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Erst Mann, jetzt Frau: Rechtsextremistin Liebich wird ausgeliefert

Дата публикации: 07-07-2026 10:49:25

Das Oberlandesgericht Prag entschied: Die 55-Jährige muss ihre Haftstrafe in Deutschland antreten. Sie hatte nach ihrer Verurteilung 2023 das Geschlecht ändern lassen.

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Zusammenfassung

  • Das Oberlandesgericht in Prag hat die Auslieferung der rechtsextremen Marla Svenja Liebich nach Deutschland gebilligt, wo sie eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verbüßen soll.
  • Liebich hatte nach ihrer Verurteilung 2023 ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen und sich gegen die Auslieferung mit Verweis auf Sicherheitsbedenken in einem Männergefängnis gewehrt.
  • Nach ihrer Festnahme im April in Tschechien wird nun mit einer Überstellung nach Deutschland in den kommenden Tagen gerechnet, auch wenn formal noch weitere Schritte möglich sind.

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 - damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.

Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.

Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen. Das gilt indes als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.

Liebich wehrte sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Das Landgericht in Pilsen (Plzen) hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge - darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.

Fall erinnert an österreichischen Fall Waltraud

Der Fall erinnert an den österreichischen Fall Waltraud. Der Mann hatte im Vorjahr kurz vor dem Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Ziel der Aktion war laut Walter P., der seitdem als Waltraud P. auftritt, die Haft im Frauengefängnis zu verbüßen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. 

Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in dem ihr ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde.

Agenturen, sif  |  07.07.2026, 12:49

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