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Reform der Schuldenbremse: Merz will noch mit altem Bundestag reden

Дата публикации: 24-02-2025 18:41:12

Friedrich Merz hat ein Problem, von dem er vor der Wahl nichts wissen wollte: Die Parteien der demokratischen Mitte haben ihre Zwei-Drittel-Mehrheit verloren. Vier Wochen bleiben, um die Schulden­bremse zu reformieren. Wagt der designierte Kanzler das riskante Manöver?

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Künftige Sperrminorität von AfD und Linkspartei

CDU-Chef Friedrich Merz denkt darüber nach, die Mehrheiten im alten Bundestag für eine Reform der Schulden­bremse zu nutzen.

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CDU-Chef Friedrich Merz denkt darüber nach, die Mehrheiten im alten Bundestag für eine Reform der Schulden­bremse zu nutzen.

Quelle: Haensel/RND (Montage), Foto: M. Kappeler/dpa

Friedrich Merz hat ein Problem, von dem er vor der Wahl nichts wissen wollte: Die Parteien der demokratischen Mitte haben ihre Zwei-Drittel-Mehrheit verloren. Vier Wochen bleiben, um die Schulden­bremse zu reformieren. Wagt der designierte Kanzler das riskante Manöver?

Andreas Niesmann

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Berlin. Cem Özdemir wagt sich am Montag als Erster hervor. Der noch amtierende Agrarminister von der Grünen fordert, den alten Bundestag noch einmal zusammen­zu­trommeln, um die Schulden­bremse zu reformieren. „Wir könnten noch in diesem Monat mit dem bestehenden Bundestag uns zusammensetzen, mit Bündnis 90/Die Grünen, mit der CDU/CSU, mit der SPD, um dafür zu sorgen, dass wir mehr ausgeben können für die Landes­verteidigung“, sagt er im ARD-„Morgen­magazin“.

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Wenig später legen Özdemirs Parteifreunde Annalena Baerbock und Robert Habeck nach. Eine Reform der Schulden­bremse sei überfällig, damit die Pläne des russischen Aggressors in der Ukraine nicht aufgingen, sagt die Außenministerin. „Das liegt alles an Friedrich Merz“, der die Möglichkeiten jetzt nutzen müsse, appelliert Wirtschafts­minister Robert Habeck.

Wahlsieger Friedrich Merz steht vor einem Problem, das ihm viele vor der Wahl vorausgesagt hatten. Die Parteien der politischen Mitte haben ihre Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verloren. 216 der 630 Bundestags­mandate gehören AfD oder Linkspartei. Die Parteien vom rechten und linken Rand verfügen damit über mehr als ein Drittel der Stimmen – die sogenannte Sperrminorität.

Änderungen am Grundgesetz sind künftig nur noch möglich, wenn entweder Linke oder AfD mitstimmen. Das Gleiche gilt für die Zurückweisung von einigen Einsprüchen des Bundesrates.

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Keine Stimmen für Waffen von der Linkspartei

Zwar würde die Linke die Schulden­bremse liebend gern loswerden, aber keinesfalls, um mehr Geld für Waffen auszugeben. „Für Aufrüstung werden wir nicht stimmen“, sagt Parteichefin Ines Schwerdtner. Damit sei jegliche Erhöhung des Verteidigungs­budgets gemeint, betont ihr Co-Vorsitzender Jan van Aken.

Auch Bodo Ramelow, Thüringens ehemaliger Minister­präsident und neu gewählter Bundestags­abgeordneter der Linken, will keine Schulden fürs Militär. Zwar müsse die Bundeswehr nach der Rede des amerikanischen Vizepräsidenten J. D. Vance bei der Münchner Sicherheits­konferenz zu einer Land­verteidigungs­armee umgebaut werden, räumte Ramelow im Gespräch mit dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) ein, diese Notwendigkeit sei aber für die Reform der Schulden­bremse kein Anlass.

Über mehr Geld für soziale Infrastruktur, Bahnen und Bildung wäre die Linke hingegen sofort bereit zu reden.

Das aber wird Merz nichts nützen, denn als Kanzler müsste er dafür sorgen, dass Deutschland dauerhaft das „2-Prozent-Ziel“ der Nato erreicht. Forderungen von US-Präsident Donald Trump nach deutlichen höheren Militär­budgets, wachsende Bedürfnisse nach europäischer Sicherheit sowie weitere Hilfen für die Ukraine kommen hinzu. Die Union hat die Frage bislang offengelassen, wo sie die nötigen Milliarden für all diese Aufgaben hernehmen will. Über eine Reform der Schulden­bremse wollte Merz im Wahlkampf lieber nicht reden. Das könnte sich nun rächen.

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Ein Vorschlag mit Sprengkraft

Weist der Vorschlag der Grünen dem Unionschef einen Ausweg? Vielleicht.

Rein rechtlich wäre er wohl gangbar. Solange sich der neu gewählte Bundestag nicht konstituiert hat, ist der alte entscheidungs­fähig. Das Grundgesetz schreibt eine Frist von 30 Tagen vor, binnen derer sich der Bundestag nach einer Wahl konstituieren muss. Aktuell rechnet die Parlaments­verwaltung mit einer Konstituierung am 24. oder 25. März.

Politisch aber birgt die Idee Sprengstoff. Eine bereits abgewählte Mehrheit zu nutzen, um eine Reform dieser Tragweite durch das Parlament zu bringen, könnte als Ignorieren des Wähler­willens ausgelegt werden.

„Das Parlament ist am Ende.“

Michael Kretschmer (CDU),

Minister­präsident von Sachsen

Entsprechend skeptisch ist die SPD. „Ich halte das für unrealistisch“, sagt Finanzminister Jörg Kukies der Nachrichten­agentur Reuters. „Aus meiner Sicht wäre es auch ein fragwürdiges politisches Signal, wenn man jetzt noch mit einer alten Mehrheit noch Verfassungs­änderungen machen würde“, fügte er hinzu.

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Auch aus der Union kommen ablehnende Stimmen. „Ich bin nicht der Auffassung, dass es notwendig ist, die Schulden­bremse zu reformieren“, sagt Fraktions­geschäfts­führer und Merz-Intimus Thorsten Frei. Sachsens Minister­präsident Michael Kretschmer findet gar: „Das Parlament ist am Ende.“

Eine spektakuläre Wende deutet sich an

Doch Merz zeigt sich nun beweglich. Er werde das Gespräch mit SPD, Grünen und FDP in dieser Angelegenheit suchen, kündigt der CDU-Chef am Montagmittag an. Der alte Bundestag sei entscheidungs­fähig.

Es ist eine 180-Grad-Wende noch vor Beginn der Koalitions­verhandlungen. Merz nimmt damit das Risiko eines Glaubwürdigkeits­verlustes in Kauf. Womöglich, weil er ahnt, dass der Erfolg seiner Kanzlerschaft nicht zuletzt von Spielräumen in der Haushalts­politik abhängen wird.

Wobei die schnelle Reform der Schulden­bremse nur ein möglicher Weg wäre, um zusätzliche Mittel aufzutreiben. Alternativ könnte Merz könnte auch auf die Ausrufung einer besonderen Notlage setzen, die ein Aussetzen der Schulden­bremse erlauben würde. Für einen solchen Überschreitungs­beschluss reicht eine einfache Parlaments­mehrheit.

Zwar könnte ein solcher Beschluss potenziell vom Bundes­verfassungs­gericht kassiert werden, SPD und Union dürften aber darauf hoffen, dass niemand Klage erhebt. Denn für das dazu nötige Drittel der Bundestags­abgeordneten müssten AfD und Linke kooperieren – was als unwahrscheinlich gilt.

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Auch wäre die Schaffung eines erneuten Sonder­vermögens für Verteidigung denkbar, dafür aber müsste wie schon 2022 wohl das Grundgesetz geändert werden.

Unions­verteidigungs­experte Roderich Kiesewetter plädiert für eine kleinere Lösung: „Wir müssen die Spielräume der Schulden­bremse künftig nutzen, um zusätzlich aufgenommene Schulden in kompletter Höhe in die Verteidigungs­fähigkeit zu investieren“, fordert der CDU-Mann. Mit der aktuellen Schulden­bremse könnten jährlich etwa 50 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden. Angesichts eines Finanzierungs­bedarfs der Bundeswehr von 300 Milliarden Euro bis 2030 reiche das aus – wenn Priorisierungen und Einsparungen in anderen Bereichen stattfänden und der Bedarf an Sicherheit nicht weiter steigen sollte.

Einsparungen in dieser Größenordnung wären allerdings nur im Sozial­bereich möglich, wogegen sich die SPD mit Händen und Füßen sträuben dürfte. Das Thema, so viel ist klar, wird bei den Koalitions­verhandlungen noch für schlaflose Nächte sorgen.

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