Sieg für den Bayer-Konzern im milliardenschweren Rechtsstreit über mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat: Das Oberste US-Gericht hat Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Warnhinweise die Grundlage entzogen.
Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer hat im milliardenschweren US-Rechtsstreit über mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen entscheidenden Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Der Supreme Court entschied, dass die Zulassungsvorgaben der US-Bundesbehörden Vorrang vor dem Recht einzelner Bundesstaaten haben.
Damit entzogen die Richter Tausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise die Grundlage. Bayer hatte stets argumentiert, dass die US-Umweltschutzbehörde EPA den Wirkstoff als nicht krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise daher nicht zulässig seien.
Grundsatzurteil nach Fall aus St. LouisKonkret ging es vor dem Supreme Court um die Klage eines Mannes, die ursprünglich schon im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt wurde. Damals kamen die Geschworenen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup – ein Produkt von Monsanto, das seit 2018 zu Bayer gehört – verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zu. Bayer ging mit dem Fall später vor den Supreme Court, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.
Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA habe das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadensersatzansprüche »basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben«.
Bayer-Chef Bill Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, verfolgt das Ziel, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen.