Eine 55-Jährige wollte in Cividale del Friuli in Italien am Strand ohne Bikinioberteil Sonne tanken. Das brachte ihr Ärger ein.
Eine 55-Jährige wollte in Cividale del Friuli in Italien am Strand ohne Bikinioberteil Sonne tanken. Das brachte ihr Ärger ein.
In Cividale del Friuli, einer Stadt mit etwa 11.000 Einwohnern in der nordostitalienischen Region Friaul-Julisch Venetien, wurde eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich oben ohne am Ufer des Flusses Natisone sonnte. Über den Fall berichtet die italienische Zeitung „Corriere della Sera“.
Die Strafe beträgt 105 Euro. In dem Bußgeldbescheid heißt es, die Frau habe sich in einem „öffentlichen und exponierten Bereich“ aufgehalten und sei von der öffentlichen Straße sowie insbesondere von der Brücke aus deutlich sichtbar gewesen.
Die Frau bestreitet ein Fehlverhalten. „Ich bin es gewohnt, ohne das Oberteil sowohl am Strand als auch im Pool zu sein. So etwas ist mir noch nie passiert“, sagte sie dem „Corriere della Sera“. Sie schildert, dass ihrer Ansicht nach an dem Tag niemand vor Ort gewesen sei und auch kein Verbotsschild auf das Verbot des Badens oder des Oben-ohne-Sonnenbadens hingewiesen habe. Sie habe sich zum Sonnen hingelegt, sei eingeschlafen und später durch Rufe von der Brücke sowie das Eintreffen der Polizisten geweckt worden. Diese hätten verlangt, dass sie sich anziehe und mit auf die Wache komme.
Ihr Anwalt hat Einspruch eingelegt. Er argumentiert, im Protokoll werde nicht konkret definiert, welche „intimen Körperteile“ gemeint seien. Zudem habe es sich nicht um ein „anstößiges oder provokatives Verhalten“, sondern um ein neutrales Sonnen im Rahmen der persönlichen Freiheit gehandelt. Der Verteidiger verweist außerdem auf frühere Urteile des Obersten Gerichts Italiens, in denen das Oben-ohne-Sonnenbaden nicht als strafbar bewertet wurde.
Der Fall soll nun endgültig vor dem Friedensrichter verhandelt werden. Eine Entscheidung wird erst für Februar 2027 erwartet. Besonders optimistisch ist die 55-Jährige nicht. „Es wird enden, dass ich die Geldstrafe zahlen muss.“
In Italien ist das Sonnen „oben ohne“ an den Stränden zwar weitgehend toleriert, aber nicht gesetzlich garantiert. Da es kein landesweites Recht darauf gibt, bestimmen lokale Behörden und Hotelbetreiber die Regeln. Einige Gemeinden haben strenge „Oben-ohne“-Verbote erlassen, bei deren Missachtung Geldstrafen drohen.
2026 gelten für Touristen Italien zahlreiche neue Vorschriften:
Eine weitere Neuerung in Italien sollten Autofahrer kennen: Seit 1. Juni 2026 kann es bei Staus Geld zurück geben, wie der ADAC berichtet. Autofahrer, die in Italien wegen Baustellen länger im Stau stehen, haben Anspruch auf Rückerstattungen der Maut. Die Verkehrsbehörde in Rom legte fest, dass bei deutlicher Überschreitung der normalen Fahrzeit ein Teil oder sogar die gesamte Summe der gezahlten Gebühr zurückerstattet werden muss.
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