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Vier islamistische Gefährder tragen jetzt Fußfesseln

Дата публикации: 03-08-2026 14:07:00

Auf Antrag der Berliner Polizei müssen vier Personen aus dem islamistischen Milieu eine Fußfessel tragen. Ein Gefährder kam während des Hamburger CSD in Gewahrsam.

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Auf Antrag der Berliner Polizei müssen vier Personen aus dem islamistischen Milieu eine Fußfessel tragen. Ein Gefährder kam während des Hamburger CSD in Gewahrsam.

Nach dem Anschlag des Islamisten Abdul Ballout auf den CSD in Berlin vor eineinhalb Wochen hat die Polizei ihre Abwehrmaßnahmen verschärft – und bekommt dafür auch Rückendeckung von der Justiz.

Vier islamistische Gefährder tragen jetzt Fußfesseln

„Vier Gefährder tragen auf Antrag der Polizei Berlin nun Fußfesseln“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag dem Tagesspiegel. Am Freitag hat das zuständige Gericht dem Antrag der Polizei zugestimmt. Die vier Gefährder – drei Männer und eine Frau – müssen die Fußfessel nun 30 Tage lang tragen. Damit wird ihr Aufenthaltsort dauerhaft überwacht.

Zugleich sei „bei einer dieser Personen ein Unterbindungsgewahrsam verfügt“ worden, sagte Spranger. Nach Tagesspiegel-Informationen ist die Person mit Blick auf den CSD in Hamburg am vergangenen Wochenende zur Gefahrenabwehr in den Präventivgewahrsam gekommen. In der Nacht zu Montag wurde der Gefährder wieder auf freien Fuß gesetzt.

Fußfessel und Unterbindungsgewahrsam bei Terrorgefahr sind nach der von der schwarz-roten Koalition durchgesetzten Novelle des Berliner Polizeigesetzes unter Richtervorbehalt möglich.

Sinneswandel nach CSD-Attentat

Bislang wurde dies kaum genutzt. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte vor einer Woche im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses angedeutet, dass die Erfolgsaussichten für derlei Anträge der Polizei bislang gering gewesen und die Hürden hoch seien. Dem Vernehmen nach hat es unter dem Eindruck des Anschlags auf den CSD, bei dem der 21-jährige Ballout eine Frau getötet und mehr als zwei Dutzend Menschen verletzt hat, einen Sinneswandel gegeben.

„Ich begrüße es sehr, dass sich das zuständige Gericht damit unseren Einschätzungen angeschlossen hat“, sagte Spranger. „Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch. Es ist richtig und absolut notwendig, dass sie konsequent angewendet werden.“

Die zahlreichen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger könnten auch in Zukunft nur umfassend greifen, wenn „wirklich auf sämtlichen Ebenen alle Mittel eingesetzt werden, die der Rechtsstaat zur Verfügung stellt“, mahnte Spranger. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden ist in Berlin eine einstellige Zahl von Personen als islamistische Gefährder eingestuft.

Von Alexander Fröhlich

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