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Bayer: Pharmakonzern schließt Milliardenvergleich zu Glyphosat-Klagen – Aktie steigt

Дата публикации: 17-02-2026 17:26:00

Die Börse reagiert erleichtert: Der Pharmakonzern Bayer und seine Tochterfirma Monsanto haben in den USA Sammelvergleiche in Milliardenhöhe geschlossen. Es geht um aktuelle und künftige Klagen zum mutmaßlich krebserregenden Unkrautvernichter Roundup.

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Seit Jahren belastet eine Vielzahl an Klagen die Bilanz des Pharma- und Agrarchemiekonzerns Bayers. Die Kläger in den USA führten Krebserkrankungen auf Glyphosat zurück. Nun der Befreiungsschlag für Bayer: Der Konzern hat in den USA einen milliardenschweren Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zum Unkrautvernichter Roundup geschlossen.

Ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation hatte den Wirkstoff, der in dem Unkrautvernichter-Produkt Roundup enthalten ist, als »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen« eingestuft. Mehrere europäische Einrichtungen folgten dem nicht. Genauso weist der Glyphosat-Hersteller Bayer den Verdacht zurück, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei.

Bayer-Aktie steigt

Aufatmen konnte Bayer durch die neuen Entwicklungen auch an der Börse: Die Aktie legte um 7,4 Prozent zu.

Die Zahlungen für den Sammelvergleich umfassten höchstens 7,25 Milliarden US-Dollar über bis zu 21 Jahre, wie der Dax-Konzern mitteilte. Der Sammelvergleich müsse vom Gericht in St. Louis (Bundesstaat Missouri) genehmigt werden, hieß es von den Leverkusenern.

Doch die Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Konzerns für Rechtsstreitigkeiten insgesamt dürften durch den Sammelvergleich von 7,8 auf 11,8 Milliarden Euro steigen. Zudem habe die Tochterfirma Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen, hieß es vom Konzern.

Bayer hatte die Übernahme von US-Konkurrent Monsanto 2018 abgeschlossen.

Supreme Court prüft Roundup-Fall

Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgten auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes, den Fall des Klägers John Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei habe die Erwartung, dass das Oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht, teilte das Unternehmen mit.

Bayer erhofft sich Rückenwind von der Überprüfung durch die US-Supreme Court. Der Fall beim Supreme Court bleibe von der Vergleichsvereinbarung unberührt und sei wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die noch Rechtsmittel anhängig sind, und die nicht durch den Sammelvergleich abgedeckt sind, erklärte Bayer.

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