Überraschungswende im Rechtsstreit: Das Landgericht München erklärt Böhmermanns scharfe Satire zur Flüchtlings-Debatte für zulässig. Niederlage für Polizeigewerkschafter Ostermann nach 1,5 Jahren Konflikt.
Es ist die nächste Runde in einem langen Fight. In der einen Ecke: Jan Böhmermann. In der anderen: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann. Die beiden beharken sich seit eineinhalb Jahren. Im Zentrum des Beefs stehen polemische Äußerungen des Showmasters in seiner Sendung. Landgericht München erklärt Aussagen für zulässig Nun hat das Landgericht München I zentrale Passagen der Ausgabe...
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Es ist die nächste Runde in einem langen Fight. In der einen Ecke: Jan Böhmermann. In der anderen: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann. Die beiden beharken sich seit eineinhalb Jahren. Im Zentrum des Beefs stehen polemische Äußerungen des Showmasters in seiner Sendung.
Nun hat das Landgericht München I zentrale Passagen der Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom März 2025 für zulässig erklärt. Dabei ging es um die Aufnahme afghanischer Geflüchteter und mögliche Sicherheitsprobleme bei der Bundespolizei in Pakistan.
Kritik an der Aufnahme afghanischer GeflüchteterOstermann ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) und tritt regelmäßig als sicherheits- und innenpolitischer Kommentator in Medien auf. In der Debatte um das Bundesaufnahme-Programm (BAP) für gefährdete Afghanen hatte er wiederholt die Sicherheitsrisiken des Verfahrens deutlich kritisiert.
Böhmermanns Auftritt in Bundespolizei-UniformBöhmermann griff Ostermann in seiner Sendung scharf an. Er trat dabei in einer Uniform der Bundespolizei mit den Rangabzeichen des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums auf und stellte unter anderem die Frage: „Lässt meine Bundespolizei bewusst Afghanen mit mutmaßlich fehlerhaften Papieren an Bord eines Flugzeugs nach Deutschland und greift erst ein und sagt erst Bescheid, wenn das Flugzeug schon in Deutschland gelandet ist?“
Böhmermann warf Teilen der Bundespolizei zudem vor, Fehler bewusst zu nutzen, um Stimmung gegen das BAP zu machen. Führende Bundespolizisten könnten in diesem Kontext vor einem vermeintlichen Sicherheitsrisiko warnen und einen Stopp des Programms fordern.
Ostermann hatte zuvor erklärt, das Vorgehen bei der Aufnahme afghanischer Geflüchteter sei eine „sicherheitspolitische Bankrotterklärung“. Die Flüge seien ein Sicherheitsrisiko und würden „dem islamistischen Terror Tür und Tor öffnen“. Die Bundespolizeigewerkschaft wandte sich damals auch mit einem öffentlichen Brandbrief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz.
Persönliche Attacken und Ostermanns RückzugIn seinen persönlichen Attacken zog Böhmermann die Quarz-Handschuhe an: Er bezeichnete Ostermann etwa als „Herrenmensch im Skoda“, „selbst radikalisierten Michel“ und „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur“. Ostermann fühlte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt.
Der Rechtsstreit konzentrierte sich damit auf die Grundsatzfrage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei beim Aufnahmeprogramm zu bewerten sind. Das Gericht erklärte Böhmermanns Zuspitzungen für zulässig, traf damit aber keine Aussage darüber, ob seine konkreten Vorwürfe gegen die Bundespolizei tatsächlich zutreffen.
So bleibt vor allem ein bemerkenswertes Duell: der gerne polternd auftretende Ostermann gegen seinen Lieblingsgegner Böhmermann, der die Auseinandersetzung mit den Mitteln der Satire führt. Und damit vor Gericht erst einmal erfolgreich war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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