Mehrere Länderchefs wollen Teile der Rentenreform streichen. Das Gesetz steckt noch in den Kinderschuhen, doch bereits jetzt wackelt der Zeitplan. Die wichtigsten Fragen und Antworten, wie es weitergeht.
Mehrere Länderchefs wollen Teile der Rentenreform streichen. Das Gesetz steckt noch in den Kinderschuhen, doch bereits jetzt wackelt der Zeitplan. Die wichtigsten Fragen und Antworten, wie es weitergeht.
Es ist kaum mehr als einen Monat her, da priesen Union und SPD noch das „Gesamtkunstwerk“, das die Rentenkommission mit ihren 33 Vorschlägen geschaffen hat. Alles sah nach einer zügigen Umsetzung der Reform aus.
Besonders breit ist derzeit die Kritik am Vorschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt stemmen sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung dagegen.
„Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren tatsächlich erreichen“, argumentieren sie und fordern Übergangsregeln. Auch die beiden SPD-Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig und Anke Rehlinger kritisieren die geplante Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“.
Während der neue Unionsfraktionschef Thorsten Frei und die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann den Ministerpräsidenten widersprechen, zeigt sich SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas offen für die Diskussion. Sie sei „bereit, über alles zu reden“, sagte sie im ZDF-Sommerinterview. Zugleich betonte sie, weiter zu dem Gesamtpaket zu stehen.
Ob die Ministerin darin einen Widerspruch zu früheren Aussagen erkennt, will das Arbeitsministerium auf Anfrage nicht beantworten: „Grundsätzlich stehen die Worte der Ministerin für sich“, so eine Sprecherin zu FOCUS online.
Aber auch an anderen Stellen droht der Kommissionsvorschlag auseinandergepflückt zu werden: Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder kritisierte beispielsweise die vorgesehene Abschaffung von Minijobs. Juso-Chef Philipp Türmer will die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung streichen.
Die schwarz-rote Koalition hat sich explizit darauf geeinigt, die Reform noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen. In einer Regierungsbefragung Ende Juni skizzierte Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Vorgehen.
Zunächst soll das Kabinett Eckpunkte der Reform verabschieden. Im Anschluss sollen die Gesetzentwürfe dann ausformuliert werden. „Diese Arbeit soll in der Sommerpause geleistet werden“, sagte Merz. Nachdem das Kabinett auch diese abgesegnet hat, ist der Bundestag an der Reihe – „wenn es gut geht, im Herbst“, so der Kanzler.
Merz hat aber schon Ende Juni angedeutet, dass es durch Diskussionen zu Verzögerungen kommen könnte: „Ich will da den parlamentarischen Beratungen nicht vorgreifen und auch nicht eingreifen. Das ist Ihr gutes Recht, das dann auch ausführlich zu beraten“, sagte er zu den Abgeordneten. Zugleich betonte er, es sei für die Bevölkerung wichtig, „Klarheit und Sicherheit zu haben ab dem Ende des Jahres 2026“.
Auf Nachfrage, wie der aktuelle Stand im Gesetzgebungsprozess ist, gibt sich das Arbeitsministerium von Bas schmallippig: „Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission vorzubereiten.“
Klar ist aber, dass das Kabinett in der derzeit laufenden Sommerpause noch keinen Beschluss zur Rentenreform gefasst hat. Womöglich wird das auch noch dauern – vielleicht sogar bis nach der sitzungsfreien Zeit.
Denn zum einen fällt die sonst immer mittwochs tagende Runde in der Sommerpause zweimal aus, so auch in dieser Woche. In der kommenden Woche wird das Kabinett dann von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) geleitet. Ein Rentenbeschluss in Abwesenheit von Merz ist unwahrscheinlich.
Zum anderen machen aber auch die bevorstehenden Landtagswahlen einen schnellen Kabinettsbeschluss unwahrscheinlich. Auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wird abgestimmt – also in zwei Ländern, in denen Ministerpräsidenten von CDU und SPD gegen eine starke AfD kämpfen. In der heißen Wahlkampfphase ihre Bedenken zur „Rente mit 63“ zu übergehen, würde sie als schwach dastehen lassen.
Sollte die Rentenreform irgendwann von der Regierung abgesegnet sein, muss der Bundestag das Gesetzespaket beraten. Dabei kann es erneut zu hitzigen Diskussionen und Verzögerungen kommen. Immerhin: Bis Ende des Jahres stehen noch neun Sitzungswochen des Parlaments im Kalender – genügend Zeit, um die Reform zu beraten.
Da nicht einmal Referentenentwürfe für die Reform vorliegen, sind die Einflussmöglichkeiten auf das Gesetz noch sehr groß. Liegt eine erste Version vor, können Bundesländer und Verbände ihre Stellungnahmen abgeben. Voraussichtlich werden die Ministerpräsidenten ihre Kritik bekräftigen, aber auch Gewerkschaften, Wirtschafts- und Sozialverbände werden ihre Meinung kundtun.
Im Kabinett haben dann die Regierungspolitiker die Chance, Einfluss auf den Gesetzentwurf zu nehmen. Später im Bundestag können dann die Abgeordneten die Reform verändern. Oft treten hier zwischen den Fachpolitikern noch einmal neue Konflikte zutage. Zudem können auch im Parlament Experten und Interessenverbände ihre Einschätzung abgeben.
Hat der Bundestag die Reform verabschiedet, ist der Bundesrat an der Reihe. Entscheidend wird sein, ob Teile des Gesetzespakets zustimmungspflichtig sind, also das Einverständnis der Bundesländer unbedingt erforderlich ist.
Inwiefern das der Fall sein wird, ist noch offen und wird entscheidend davon abhängen, wie genau das Paket ausgestaltet wird. Auf Nachfrage, ob das Arbeitsministerium mit einem zustimmungspflichtigen Teil rechnet, heißt es aus dem Haus lediglich: „Zu den Details der gesetzlichen Umsetzung kann das Ministerium noch keine Auskunft geben.“
Bei vielen Details der Reform dürften eher keine Länderinteressen berührt sein, die Ministerpräsidenten haben dann keine Vetomacht. In manchen Punkten könnte das Gesetzespaket aber zustimmungspflichtig sein. Bas könnte es geschickt so aufteilen, dass der Hauptteil ungefährdet bleibt, selbst bei Widerstand aus den Ländern.
So oder so gibt es zahlreiche Ecken, an denen das „Gesamtkunstwerk“ Rentenreform aus- oder umgestaltet werden kann. „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist“, sagte einst der mittlerweile verstorbene SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck. Das dürfte auch für die Alterssicherung gelten.
Auch wenn das große Reformpaket in den Kinderschuhen steckt, sind erste Änderungen am Rentensystem bereits sicher. So hat der Bundestag im Dezember 2025 in einer umstrittenen Entscheidung die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau beschlossen, zudem wurde die Mütterrente erweitert.
Außerdem gilt seit Anfang des Jahres die sogenannte Aktivrente, mit der Rentner bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Zum 1. Januar 2027 kommt schließlich das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot.
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