Als Ruheständler können Sie eine volle Rente beantragen oder eine Teilrente. Dies kann in einigen Fällen sinnvoll sein. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Machen Sie einen Kassensturz! Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für Ihren täglichen Lebensunterhalt benötigen und ob eine Teilrente für Sie infrage kommt. Wenn ja, beantragen Sie die Teilrente mindestens drei Monate vor Ihrem geplanten Rentenbeginn.
Schritt 2: Erwägen, ob Teilrente sinnvoll istEine Teilrente kann sinnvoll sein,
Gehen Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente, können Sie eine Teilrente beantragen, um wenigstens einen Teil der Rentenabschläge nicht lebenslang tragen zu müssen. Bei einer Teilrente wird der Abschlag lebenslang nur auf diesen Teil erhoben, zum Beispiel nur auf eine halbe Rente. Beantragen Sie mit Beginn der Regelaltersgrenze dann die volle Rente, fallen auf diesen zweiten Teil der Rente keine Abschläge an. Arbeiten Sie als Teilrentner bis zur Regelaltersrente weiter, sorgt die Teilrente für ein zusätzliches Einkommen. Da Sie weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind, erwerben Sie auch noch weitere Rentenansprüche. Bei Teilrente plus Arbeit sichern Sie sich zudem den Anspruch auf Krankengeld. Dies soll sich jedoch ab 2027 ändern. Rentner, die zugleich arbeiten, haben dann nur noch Anspruch auf Krankengeld, wenn die Teilrente weniger als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Derzeit sind hier noch 99,9 Prozent möglich.
Schritt 3: Antrag auf Teilrente stellenFüllen Sie den Rentenantrag auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung aus. Sie können den Antrag auch herunterladen und ausgefüllt per Post an Ihren Rentenversicherer schicken. Die Anschrift steht in Ihrer Renteninformation. Kreuzen Sie unter Punkt 1.1 des Antrags an, dass die Altersrente als Teilrente gezahlt werden soll, und geben Sie dort an, wie viel Prozent einer Vollrente Sie monatlich erhalten möchten. Sie können wählen zwischen 10 Prozent und 99,9 Prozent.
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