Nach der Auslieferung wurde Marla Svenja Liebich erst in die Frauen-JVA Chemnitz gebracht. Von dort aus wurde Liebich direkt verlegt, teilt die Anstalt nun mit. Für die Unterbringung ist die Sicherheit entscheidend, nicht das Geschlecht.
Nach der Auslieferung wurde Marla Svenja Liebich erst in die Frauen-JVA Chemnitz gebracht. Von dort aus wurde Liebich direkt verlegt, teilt die Anstalt nun mit. Für die Unterbringung ist die Sicherheit entscheidend, nicht das Geschlecht.
Obwohl Neonazi Marla Svenja Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Das hat die Anstaltsleitung im Frauengefängnis in Chemnitz entschieden, wie die Justizvollzugsanstalt (JVA) am Donnerstagmorgen mitteilte. 2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten.
Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland am Mittwoch war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden, teilte die JVA mit. "Nach Aufnahme in der JVA Chemnitz hat die Anstaltsleitung entschieden, dass eine Unterbringung der Person Liebich nach Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls in der JVA Chemnitz nicht erfolgen kann", hieß es weiter.
Zur Begründung hält sich die Anstalt allgemein. Auskünfte zum Einzelfall "können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erteilt werden". In der Mitteilung nennt die Anstalt nur die allgemeinen Rechtsgrundlagen für das Aufnahmeverfahren, die LTO anlässlich Liebichs Ladung zum Haftantritt im vergangenen Jahr bereits aufgeführt hat: Die Unterbringung regelt nicht etwa das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), sondern allein das sächsische Strafvollzugsgesetz (StVollzG) und die hierzu erlassene Verwaltungsvorschrift.
§ 10 Abs. 1 StVollz enthält zwar den Grundsatz der Trennung von männlichen und weiblichen Gefangenen. Abs. 2 lässt hiervon im Einzelfall Abweichungen zu, "berücksichtigen" muss die Gefängnisverwaltung dabei Persönlichkeit und Bedürfnisse der Gefangenen, das Strafvollzugsziel sowie "Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen". Die Anwendungsvorschrift zu § 10 StVollzG macht umfangreiche Vorgaben zum Umgang mit trans-, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen. Für diese sollen individuelle Lösungen gefunden werden, es geht darum, Isolation oder Stigmatisierung zu vermeiden.
An keiner Stelle aber geht es darum, "objektiv" festzustellen, ob eine Person tatsächlich männlich oder weiblich ist. Vielmehr ist die Gefängnisleitung nach den Verwaltungsvorschriften gehalten, all diejenigen Interessen in Ausgleich zu bringen, die § 10 Abs. 2 des StVollzG nennt: die Sicherheit der Insassen und die Gewährleistung der Ordnung des Strafvollzugs insgesamt. "Es wird nach Abwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Aspekte entschieden, ob bei transgeschlechtlichen Personen eine Unterbringung im Frauen- oder Männervollzug und somit möglicherweise eine Verlegung von betreffenden Gefangenen angezeigt ist", heißt es in der Mitteilung der JVA vom Donnerstag. Im Fall Liebich fiel die Entscheidung gegen eine Aufnahme in dem Frauengefängnis.
"Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Die Entscheidung der Anstaltsleitung wurde demnach unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung von ihr getroffen.
Seit Liebichs Ankunft in der JVA Chemnitz ist die sächsische Justiz für sie zuständig. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt jedoch die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall Liebich. Dort habe man auch schon vor der Entscheidung zur Verlegung von Liebich mit den Verantwortlichen in Chemnitz in engem Austausch gestanden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der dpa. Dass Liebich nun nach Zeithain gebracht wurde, sei auch das Ergebnis aus einem engen Austausch zwischen allen beteiligten Behörden – auch denen in Tschechien.
Im Juli 2023 war Liebich – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht (AG) Halle (Saale) wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ursprünglich sollte Liebich die Haft schon Ende August 2025 antreten.
In der Zwischenzeit hatte Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des SBGG. Vor dem AG Halle steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet; LTO hatte berichtet.
Weil Liebich dennoch seit der Änderung offiziell als Frau gilt, war sie zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Es ist das nächstgelegene Gefängnis von Liebichs Meldeadresse. Allerdings trat die Rechtsextremistin ihre Haft im vergangenen Jahr nicht an, floh stattdessen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin wurde sie nach Pilsen gebracht.
Vor dem Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens gab Liebich an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Schließlich gab die tschechische Justiz aber grünes Licht für die Auslieferung.
Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen.
mk/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Zitiervorschlag
JVA Chemnitz lehnt Unterbringung ab: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60451 (abgerufen am: 17.07.2026 )
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