Weil immer wieder alle Pool-Liegen mit Handtüchern besetzt waren, platzte einem Briten im Urlaub auf Mallorca der Kragen. Er nahm das Problem selbst in die Hand.
Weil immer wieder alle Pool-Liegen mit Handtüchern besetzt waren, platzte einem Briten im Urlaub auf Mallorca der Kragen. Er nahm das Problem selbst in die Hand.
Mit Handtüchern reservierte Pool-Liegen sorgen jeden Sommer aufs Neue für Aufregung in Ferienhotels. Während einige Gäste schon nachts oder in den frühen Morgenstunden ihre Handtücher auf die besten Plätze legen, reagieren andere zunehmend genervt auf dieses Verhalten. In einigen Hotels greifen Mitarbeiter ein und räumen reservierte Liegen wieder frei, in anderen versuchen die Gäste, das Problem selbst zu lösen.
Der Brite Tom C. wählte dafür eine besonders drastische Methode: Juckpulver. „Während meiner letzten Ferien hatte ich aber genug. Es wurde Zeit, zurückzuschlagen“, wird er vom Portal „20 min“ zitiert.
Tom pickte sich die Gäste heraus, die regelmäßig mehrere Liegen reservierten, diese aber kaum nutzten. Auf deren Handtücher streute oder rieb er das Pulver. In einem Fall bemerkte eine Frau offenbar etwas und tauschte ihr Handtuch sofort aus. In einem anderen Fall soll ein Mann erst Stunden später erschienen sein und kurz nach der Nutzung starken Juckreiz bekommen haben. Er habe angefangen, sich zu kratzen, und dann das Handtuch genutzt, um sich abzutrocknen. „Da wurde die kleine Störung schnell zu einer Ganzkörper-Kratzsituation“, so Tom.
Die TikTok-Videos von Toms „Juckpulveraktion“ erreichten mehr als zwei Millionen Aufrufe und lösten gemischte Reaktionen aus. Einige Nutzer feierten ihn für seinen „Gegenschlag“ gegen Liegenreservierer und bezeichneten die Idee als genial, andere kritisierten sein Verhalten scharf und nannten es Belästigung oder sogar illegal. Andere kritisierten sein Verhalten scharf, nannten es Belästigung oder sogar illegal.
Die Juckpulveraktion ist tatsächlich rechtlich nicht ohne; Das Verstreuen des Pulvers ist eine körperliche Reizung und kann als Körperverletzung sowie als Sachbeschädigung gewertet werden.
Ein anderer Handtuchkrieg in einem Ferienhotel landete sogar schon vor Gericht: 986,70 Euro bekam eine Familie zurück, die im Sommer 2024 für eine Pauschalreise nach Kos in ein Hotel mit sechs Pools 7186 Euro bezahlt hatte. Das Problem: Bereits ab sechs Uhr morgens waren nahezu alle Liegen mit Handtüchern reserviert, obwohl sie stundenlang leer standen. Die Hausordnung verbot das Reservieren ausdrücklich. Doch durchgesetzt wurde sie nie.
Das Amtsgericht Hannover wertete das im Frühjahr 2026 als Reisemangel und sprach der Familie 15 Prozent des Tagesreisepreises für jeden betroffenen Tag zu. Die Urteilsbegründung ist bemerkenswert: Urlauber müssen fremde Handtücher nicht selbst abräumen, weil das Streit provoziert. Die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Er haftet, wenn das Hotel seine eigenen Regeln nicht durchsetzt.