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Restaurant darf nicht mehr "Mafia" heißen: "Verstößt gegen öffentliche Moral"

Дата публикации: 10-03-2026 08:04:00

In Spanien gibt es eine Restaurantkette, die sich "La Mafia se sienta a la mesa" (Die Mafia sitzt mit am Tisch) nennt. Die Italiener finden das gar nicht witzig.

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In Spanien gibt es eine Restaurantkette, die sich "La Mafia se sienta a la mesa" (Die Mafia sitzt mit am Tisch) nennt. Die Italiener finden das gar nicht witzig.

Die spanische Restaurantkette "La Mafia se sienta a la mesa“ muss ihren Namen möglicherweise ändern, da das spanische Patent- und Markenamt einem Einspruch Italiens stattgegeben hat. Die italienische Seite argumentierte erfolgreich, "dass der Markenname gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstößt", wie das italienische Portal "Open online" berichtet. 

Bereits im Jahr 2018 hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum entschieden, dass der Name eine verklärte und positive Darstellung der Mafia vermittle und eine Beleidigung für die Opfer der organisierten Kriminalität und deren Angehörige darstelle.

Restaurant darf nicht mehr "Mafia" heißen: Begriff in Spanien eher kulturelle Anspielung 

Die Betreiber der Kette verteidigen sich laut "Open online" damit, dass der Begriff "Mafia" auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise Film und Literatur, verwendet werde. Zudem werde der Name in Spanien eher als kulturelle Anspielung verstanden und weniger als Hinweis auf eine reale kriminelle Organisation. 

Dennoch hat die spanische Behörde nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen und einer ersten parlamentarischen Anfrage aus dem Jahr 2015 laut "Open online" nun entschieden, dass der Name direkt auf eine tatsächlich existierende kriminelle Organisation verweise und daher sowohl der öffentlichen Ordnung als auch dem guten Geschmack widerspreche. 

Unzulässige Restaurantnamen in Deutschland 

Auch in Deutschland darf nicht jeder Wirt sein Lokal so nennen, wie es ihm gefüllt. Hierzulande sind Restaurantnamen laut "IHK" nicht erlaubt, wenn sie irreführend sind, Rechte Dritter (Markenrecht, Namensrecht) verletzen oder gegen Gesetze verstoßen.

  • Irreführende Namen: Bezeichnungen, die falsche Erwartungen über Art, Qualität oder Herkunft der Speisen wecken, sind unzulässig.
  • Markenrechtsverletzungen: Namen, die geschützte Marken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen anderer Unternehmen imitieren oder zu ähnlich sind, sind verboten.
  • Verletzung von Namensrechten: Die Nutzung von Namen bekannter Persönlichkeiten ohne Zustimmung ist oft unzulässig.
  • Fehlende Unterscheidungskraft: Ein Name muss geeignet sein, das Restaurant von anderen zu unterscheiden. Rein beschreibende Begriffe ("Das Restaurant") reichen oft nicht aus.
  • Sittenwidrige oder beleidigende Bezeichnungen: Namen, die gegen die guten Sitten verstoßen, rassistisch oder beleidigend sind, sind ebenfalls unzulässig. 

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