Jede dritte minderjährige Person wird auf Tiktok, Instagram und in Chats sexuell angemacht, manipuliert und zu Sex aufgefordert. Ein Fall zeigt: Polizei und Justiz bekommen das Phänomen nicht in den Griff.
Jede dritte minderjährige Person wird auf Tiktok, Instagram und in Chats sexuell angemacht, manipuliert und zu Sex aufgefordert. Ein Fall zeigt: Polizei und Justiz bekommen das Phänomen nicht in den Griff.

Annick Ramp / NZZ
«Häsch schomal en fründ gha?» Und: «Machsches dir au amigs selber?», tippt der 34-Jährige Anfang Mai vor zwei Jahren in den Chat. Er gibt an, 16 Jahre alt zu sein, denn am anderen Ende hat sich ein 13-jähriges Mädchen gemeldet. Der Mann tarnt sich nicht nur als Jugendlicher, er beschreibt sich auch als attraktiver, als er ist. Nur kurze Zeit hatte er sich zuvor mit belanglosem Smalltalk aufgehalten, um dann gleich Intimes und Sexuelles anzusprechen. Er wirbt um das Vertrauen seines Opfers, aber die 13-Jährige bleibt zurückhaltend. Er hakt immer wieder nach. Ob sie Single sei. Wie es mit ihren Erfahrungen «mit Boys» aussehe. Und ob sie auch schon Sex gehabt habe. In atemberaubendem Tempo geht es so weiter.
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Schnell wird klar, dass es nicht bei sexueller Belästigung im Chat bleiben soll. Weniger als eine Stunde nachdem der Mann den Kontakt aufgebaut hat, verabredet er sich mit dem Mädchen zu einem Treffen an dessen Wohnort. «Nimsch gummi mit bitte», tippt sie zum Schluss noch ein. Er sichert es zu. Jetzt scheint definitiv klar zu sein, dass die Geschichte auf einen sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen hinausläuft – eines schulpflichtigen Kindes. Und tatsächlich: Am nächsten Tag fährt der Mann nach der Arbeit wie abgemacht zum Treffpunkt. Dort bleibt er vorerst im Wagen sitzen, beobachtet den Parkplatz und schreibt neue Nachrichten. «Wo bisch süessi», fragt er.
Dann wird er von der Polizei festgenommen.
Wenn Erwachsene im Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um ihr Opfer sexuell zu missbrauchen oder auszubeuten, sprechen Fachleute von Cybergrooming. Die Täter halten sich dabei meist auf Plattformen auf, die bei ihren minderjährigen Opfern besonders beliebt sind – also beispielsweise auf Tiktok, Instagram oder Whatsapp. Sukzessive bauen sie Vertrauen auf, suchen Nähe, manipulieren, täuschen, schmeicheln, lügen, immer in der Absicht, in irgendeiner Form zu Sex zu kommen. Solche Fälle nehmen seit Jahren zu – und die Justiz ist oft machtlos.
Im vergangenen Jahr wurden gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik 18 Prozent mehr Fälle von Cybergrooming registriert als im Vorjahr. Umfragen bestätigen dieses Bild: 32 Prozent der Jugendlichen gaben 2024 in einer Befragung an, online schon einmal mit sexuellen Absichten angesprochen worden zu sein. 36 Prozent wurden mindestens einmal nach dem Aussehen gefragt, 33 Prozent haben erlebt, dass Fremde über Sex reden wollten, und 26 Prozent wurden ermuntert, erotische Fotos zu schicken. Eine Erhebung von Kinderschutz Schweiz zeigt, dass 14 Prozent aller Kinder und Jugendlichen über ihr Handy Nacktbilder erhalten haben. Mädchen sind von Grooming deutlich häufiger betroffen als Buben. Und nicht selten werden Kinder bedrängt, bei denen die Pubertät gerade erst begonnen hat.
Wie ein Einbrecher, der nicht einbrichtEs ist präzise das Vorgehen, das der 34-jährige Mann im Frühjahr 2024 wählt, um sich dann an einem 13-jährigen Mädchen zu vergehen. Was er allerdings nicht ahnt: Statt mit einem Opfer chattete er mit einem verdeckten Polizeifahnder. Deshalb kann er – quasi auf frischer Tat – festgenommen werden. Und tatsächlich sieht zunächst alles nach einem Erfolg für die Strafjustiz aus: Noch im Jahr der Festnahme verurteilt ihn das Bezirksgericht Hinwil wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe von 27 000 Franken. Ausserdem verfügt es ein lebenslängliches Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Tätigkeiten, bei denen es zum regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen kommen kann.
Aber der Mann ficht das Urteil an – und erhält vom Obergericht im Januar 2026 prompt recht: Da der Beschuldigte im Auto sitzen geblieben sei und deshalb nicht zweifelsfrei sicher sei, ob er wirklich einen Versuch zu einer sexuellen Handlung unternommen hätte, müsse er freigesprochen werden. Dass der Mann zuvor eine vermeintlich 13-Jährige in sexuelle Chats verwickelt und seine Absichten klar gemacht hatte, genügte nicht. Das Gericht vergleicht es mit einem Einbrecher, der mit Maske und Werkzeug ausgerüstet zu einem Haus fährt, aber noch nicht zur Tat schreitet. Solange der Einbrecher das Haus nicht betrete, liege kein versuchter Diebstahl vor – und analog verhalte es sich beim Vorwurf der versuchten sexuellen Handlung mit einem Kind.
Mit ähnlichen Konstellationen sind Strafverfolgerinnen und Strafverfolger regelmässig konfrontiert, wie die St. Galler Staatsanwältin Linda Sutter vergangene Woche im Interview mit der NZZ erklärte: «Wenn eine erwachsene Person einem Kind gezielt sexualisierte Nachrichten schickt und damit das Kind zum Objekt der Befriedigung macht, dann greift das Gesetz zu wenig stark», sagte Sutter, die an der Universität St. Gallen zu Techniken der Einvernahme von Opfern und Tatverdächtigen bei Sexualdelikten unterrichtet. Obwohl das Sexualstrafrecht erst kürzlich revidiert worden sei, bestehe im Bereich des Cybergrooming eine Lücke: «Das Gesetz wird dem Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern nicht gerecht. Ein spezifischer Straftatbestand könnte diese Lücke schliessen.»
Bereits Viola Amherd griff das Thema aufNeu ist diese Forderung nicht: Organisationen wie Kinderschutz Schweiz machen schon seit Jahren auf das Problem aufmerksam. In den Eidgenössischen Räten wurde das Thema bereits 2018 aufgegriffen, damals noch von einer Walliser Mitte-Nationalrätin namens Viola Amherd. Die Rechtskommissionen und das Parlament haben sich seither mehrfach mit der Angelegenheit befasst. Auch die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz hat sich mit einem Vorschlag zu Wort gemeldet – bisher ohne Erfolg. Im Gegenteil: Vor drei Jahren verzichtete das Parlament auf einen fast pfannenfertigen Vorschlag. Seither sind mehrere weitere Formulierungen geprüft und wieder verworfen worden. Es ist Ausdruck dafür, wie schwer das Phänomen rechtlich zu fassen ist.
Denn Cybergrooming umfasst ein breites Spektrum an Handlungen, von der ersten Kontaktaufnahme über den manipulativen Vertrauensaufbau bis hin zur Vereinbarung eines Treffens. Auch die Formen von Cybergrooming variieren. Manche Täter zielen auf einen sexuellen Missbrauch in direkter Begegnung ab, andere beschränken sich auf den Austausch von Texten und Bildern. Wird der Straftatbestand zu eng gefasst, würde die bestehende Lücke deshalb nur teilweise geschlossen. Formuliert man das Gesetz zu offen, besteht die Gefahr, auch harmlose Chats unter Strafe zu stellen. Kurz: Eine Strafnorm, die nicht präzise genug formuliert ist, verfehlt das Ziel – und dies, obwohl sie für die Strafverfolgungsbehörden einen grossen Aufwand zur Folge hat. Was dann passiert, hat der Fall des Mannes aus dem Zürcher Gerichtsfall beispielhaft gezeigt.
Droht ein neuer Schlag ins Wasser?Jetzt nimmt die Rechtskommission des Nationalrates einen neuen Anlauf: Vor den Sommerferien hat sie einen Gesetzesartikel in die Vernehmlassung geschickt. Ziel sei ein verstärkter Schutz von Kindern, indem Kommunikationen von Erwachsenen mit Kindern unter Strafe gestellt würden, wenn sie die sexuelle Entwicklung des Kindes gefährdeten, teilte die Kommission mit. In Zukunft soll bestraft werden, wer «zum Zweck der sexuellen Erregung mit einem Kind unter 16 Jahren auf eine Weise kommuniziert, die geeignet ist, die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes zu gefährden». Bis im Herbst müssen Parteien, Staatsanwälte, Fachverbände und weitere Adressaten ihre Einschätzung zu dem Entwurf abgeben.
Schon die Formulierung lässt allerdings erahnen, dass die Justiz auch mit der neuen Bestimmung ins Schwitzen kommen dürfte: Das Strafrecht soll gemäss dem Vorschlag nämlich sehr früh eingreifen: Eine Strafe droht bereits, bevor es zu einer tatsächlichen Verletzung oder auch nur einer konkreten Gefährdung des Opfers kommt. Das zwingt die Gerichte zu Zurückhaltung bei der Anwendung. Doch gleichzeitig operiert der Entwurf mit vagen Klauseln («die geeignet ist, die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes zu gefährden»). Diese eröffnen einen grossen Interpretationsspielraum. Und er enthält ein Element, das sich allein im Kopf des Beschuldigten abspielt und deshalb schwer zu beweisen ist («zum Zweck der sexuellen Erregung»). Wie gut der neue Tatbestand in der Praxis funktioniert: völlig offen.
Die bereits heute überlastete Justiz könnte deshalb mit zusätzlichen Verfahren konfrontiert werden, von denen viele nicht zu einer Verurteilung führen. So bliebe auch unsicher, ob der 34-jährige Mann aus dem Zürcher Gerichtsfall mit der vorgeschlagenen Bestimmung wirklich hätte bestraft werden können. Zwar ging er bei seinen sexuell aufgeladenen Chats davon aus, sich mit einem 13-jährigen Mädchen zu unterhalten. Tatsächlich aber chattete der Beschuldigte mit einem gestandenen Polizeibeamten. Auch wenn sogenannte untaugliche Versuche grundsätzlich strafbar sind: Es wird schwierig, vor Gericht zu beweisen, dass der Chat mit dem fiktiven Kind in einem echten Fall geeignet wäre, die ungestörte sexuelle Entwicklung zu gefährden.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Missbrauchsbericht: „Flut von Material“ - Immer mehr Fälle von Kindesmissbrauch | 0 | 12.04 | 21-07-2026 |
| 2 | В СК рассказали, как дети становятся жертвами растлителей в соцсетях | 0 | 0 | 15-01-2020 |
| 3 | В СК заявили, что в интернете дети чаще становятся жертвами сексуальных домогательств | 0 | 0 | 17-01-2022 |
| 4 | Missbrauchsbericht: Mehr als 17.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder | -5 | 6 | 21-07-2026 |
| 5 | AI powers around a quarter of child image abuse cases | -2 | 6 | 07-07-2026 |
| 6 | So schützen Sie Ihre Kinder vor Grooming | 0 | 5 | 06-06-2026 |
| 7 | В МВД рассказали, как телефонные мошенники обманывают детей | 0 | 0 | 29-08-2025 |
| 8 | Мужчину в Ленобласти подозревают в совершении развратных действий с несовершеннолетними | 0 | 0 | 29-10-2020 |
| 9 | Обман в Сети. Почему подростки выполняют просьбы прислать интимные фото | -5 | 7 | 16-07-2026 |
| 10 | Manipulation, exploitation sexuelle, incitation au suicide: l’extrémisme nihiliste, une menace qui monte | 0 | 6.81 | 07-08-2026 |