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Prekäre Arbeitsbedingungen an Unis: Jetzt verärgert Bär auch noch die For­sche­nden

Дата публикации: 10-06-2026 11:40:00

Erst die Bafög-Absage, nun ein Reförmchen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse an Unis. Und wieder steht die Wissenschaftsministerin in der Kritik. mehr...

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Prekäre Arbeitsbedingungen an Unis: Jetzt verärgert Bär auch noch die For­sche­nden

Erst die Bafög-Absage, nun ein Reförmchen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse an Unis. Und wieder steht die Wissenschaftsministerin in der Kritik.

Doro Bär wirkt peinlich berührt auf der Bundespressekonferenz Hochschulen sind nicht so ihr Ding: Forschungsministerin Dorothee Bär Foto: Breuel Bild/imago
Ralf Pauli

Dorothee Bär hat beinahe Wort gehalten. Nicht beim Bafög – da hat die Bundesforschungsministerin von der CSU gerade die geplanten Erhöhungen wieder infrage gestellt. Dafür bei einem anderen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: Bis „Mitte 2026“ wollten Union und SPD eine Novelle für bessere Arbeitsbedingungen an Hochschulen verabschieden. Auch wenn dieser Zeitplan mit der nahenden Sommerpause realistischerweise nicht mehr zu halten sein wird: Bärs Ministerium hat mittlerweile einen Referentenentwurf vorgelegt. Bis zum kommenden Dienstag können Fachverbände und wissenschaftliche Einrichtungen dazu Stellung nehmen.

Die Betroffenen warten schon lange auf diese Reform. Fünf Jahre nach den #IchBinHanna-Protesten sind immer noch vier von fünf For­sche­r:in­nen befristet beschäftigt, bei den „Nachwuchswissenschaftler:innen“ unter 45 Jahren sind es sogar 90 Prozent. Wer Glück hat und eine Professur ergattert, ist im Schnitt bereits jenseits der 40. Heißt: Eine Karriere in der Wissenschaft bedeutet in den allermeisten Fällen, zunächst viele Jahre beruflicher Unsicherheit in Kauf zu nehmen.

Für diese Zustände machen Kri­ti­ke­r:in­nen das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz verantwortlich, kurz WissZeitVG. Die Sonderregelung zum Arbeitsrecht erlaubt den Hochschulen, For­sche­r:in­nen insgesamt für zwölf Jahre befristet anzustellen – je sechs Jahre vor und nach der Promotion. Begründet wird das damit, dass sich der akademische Nachwuchs in der Zeit für spätere Stellen qualifizieren soll – die sogenannte Qualifizierungsphase.

Schon die Ampel-Regierung wollte das Gesetz nachschärfen und so Kurzzeitverträge und Kettenbefristungen in den Griff kriegen, scheiterte aber mit ihrer Reform. Nun versucht sich Schwarz-Rot am akademischen Prekariat, aber eher halbherzig. Der Bär-Entwurf, der der taz vorliegt, klammert jedenfalls die strittigen Punkte aus.

Bär-Entwurf ignoriert Ex­per­t:in­nen

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90 Prozent der Nachwuchswissenschaftler:innen unter 45 Jahren sind befristet beschäftigt.

Eine kürzere Höchstbefristungsdauer nach der Promotion, wie sie die Ampel noch gegen den Willen der Unis plante, fehlt beispielsweise komplett. Damit wüssten Postdocs zumindest etwas früher, ob sie in der Wissenschaft bleiben können oder nicht. Zuletzt forderte sogar der Wissenschaftsrat, dass Betroffene „spätestens zwei bis drei Jahre nach der Promotion“ Klarheit haben müssen. Über die Frage, wann genau die Unis diese Klarheit geben müssen, hatten sich die Ampelparteien zerstritten.

Der Bär-Entwurf indes ignoriert die Frage. Stattdessen sollen die Hochschulen promovierte Wis­sen­schaft­le­r:in­nen – wie bisher auch – bis zu sechs Jahre befristet anstellen können. Entsprechend zufrieden äußerte sich die Hochschulrektorenkonferenz: Ihr Präsident Walter Rosenthal lobte, dass von der „zeitweise diskutierten Verkürzung der Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase Abstand genommen wurde“.

Ebenfalls vom Tisch – im Vergleich zum Ampelentwurf – ist die Öffnung des Bereichs für Tarifverhandlungen. Für die Betroffenen sei das „ein Schlag ins Gesicht“, urteilt der Jenaer Soziologe Tilman Reitz vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft. Er fordert ein Ende der Sonderbefristung in der Wissenschaft. „Für alle, die nach der Promotion noch in der Wissenschaft bleiben wollen, stellt das jetzige System ein ernsthaftes Problem dar“, sagt Reitz der taz.

Um die Situation der Betroffenen zu verbessern, plant Bär die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion, die drei beziehungsweise zwei Jahre betragen. Auch soll künftig eine Vorrangregelung sicherstellen, dass eine Drittmittelbefristung künftig erst nach Ausschöpfen der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung möglich sein soll. Die Regelung soll sicherstellen, dass alle Nach­wuchs­for­sche­r:in­nen für Mutterschutz, Elternzeit oder bei der Pflege Angehöriger mehr Zeit für ihre Qualifizierung erhalten. Auch diese beiden Punkte wollte bereits die Ampel einführen.

Scharfe Kritik

Aus Sicht von Gewerkschaften und Opposition ist das insgesamt zu wenig. Von einer „Minimallösung“ spricht die grüne Bundestagsabgeordnete Ayşe Asar. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung die strukturellen Probleme gerade im Postdoc-Bereich ignoriere und damit die Existenzangst zementiere: „Am deutschen Campus herrscht keine Bestenauslese, sondern eine brutale soziale Selektion“, sagt Asar der taz. Wer bis Mitte 40 in permanenter Unsicherheit leben müsse, brauche ein familiäres Sicherheitsnetz und finanzielles Backup. Demnächst wollen die Grünen ein Gegenmodell in den Bundestag einbringen, das unter anderem stärker auf Dauerstellen neben der Professur setzt. Auch das hat der Wissenschaftsrat gefordert.

Ähnlich kritisch äußerte sich die Linkenpolitikerin Nicole Gohlke. So gingen die geplanten Mindestlaufzeiten völlig an der Realität vorbei. „Wenn eine Doktorarbeit im Schnitt fast sechs Jahre dauert, lässt ein Dreijahresvertrag die Forschenden auf halber Strecke im Regen stehen“, sagte Gohlke der taz. Auch die Linkspartei will demnächst ein eigenes Konzept vorstellen. Ein zentraler Punkt darin: Die Qualifizierungsphase soll grundsätzlich mit der Promotion enden.

Selbst der Koalitionspartner scheint mit dem Entwurf nicht zufrieden: „Ich habe durchaus noch Fragen und Wünsche, aber wir stehen ja noch am Anfang des Verfahrens“, sagt die zuständige SPD-Berichterstatterin Carolin Wagner auf Anfrage der taz. Wo genau die SPD noch nachverhandeln will, ließ Wagner zwar offen. In der Vergangenheit kritisierte die Abgeordnete aber die „unerträglich lange Zeit der Unsicherheit ohne verlässliche Perspektiven“. Für die Betroffenen wünscht sich Wagner nun „den Mut des Ministeriums, sich gegen die Lobbyarbeit der Hochschulen und Einrichtungen durchzusetzen“.

Nur der Bund darf steuern

Andreas Keller, Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), hat nicht viel Hoffnung. Bis auf die neuen Mindestvertragslaufzeiten, die nicht nur zu niedrig, sondern auch nicht juristisch bindend seien, bliebe de facto alles beim Alten. Und damit meint Keller: „So wie sich die Hochschulen das wünschen.“

Was den Gewerkschafter besonders ärgert: Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargemacht, dass nur der Bund das Arbeitsrecht an Hochschulen regeln darf: „Der Ball liegt beim Bund, aber der Bund möchte diese Kompetenz offenbar nicht ausfüllen“, sagt Keller der taz. Stattdessen bleibe es weiter bei einer „Lizenz zum Befristen“.

Das Bundesforschungsministerium sieht die Verantwortung hingegen bei den Unis: Mit der geplanten Reform setze es lediglich den Rechtsrahmen für Befristungen in der Wissenschaft, heißt es in dem Referentenentwurf. Für bessere Arbeitsbedingungen sei „ein Kulturwandel in der Wissenschaft“ notwendig. Zudem sei das WissZeitVG „nur ein Baustein unter mehreren“.

Auf Anfrage verweist das Ministerium unter anderem auf eine Peer-to-Peer-Beratung durch den Stifterverband, über die Hochschulen Hilfe bei der Erstellung neuer Personalkonzepte erhalten können, sowie auf einzelne Bundesprojekte wie das Professorinnenprogramm und die „Mittelbau-Strategie“. Was sich jedoch konkret hinter der ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigten Strategie verbirgt und wann diese kommt, ließ das Ministerium unbeantwortet.

Dass die Länder einspringen und beispielsweise zusätzliche Gelder für neue Dauerstellen bereitstellen, darf bezweifelt werden. Viele Unis wie beispielsweise in Hessen oder Berlin müssen derzeit mit drastischen Budgetkürzungen klarkommen. Eine positive Entwicklung gibt es aber dennoch: Immer mehr Ministerien ermöglichen mittlerweile neue Personalstrukturen neben der Professur und fordern – wie etwa Brandenburg – von ihren Unis Konzepte für mehr Dauerstellen ein. Teilweise gehen auch einzelne Unis mit gutem Beispiel voran.

Das beobachtet auch der Jenaer Soziologe Reitz. An seinem Institut beispielsweise sollen demnächst alle Postdocs unbefristete Verträge erhalten, die Stellen sollen auch nicht mehr am Lehrstuhl angesiedelt sein. Dieser Plan ist allerdings noch nicht genehmigt und auch an der Fakultät noch ein Einzelfall. Noch sei der Widerstand an den Unis gegen eine radikale Reform zu groß, so Reitz. Er ist sich sicher: „Ohne eine gesetzliche Regelung werden sich die Arbeitsbedingungen für Wis­sen­schaft­le­r:in­nen nur sehr langsam und sehr punktuell verbessern“.

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