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In einer Schulung soll eine Behördenmitarbeiterin Gewalt gegen Frauen auf die Herkunft zurückgeführt haben. Frauenhäuser werfen dem Amt Verharmlosung vor.
Wo rassistische Äußerungen als Debattenbeiträge gelten: Hamburger Amt für Migration
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Marcus Brandt/dpa
Um „Problemlagen zwischen den Frauenhäusern und dem Amt für Migration“ sollte es im Amt für Migration in der Hammer Straße gehen. Bei der Schulung im vergangenen Oktober sollten die Hamburger Frauenhäuser ihre Arbeit vorstellen. „Bestehende Schnittstellen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit“ sollten beleuchtet werden. Nicht geplant war allerdings, dass die Herausforderungen sich live vor Ort auftun würden.
Während einer Diskussionsrunde soll eine Mitarbeiterin des Amtes sich wiederholt rassistisch geäußert haben. Sie habe häusliche Gewalt mit der Herkunft von Menschen in Verbindung gebracht und Gewalt bei von ihr als „Bio-Deutsche“ bezeichneten Personen als Einzelfälle dargestellt, sagt Hanife Azcan, Mitarbeiterin in einem Hamburger Frauenhaus. Sie hat an der Schulung im Oktober teilgenommen, zusammen mit drei Kolleg:innen von Hamburger Frauenhäusern und über zehn Mitarbeiter:innen des Amtes für Migration. Es seien Worte wie „importierte Gewalt“ gefallen, so Azcan.
Kolleg:innen aus den Frauenhäusern sowie einige Mitarbeiter:innen des Amtes für Migration hätten darauf hingewiesen, dass erwiesenermaßen nicht die Herkunft, sondern patriarchale Gewalt ursächlich ist und häusliche Gewalt unabhängig von der Herkunft vorkommt. Die Mitarbeiterin habe sich jedoch nicht einsichtig gezeigt; die Diskussion habe sich fortgesetzt.
Organisiert hatten die Veranstaltung die Hamburger autonomen Frauenhäusern und die 24/7-Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser. Es war die zweite Schulung in dieser Reihe. Im Mittelpunkt standen die spezifischen Problemlagen gewaltbetroffener Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, die sich unter anderem aus restriktiven aufenthaltsrechtlichen Regelungen und struktureller Diskriminierung ergeben.
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Schulungsveranstaltungen können und sollten sogar ein Ort der Debatte sein dürfen.
Antwort des Amts für Migration auf Rassismus-Vorwürfe der Hamburger Frauenhäuser
Es sei darum gegangen, über die Arbeit der Frauenhäuser aufzuklären und für einen sensiblen Umgang mit entsprechenden Situationen zu werben, sagt Nicole Grieße, Mitarbeiterin eines Hamburger Frauenhauses, der taz. Sie selbst war an dem Tag nicht anwesend, hat aber mit den anwesenden Kolleg:innen gesprochen. „Seit dem Vorfall ist das Projekt erst einmal auf Eis gelegt“, so Grieße.
Danach wandten sich die Frauenhäuser mit einem Brief an das Amt für Migration, welcher der taz vorliegt. Die Aussagen der Mitarbeiter:in reproduzierten pauschale Schuldzuweisungen gegenüber Personen mit Migrationsgeschichte und widersprächen dem professionellen Anspruch, besonders schutzbedürftige Personen zu unterstützen, heißt es darin. Gefordert wurden eine Stellungnahme, eine Entschuldigung sowie „verbindliche rassismuskritische und diversitätssensible Qualifizierungsmaßnahmen“ für die Mitarbeitenden.
In der Antwort des Amtes, die der taz vorliegt, heißt es, der Vorfall werde ernst genommen. Die Mitarbeiterin räume ein, Fragen gestellt zu haben, die „geeignet sind, kontrovers diskutiert zu werden“. Sie bedauere, dass ihre Aussagen als diskriminierend aufgefasst worden seien; dies sei nicht ihre Absicht gewesen.
„Schulungsveranstaltungen können und sollten sogar ein Ort der Debatte sein dürfen“, schreibt die Behörde. Qualifizierungsmaßnahmen in Sachen Diversität bestünden bereits. Eine ausdrückliche Entschuldigung oder eine klare Benennung des rassistischen Gehalts der zitierten Aussagen enthält das Schreiben jedoch nicht. Vielmehr wird von einem Missverständnis gesprochen.
Gegenüber der taz erklärte das Amt für Migration, es könne nicht bestätigen, dass die zitierten Äußerungen gefallen seien. Zugleich räumte die Behörde auf Nachfrage ein, dass es keine Zeug:innenbefragungen zur Aufklärung des Gesagten gegeben habe; solche seien ausschließlich im Rahmen disziplinarrechtlicher Verfahren vorgesehen. Ein solches Verfahren habe jedoch nicht stattgefunden.
In einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten habe die Mitarbeiterin zugesichert, künftig klarer und zurückhaltender zu formulieren. Sie sei davon ausgegangen, dass die Diskussion in einem geschützten Rahmen stattfinde, in dem auch kontroverse Themen angesprochen werden dürften.
Die Hamburger Frauenhäuser sehen den Vorfall durch die Antwort der Behörde relativiert. Der rassistische Gehalt der Aussagen sei nicht anerkannt worden. Mit einer sachlichen Debatte oder „kontroversen Positionen“ habe dies nichts zu tun, so Grieße. Die Äußerungen seien pauschalisierend und stigmatisierend. Gerade ein Amt für Migration trage eine besondere Verantwortung im Umgang mit vulnerablen Gruppen. Ein respektvoller und diskriminierungssensibler Kontext sei hier besonders wichtig.
„Wenn Menschen dort arbeiten, die ein entsprechendes Weltbild vertreten und zugleich Entscheidungsmacht innehaben, ist es mehr als angebracht, dass diese Haltungen kontinuierlich reflektiert werden“, so Grieße. Auffällig sei gewesen, dass die Mitarbeiterin auch nach Hinweisen auf die Wirkung ihrer Aussagen keine Einsicht gezeigt habe.
Azcan und eine weitere Mitarbeiterin mit Migrationsgeschichte hätten reagiert und persönliche Erfahrungen geteilt, um die Vielschichtigkeit von Gewalt und Diskriminierung zu verdeutlichen – ebenfalls ohne erkennbare Einsicht bei der Mitarbeiterin. „Sie beharrte auf ihre Positionen“, so Azcan.
Der Vorfall fügt sich in ein größeres Bild ein. Erst vergangene Woche veröffentlichte das Bundesinnenministerium eine Studie, die institutionellen Rassismus in allen untersuchten Institutionen nachweist und zudem erhebliche Defizite bei unabhängigen Beschwerdestellen kritisiert.
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