Petra (50) aus Österreich wollte nach einem Konzertbesuch in Italien mit dem Zug nach Hause fahren. Doch trotz eines Tickets und Sitzplatzreservierung wurde sie nicht mitgenommen.
Petra (50) aus Österreich wollte nach einem Konzertbesuch in Italien mit dem Zug nach Hause fahren. Doch trotz eines Tickets und Sitzplatzreservierung wurde sie nicht mitgenommen.
Die mit einem Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos
Petra aus Österreich besuchte an ihrem 50. Geburtstag ein Konzert des Italo-Schmusesängers Eros Ramazzotti in Udine, Italien. Die Heimreise am nächsten Tag gestaltete sich problematisch, wie sie der österreichischen Zeitung „Heute” erzählte.
Für sich und ihre Begleiter hatte sie bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Sitzplätze für die gesamte Strecke von Udine bis Feldbach reserviert, doch sie durfte nicht mitfahren. „Der Zugbegleiter hat uns aus dem Zug verwiesen”, so die 50-Jährige gegenüber „Heute”. Ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, „der Zug ist voll”. Sie solle sich an die ÖBB wenden.
Da Petra telefonisch niemanden bei den ÖBB erreichte, kaufte sich die Österreicherin schließlich ein neues Ticket, diesmal für die erste Klasse, das sie etwa 275 Euro kostete. „Der nächste Zug war wieder komplett überfüllt. Die Leute haben sich durch alle Waggons gedrängt, auch in der ersten Klasse.“ Anstatt ihres reservierten Sitzplatzes blieb ihr nur ein Platz auf dem Boden vor der Toilette.
Auf Nachfrage von „Heute” erklärte die ÖBB, dass der Vorfall so nicht hätte passieren dürfen. Bei extrem ausgelasteten Zügen könne es jedoch aus Sicherheitsgründen auch vorkommen, dass Fahrgäste nicht mehr zusteigen dürfen.
Vor alllem in den Ferien kann es nicht nur in Italien und Österreich, sondern auch in Zügen in Deutschland voll werden. Daher sollte man sich vor der Bahnreise bei der Verbindungsauskunft im DB Navigator und auf bahn.de erkundigen, wie ausgelastet der Zug voraussichtlich sein wird. So kann man schon im Vorfeld überlegen, ob man lieber auf eine andere Verbindung ausweichen möchte. Verhalten und Rechte im überfüllten Zug:
Verspätet sich die Ankunft am Zielbahnhof um 60 Minuten oder mehr, greifen die Fahrgastrechte. Passagiere haben dann Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung, ab 120 Minuten sogar auf 50 Prozent.