kilowattstunden Einspeisung pro Jahr.
Die aktuelle Vergütung liegt bei 7,86 Cent pro Kilowattstunde. Das ergibt die erwähnten 580 Euro jährlich. Die Zahl der betroffenen Haushalte stammt aus dem Marktstammdatenregister. Gezählt wurden alle Anlagen zwischen zwei und 30 Kilowatt Peak, die seit dem 16. Mai 2024 ans Netz gingen.
Die deutsche Solar-Bürokratie hat eine neue Falle aufgestellt. Ein vergessenes Dokument kann Sie Tausende Euro kosten. Die Lösung ist simpel: Haken Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach und wählen Sie explizit die Einspeisevergütung als Veräußerungsform.
Dieser eine Schritt entscheidet darüber, ob sich Ihre Investition rentiert. Lassen Sie sich das Geld nicht entgehen.
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