Jetzt soll sich etwas tun: Wie die spanische Nachrichtenagentur Efe berichtet, kommt das geplante Autolimit am Mittwoch (9.9.) im Balearen-Parlament auf den Tisch. Der vom Inselrat Mallorca eingereichte Gesetzentwurf soll im Eilverfahren debattiert werden, was die übliche Bearbeitungszeit halbiert. "Wir planen, dass das Gesetz Ende Oktober/Anfang November beschlossen wird", sagt ein Inselratssprecher der MZ. Gültig sein soll es dann aber erst in der Urlaubssaison 2027.
Jetzt soll sich etwas tun: Wie die spanische Nachrichtenagentur Efe berichtet, kommt das geplante Autolimit am Mittwoch (9.9.) im Balearen-Parlament auf den Tisch. Der vom Inselrat Mallorca eingereichte Gesetzentwurf soll im Eilverfahren debattiert werden, was die übliche Bearbeitungszeit halbiert. "Wir planen, dass das Gesetz Ende Oktober/Anfang November beschlossen wird", sagt ein Inselratssprecher der MZ. Gültig sein soll es dann aber erst in der Urlaubssaison 2027.
Sowohl Urlauber als auch Zweithausbesitzer müssen sich im Falle einer Verabschiedung auf weitreichende Änderungen gefasst machen. Der Inselrat will ausländischen Immobilieneigentümern den Zweitwagen verbieten. Der Erstwagen muss zudem auf der Insel angemeldet sein. Stärkere Kontrollen der "Kennzeichen D"-Autos sind zu erwarten.
Was genau im Gesetzesentwurf zum Autolimit steht
Dadurch dürfte es zu einem noch größeren Andrang bei der Ummeldung der Fahrzeuge kommen. Bei der bislang letzten Wasserstandsmeldung Ende Juni ging der Inselrat davon aus, den Stau bis Frühjahr 2027 aufgelöst zu haben. Derzeit warten Antragsteller zum Teil monatelang auf einen freien Termin.
Urlauber zahlen neue Gebühr bei der Einreise mit der FähreIm Zuge des Autolimits soll eine Höchstgrenze an Fahrzeugen festgelegt werden. Diese betrifft Mietwagen, aber auch private PKW. Weder die Höchstgrenze noch der Zeitraum, in dem sie gilt, sind bislang beschlossen. Im Text des Gesetzesentwurfs heißt es, dass ankommende Fahrzeuge, die nicht auf der Insel zugelassen sind, eine Gebühr entrichten müssen. Auch hier ist die Höhe noch nicht bestimmt. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs waren von Fixkosten in Höhe von 30 bis 70 Euro je nach Fahrzeug die Rede. Zudem sollten Urlauber, die länger auf der Insel bleiben, mehr bezahlen.
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Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament debattiert. Dabei wird es in erster Linie um die noch offenen Punkte gehen. Wenn des Gesetz beschlossen wird, folgt eine Einspruchsfrist, bei der weitere Einwände vorgebracht werden können. Erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt BOIB kann das Gesetz dann in Kraft treten.