Für Beamte könnte es bald mehrere zehntausend Euro pro Kopf an fälligen Nachzahlungen geben. Der Beamtenbund macht der Regierung in Berlin Druck – doch nicht alle Bundesländer planen, die Zahlungen zu leisten.
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Viele Jahre sind die Bezüge für Beamte – insbesondere in Berlin - viel zu niedrig ausgefallen. Einige Besoldungsgruppen lagen nur geringfügig über dem Sozialhilfeniveau. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte nun, dass der niedrige Sold verfassungswidrig war. Für viele Beamte könnte das richtungsweisende Urteil nun je nach Bundesland zu einem wahren Geldsegen führen. Doch nicht alle, die zu wenig bekommen haben, erhalten automatisch Nachzahlungen.
Besonders bitter: Selbst wenn die Besoldung verfassungswidrig war, könnten viele Betroffene leer ausgehen. Denn Nachzahlungen dürften in einigen Ländern vor allem jenen zustehen, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt oder geklagt haben. Wer jahrelang auf seinen Dienstherrn vertraute, hat womöglich die schlechteren Karten.
Sündhaft teure Nachzahlungen erwarten BerlinBis Ende März 2027 muss Berlin neue Regelungen beschließen und die Nachzahlungen leisten - so die Anweisung des Gerichts. "Die Reparatur der Fehler der Vergangenheit vor unserer Regierungszeit wird ein wesentlicher Teil zukünftiger Koalitionsverhandlungen sein", erklärte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner gegenüber der "Bild". Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob tatsächlich alle bis zu 72.000 betroffenen Beamten den Nachschlag erhalten sollen.
Berücksichtigt Berlin jeden einzelnen Betroffenen bei den Nachzahlungen, so könnten sich die Kosten für das Land auf bis zu 3,7 Milliarden Euro belaufen - alleine für Berlin. Zum Vergleich: Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 1,4 Millionen Staatsdiener. Nicht alle werden so hohe Summen wie in Berlin kassieren, doch die Kosten für den Staat dürften trotzdem beachtlich sein.
Anspruch auf die Nachzahlung haben allerdings vermutlich nur die 41.300 Beamten, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen ihre Besoldungshöhe eingelegt haben. Auch ein einmaliger Widerspruch könnte einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge (Az. 2B5.26) ausreichen, wobei jeder Fall individuell berechnet werden soll und beispielsweise Beförderungen und veränderte Familienverhältnisse berücksichtigt werden sollen.
Nicht alle Länder planen NachzahlungenÄhnlich wie in Berlin sollen auch in einigen anderen Bundesländern Beamte Nachzahlungen erhalten, wobei diese teils deutlich schmaler ausfallen als in der Hauptstadt.
Anders sieht es in Baden-Württemberg und Sachsen aus - beide Länder wollen zunächst die weitere Rechtsprechung abwarten. Die Länder Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt benötigen noch Zeit für ihre jeweiligen Regelungen. Rheinland-Pfalz hält eine Regelung für "nicht angezeigt", auch Bayern sieht keinen Handlungsbedarf.
Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer?Aus den Beschlüssen der Länder lassen sich also vier Gruppen von Beamten herausarbeiten:
1. Die wahrscheinlichen Gewinner:Profitieren dürften vor allem jene Beamten, deren Bundesländer bereits konkrete Nachzahlungen oder Zuschläge planen. Das betrifft unter anderem Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg oder Thüringen.
2. Die Berliner Widerspruchsführer: In Berlin könnten vor allem jene profitieren, die Widerspruch eingelegt haben. Nicht allein die Besoldungsgruppe ist damit von Bedeutung, sondern auch das Verhalten in der Vergangenheit. Wer auf einen besseren Sold gepocht hat, darf sich freuen.
3. Die großen Unsicherheitsfälle: Beamte in Ländern, die noch prüfen oder abwarten, müssen sich gedulden. Betroffen sind Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Hier ist noch unklar, ob die Beamten Nachzahlungen erhalten oder leer ausgehen.
4. Die Verlierer: Beamte, die keinen Widerspruch eingelegt haben, dürften sich angesichts der Regelungen der Länder teils ärgern. Ohne Widerspruch besteht teils kein Anspruch auf Nachzahlungen - wer zu spät reagiert hat, wird übergangen. Auch Beamte in Bayern und Rheinland-Pfalz können vorerst nicht mit Nachzahlungen rechnen.
Der Wohnort entscheidet über Tausende EuroEntscheidend ist also nicht nur, ob die Besoldung jahrelang zu niedrig und sogar verfassungswidrig war, sondern auch, in welchem Bundesland man arbeitet oder gearbeitet hat - und ob rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde. Die Übersicht der Länder macht deutlich, wie unterschiedlich diese reagieren - während die einen bereits konkrete Nachzahlungen planen, sehen andere bislang überhaupt keinen Handlungsbedarf. Damit entsteht eine Schieflage: Zwei Beamte mit ähnlicher Besoldung können am Ende völlig unterschiedlich dastehen. Wer früher aktiv geworden ist, hat die besseren Chancen - und wer auf seinen Dienstherrn vertraut hat, der geht vermutlich leer aus.
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sfx/bua/news.de
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