Urlaubsärger muss nicht sein. Bei Pauschalreisen können Urlaubsmängel den Reisepreis mindern - wenn man richtig reklamiert.
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Urlaubsärger muss nicht sein. Bei Pauschalreisen können Urlaubsmängel den Reisepreis mindern - wenn man richtig reklamiert.
Von Uwe Blümel
Dresden - Urlaub kann so schön sein - wenn da nicht der Baulärm direkt vorm Hotel, die Kakerlaken im Zimmer oder das eintönige Buffet wären. Und wo ist eigentlich der gebuchte Meerblick? Urlaubsärger muss nicht sein. Bei Pauschalreisen können Urlaubsmängel den Reisepreis mindern - wenn man richtig reklamiert.
Mängel meldenSchmutziger Pool oder Baulärm vorm Hotelzimmer - kontaktiert umgehend die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter.
Dabei zahlt es sich aus, wenn man wichtige Telefonnummern und E-Mail-Adressen schon zu Hause herausgesucht und notiert hat. Beschwerden an der Rezeption zählen übrigens nicht.
Müllsäcke statt Meerblick, Baggerberge statt Badestrand: Reisemängel müssen beim Veranstalter reklamiert werden. © picture-alliance/gms
Fristen setzen
Schmutzige Laken, Kakerlaken im Badezimmer, verschimmelte Fenster - setzt dem Veranstalter eine angemessene Frist, damit er den Mangel beheben kann. Oft wird den Reisenden dann ein anderes Hotelzimmer angeboten.
Ist das Hotel ausgebucht, muss eine sogenannte Ersatzleistung angeboten werden - zum Beispiel die Unterbringung in einem anderen Hotel. Sind die Leistungen dort nicht mindestens gleichwertig, muss der Veranstalter den Reisepreis herabsetzen.
Entschädigung bei Ungezieferbefall: Lasst Euch von Kakerlaken nicht den Urlaub vermiesen. © IMAGO/Joa Souza
Urlaubsvertrag kündigen
Bei erheblichen Reisemängeln, die nicht behoben werden können, darf der Vertrag auch vor Ort gekündigt werden. Dann besteht ein Anrecht auf eine (Teil-)Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Achtung, in diesem Fall muss man auf eigene Kosten vor Ort nach einem neuen Hotel suchen. Auch wenn am Urlaubsort sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise beeinträchtigen (Naturereignisse oder terroristische Anschläge), kann storniert werden.
Bei erheblichen Reisemängeln, die nicht behoben werden können, darf der Vertrag vor Ort gekündigt werden. © IMAGO/Nikito
Mängel reklamieren
Wird ein angezeigter Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann man nach der Rückkehr beim Veranstalter eine Preisminderung oder Erstattung einfordern.
Dabei reicht es nicht, die Mängel lediglich aufzuschreiben. Dokumentiert diese am besten zusätzlich mit Fotos, Videos und durch Zeugen (zum Beispiel andere Hotelgäste). Beschreibt das Ausmaß detailliert - also nicht bloß "Schimmelfleck", sondern "zwei mal zwei Meter großer Schimmelfleck links neben der Duschwand".
Fragt vor Ort schon den Reiseleiter nach vorgefertigten Mängelprotokollen und lasst ihn nach dem Ausfüllen unterschreiben.
Damit's nach der Reklamation Geld zurückgibt: Mangel vor Ort sofort melden, Beweise sichern. (Symbolfoto) © 123RF
Reisepreis mindern
Der Anspruch auf eine Reisepreisminderung muss an den Reiseveranstalter gerichtet werden, nicht an das Reisebüro! Die Verbraucherzentrale rät: Reklamationen sollten am besten per Einschreiben oder E-Mail erfolgen: Wer eine Mail schreibt, sollte sich selbst in Kopie setzen, um später beweisen zu können, dass die Mail abgeschickt wurde.
Richtet Euch bei Euren Forderungen nach Angaben aus der sogenannten Frankfurter Tabelle. Die Reisepreisminderung muss ausgezahlt, Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Achtung, Ansprüche auf Minderung verjähren zwei Jahre nach dem planmäßigen Ende der Reise.
Damit Ihr nicht auf Urlaubsmängeln sitzen bleibt: In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen geregelt. (Symbolfoto) © imago/Jens Schicke
Auszüge aus der Frankfurter Tabelle
Titelfoto: Montage: picture-alliance/gms, IMAGO/Nikito, IMAGO/Jens Schicke
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