Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Teil 3 der vierteiligen RiffReporter-Serie über die radikalen AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Migrations- und Innenpolitik.
Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Teil 3 der vierteiligen RiffReporter-Serie über die radikalen AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Migrations- und Innenpolitik.

Die Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt führt die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund deutlich an. Wenn die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten am 6. September über die Zusammensetzung eines neuen Parlaments entschieden haben, könnte die rechtsextreme Partei als stärkste Kraft ins Ziel gehen – zum zweiten Mal nach der Wahl in Thüringen 2024. Eine Regierungsbeteiligung scheint denkbar, sogar eine absolute Mehrheit liegt im Bereich des Möglichen.
Darauf bereitet sich die AfD akribisch vor. Ihr selbstbewusst als „Regierungsprogramm“ betiteltes Wahlprogramm umfasst 258 Seiten, auf denen sich radikale Forderungen aneinanderreihen. Dazu hat die Partei ein „100-Tage-Sofortprogramm“ vorgelegt, mit dem sie zeigt: Sie will Sachsen-Anhalt in rasantem Tempo verändern.
Manche Ideen der AfD scheinen kaum finanzierbar oder sind verfassungsrechtlich bedenklich, andere wären nur auf Bundes- oder EU-Ebene umsetzbar. Dennoch hätte das Programm – falls umgesetzt – massive Folgen für das tägliche Leben der Sachsen-Anhalter: In den Städten würden Bürgerwachen patrouillieren, aus den Steckdosen möglichst billiger Kohlestrom fließen. An den Schulen würde die Nationalhymne gesungen und Russisch gelehrt, während Kinder mit Behinderungen separiert in Sonderschulen lernen müssten. Mit der Corona- und der Klimapolitik würden sich Untersuchungsausschüsse befassen.
Was genau plant die AfD in Sachsen-Anhalt? RiffReporter hat das Programm ausgewertet – Teil 3: Migrations- und Innenpolitik.
2023 stufte der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Warum, fasst das Landesinnenministerium auf einer Internetseite zusammen. Ein Grund: die „ethnopluralistische Ideologie“ der Partei. Demnach gelte nicht mehr jeder Mensch mit deutschem Pass als „echter Deutscher“. Entscheidend sei vielmehr die angeblich angeborene „ethnisch-kulturelle Identität“ eines Menschen, die zwischen deutsch und nicht deutsch unterscheide.
Ein typischer Ausdruck dieser Ideologie sei der diffamierend genutzte Begriff „kulturfremd“: Wer einer anderen Kultur entstamme, passe unabhängig von seinem Pass nicht ins Land. Ein Aufeinandertreffen sorge zwangsläufig für Konflikte.
In ihrem Wahlprogramm nutzt die AfD Sachsen-Anhalt die Formulierung ganz offen und wie einen Kampfbegriff. „Kulturfremde Menschen“ auf dem „Weg ins deutsche Sozialstaatsparadies“ – damit scheint aus Sicht der Partei das wesentliche Problem der Migrationspolitik beschrieben zu sein. Dem stellt sie ein „Gesamtkonzept“ entgegen, das zwei Säulen umfasst: ein Ende der „illegalen, kulturfremden und inländerfeindlichen Massenmigration“ sowie eine „Abschiebe- und Remigrationsoffensive“. Statt Willkommenskultur soll „eine Verabschiedungskultur für illegale Zuwanderer“ herrschen.
Migrant:innenanteil in Sachsen-Anhalt gehört zu den niedrigstenHinter der radikalen Wortwahl steckt die These, dass die „Aufnahmekapazitäten“ „erschöpft“ seien. Zur Einordnung: Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund liegt in Sachsen-Anhalt bei knapp 12 Prozent und damit niedriger als in den anderen Bundesländern mit Ausnahme lediglich Mecklenburg-Vorpommerns. Deutschlandweit liegt er mit 31 Prozent zweieinhalb Mal so hoch wie in Sachsen-Anhalt. Auch der Anteil ausländischer Staatsbürger:innen lag 2025 in Sachsen-Anhalt mit 9 Prozent deutlich unter dem bundesweiten Wert von 16,9 Prozent.
Dennoch will sich eine mögliche AfD-Regierung nicht mehr „an freiwilligen Aufnahmeprogrammen“ für Geflüchtete beteiligen. Ein entscheidendes Wort in diesem Wahlversprechen dürfte „freiwillig“ sein: Denn die Verteilung von Asylbewerber:innen innerhalb Deutschlands erfolgt nach dem festen, sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dem könnte sich Sachsen-Anhalt nicht einfach einseitig per Landesgesetz oder Regierungsbeschluss entziehen – das gilt auch beim Wahlversprechen, keine illegal eingereisten Personen mehr nach Sachsen-Anhalt zu lassen.
AfD will „Gnadenrecht“ statt Asyl-AnspruchAn ähnliche Grenzen stößt die AfD bei der vielleicht weitreichendsten Position in ihrem Wahlprogramm: „Grundrecht auf Asyl abschaffen!“ Den bisherigen, an Voraussetzungen geknüpften Rechtsanspruch auf Asyl will die Partei durch ein „Gnadenrecht“ ablösen. Asyl hinge damit nicht mehr von der Situation eines Geflüchteten ab, sondern vom Interesse des Aufnahmelandes: „Wir müssen frei sein, entscheiden zu können, welchen Personen wir nach Maßgabe unseres politischen Interesses Asyl gewähren.“
Eine solche Reform könnte eine AfD-Regierung in Magdeburg allerdings nicht durchsetzen, sondern nur über eine Initiative im Bundesrat vorschlagen. Um das im Artikel 16a des deutschen Grundgesetzes definierte Grundrecht auf Asyl zu ändern, wäre sogar eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Doch selbst wenn – was derzeit politisch undenkbar scheint – solche Mehrheiten zustande kämen, wäre ein reines „Gnadenrecht“ rechtlich wohl nicht zulässig. In ihrem Gutachten über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD bewerten die Jurist:innen der Gesellschaft für Freiheitsrechte dies als eine „vollständige Entrechtung“, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht im Einklang steht. Zudem stünde auch die verbindliche EU-Grundrechtecharta der Umwandlung des Asylrechts von einem Schutzanspruch in ein reines Gnadenrecht im Wege.
Deutsch wäre ein Kind nur mit deutschem ElternteilSachsen-Anhalt – ein Binnenland ohne deutsche Außengrenze – würde unter einer AfD-Führung über den Bundesrat auch eine „massive“ Ausweitung der Grenzkontrollen einfordern. Einwandernde ohne Asylantragsrecht sollen „ausnahmslos“ zurückgewiesen werden, den subsidiären Schutzstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtende würde die AfD abschaffen. Dieser gilt für Menschen, die zwar nicht nach der Genfer Flüchtlingskonvention als beispielsweise politisch Verfolgte anerkannt sind, denen bei der Abschiebung in ihr Heimatland jedoch eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben droht. Weil die AfD einen Großteil der Ukraine als sicheres Territorium betrachtet, will sie Menschen aus dem kriegsgebeutelten Land pauschal nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anerkennen.
Für alle diese Punkte könnte eine Landesregierung jedoch nur Forderungen stellen und um Mehrheiten werben. Das gilt auch für die geforderte Abkehr vom „Geburtsortsprinzip“: Ginge es nach der AfD, soll ein in Deutschland geborenes Kind nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn es von mindestens einem deutschen Elternteil abstammt.
Pflichtarbeit AufforstenTrotz dieser Grenzen könnte eine AfD-Mehrheit auch in Sachsen-Anhalt Entscheidungen treffen, die weitreichende Auswirkungen auf zahlreiche Menschen im Bundesland hätten. „Eine AfD-geführte Landesregierung wird Asylanten in zentralen Unterkünften einquartieren“, heißt es im Wahlprogramm. Ziel ist, die Unterbringung fernab von anderen Menschen zu organisieren – eine Verteilung über das Land lehnt die Partei ebenso ab wie Unterkünfte in „Innenstadtlagen“. Zudem sollen Asylbewerber:innen und Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, etwa „bei Aufforstungs- und Waldpflegearbeiten“, und Sach- statt Geldleistungen erhalten.
Eine „Task Force Abschiebungen“ soll daran arbeiten, mehr Migrant:innen in ihre Herkunftsländer zurückzubringen – in den Worten der AfD heißt das „Rückkehrprogramme statt Integrationsfolklore!“. Die derzeit vom Land finanzierten „Integrationslotsen“ würden in „Remigrationslotsen“ umgewandelt.
Gezielte Einwanderung: Für die AfD vor allem ein SicherheitsproblemAnders als andere politische Kräfte, betont die AfD auch bei der gezielten Einwanderung weniger eine Chance für Unternehmen oder eine gesellschaftliche Notwendigkeit, um dem Fachkräftemangel vieler Branchen abzuhelfen. „Die Anwerbung kulturfremder Fachkräfte zur Lösung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt führt zu unerwünschten Folgeproblemen“, heißt es im Wahlprogramm: „Sie sprechen häufig kein ausreichendes Deutsch. Ihre Ausbildung entspricht oftmals nicht den deutschen Standards. In Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegesektor wird dadurch das Wohl der Patienten gefährdet.“
Als vermeintlichen Beleg für diese pauschale Wertung nennt die AfD den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, bei der sechs Menschen starben und Hunderte verletzt wurden. Bei dem Täter, der ein Auto gezielt in die Menschenmenge steuerte, handelte es sich um einen saudi-arabischen Psychiater – für die AfD Hinweis genug, „dass Fachkräfte aus fremden Kulturkreisen“ als Sicherheitsrisiko zu sehen sind. Den Fachkräftemangel will die Partei durch mehr Geburten und ein Rückholprogramm für abgewanderte deutsche Fachkräfte lösen. Dass sich darunter eher selten Pflegekräfte befinden und die Lücke in diesem Feld damit auf Jahre hinweg bestehen bliebe, spart die Argumentation aus.
Freiwillige Bürgerwacht soll Sicherheit erhöhen„Unsere Straßen und Plätze sind nicht mehr sicher“, behauptet die Partei ebenso pauschal, obwohl die von der Polizei erfasste Kriminalität in dem Bundesland insgesamt tendenziell rückläufig ist. Abhilfe sieht die AfD in mehr Polizist:innen, die in Zukunft auch Elektroschocker (Taser) einsetzen sollen und nach einem Schusswaffengebrauch nicht mehr standardmäßig mit internen Ermittlungen zu rechnen hätten.
Unterstützung käme zudem von „freiwilligen Bürgerwachten“. Diese möchte die AfD als zusätzliche „Säule der Sicherheitsarchitektur“ den Ordnungsämtern unterstellen, um in den Kommunen für mehr Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen.
Eine weitere Forderung betrifft das Strafrecht – das die AfD nur durch Mehrheiten auf Bundesebene verändern könnte. So soll in Anlehnung an den Tatbestand der Volksverhetzung bestraft werden, wer „den deutschen Staat und das deutsche Volk herabwürdigt und beleidigt“ oder „unsere Nationalsymbole öffentlich verunglimpft“ – und zwar mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Ein solches Verständnis von Patriotismus möchte die AfD auch bei Demonstrationen anwenden. Ginge es nach ihr, hätten Meinungsäußerungen bei Kundgebungen „grundsätzlich nur in deutscher Sprache zu erfolgen.“
Demos nur auf Deutsch? Wahrscheinlich verfassungswidrigÜber das Versammlungsrecht entscheiden tatsächlich die Bundesländer autark. Die Gesetzgebungskompetenz läge also beim Landtag in Magdeburg – dennoch ist fraglich, ob die AfD einen derart schweren Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschließen könnte. Dagegen spricht die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, in der es heißt: „Alle Menschen“ dürfen sich versammeln, „jeder“ darf seine Meinung frei äußern und „niemand“ darf „wegen seiner Sprache“ benachteiligt werden.
Und dagegen spricht das deutsche Grundgesetz. Eine juristische Analyse der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin kam – im Kontext des Berliner Versammlungsrechts – zu der Einschätzung, dass „Beschränkungen der bei Versammlungen verwendeten Sprachen […] einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.“
Mehr Härte gegen Straftäter:innenMehr Sicherheit verspricht sich die AfD zudem durch härtere Strafen bereits für junge Straftäter:innen. Jugendliche könnten für bis zu vier Wochen in einen „Warnschussarrest“ gesteckt werden, als „Zuchtmittel mit dem Ziel der Erziehung“. Bereits 12-Jährige sollen als strafmündig gelten, bisher liegt die Altersgrenze bei 14. Die Kategorie der „Heranwachsenden“ für 18- bis 21-Jährige würde entfallen. Diese fielen damit grundsätzlich unter das strengere Erwachsenenstrafrecht – bisher können Gerichte nach einer Einzelfallbewertung auch das Jugendstrafrecht anwenden.
Solche Änderungen im Strafrecht wären nur auf Bundesebene möglich. Das gilt auch für einen weiteren Programmpunkt der AfD in Sachsen-Anhalt: Von verurteilten pädophilen Straftätern will sie die Adresse veröffentlichen, sobald sie aus der Haft entlassen werden. Die Partei begründet dies mit einer hohen Rückfallquote.
Die Forderung ist abermals verfassungsrechtlich hoch problematisch. Gelten Straftäter:innen nach verbüßter Strafe weiterhin als Gefahr für die öffentliche Sicherheit, besteht die Option einer Sicherungsverwahrung. Kommen sie hingegen frei, wäre es wahrscheinlich unzulässig, sie durch Bekanntmachen ihrer Meldeadresse zu brandmarken.
Im Magdeburger Landtag hatte die AfD-Fraktion bereits 2023 eine Bundesratsinitiative zur Nennung der Adressen pädophiler Straftäter gefordert. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Unter anderem hatte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) das Vorhaben als verfassungswidrig eingestuft. Sie argumentierte, dass gerade die Resozialisierung von Straftäter:innen dem Schutz der Allgemeinheit diene – die Veröffentlichung der Meldeadresse mindere hingegen die Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung.
In der RiffReporter-Serie erscheinen zudem Analysen zu den AfD-Plänen in den Politikfeldern Familie und Bildung (Teil 1), Klima und Energie (Teil 2) sowie Kultur und Wissenschaft (Teil 4).