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„Unzumutbar”: Allein reisende Alma (13) in München von Lufthansa-Mitarbeitern abgewiesen

Дата публикации: 03-08-2026 06:04:00

Eine 13-jährige Schwedin darf am Münchner Flughafen wegen eines überbuchten Fluges nicht nach Hause fliegen. Ihre Eltern kritisieren den Umgang der Airline mit ihrer Tochter.


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Eine 13-jährige Schwedin darf am Münchner Flughafen wegen eines überbuchten Fluges nicht nach Hause fliegen. Ihre Eltern kritisieren den Umgang der Airline mit ihrer Tochter.

Die 13-jährige Schwedin Alma Lindvall musste nach einer Sprachreise in Österreich mehrere Stunden allein am Flughafen München verbringen. Das allein reisende Mädchen wollte in seine Heimat nach Stockholm fliegen, durfte aber wegen eines überbuchten Lufthansa-Fluges nicht an Bord gehen.

Wie die schwedische Zeitung „Expressen“ berichtet, stoppten Mitarbeiter der deutschen Airline Lindvall am Gate kurz vor dem Einstieg. Ihr soll dann mitgeteilt worden sein, dass sie auf einen späteren Flug umgebucht werde.

Mutter von 13-jähriger Passagierin übt Kritik an Lufthansa

„Es ist völlig inakzeptabel und absolut unzumutbar, dass eine große internationale Fluggesellschaft ein Kind so behandelt“, kritisiert Mutter Jennie Lindvall das Vorgehen der Lufthansa gegenüber „Expressen“.

Mädchen irrte in Münchner Flughafen herum

Nach Angaben der Zeitung sollte die Jugendliche ursprünglich um 15.15 Uhr in München losfliegen. Stattdessen erhielt sie einen Platz für eine andere Verbindung um 22 Uhr. Wegen eines leeren Handyakkus soll Lindvall laut ihrer Mutter zeitweise am Flughafen herumgeirrt sein.

Lufthansa entschuldigt sich und kündigt Prüfung an

Lufthansa reagierte auf die Vorwürfe und kündigte eine interne Untersuchung an. „Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die unseren Passagieren entstanden sein könnten“, zitiert „Expressen“ einen Sprecher der Fluggesellschaft. Die Airline wolle die Umstände der Entscheidung mit dem Flughafen und den beteiligten Mitarbeitern prüfen.

Überbuchter Flug mit Kind: Welche Rechte Eltern und junge Passagiere haben

Laut der Europäischen Kommission sind Airlines dazu verpflichtet, Passagiere im Falle von Umbuchungen zu unterstützen und bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung Ausgleichszahlungen zu leisten. Bei allein reisenden Kindern gelten besondere Anforderungen, da Fluggesellschaften eine erhöhte Betreuungspflicht übernehmen können.

Airlines bieten Betreuungsservice für allein reisende Kinder an

Viele Airlines bieten für allein reisende Kinder spezielle Betreuungsangebote an – so auch die deutsche Lufthansa. Dabei begleiten Mitarbeiter die jungen Passagiere vom Check-in über die Sicherheitskontrolle bis zum Einstieg und helfen bei Problemen während der Reise.

Den Service nahm Alma Lindvalls vermutlich nicht in Anspruch. Der Fall zeigt aber, dass es ratsam sein kann, dass Eltern vor der Buchung prüfen, ab welchem Alter ein Kind allein fliegen darf und welche Unterstützung die jeweilige Airline anbietet.

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