Nach langem Streit hat das EU-Parlament im Eilverfahren für die Verlängerung der umstrittenen Ausnahmeregelung zum anlasslosen Scannen von Chats gestimmt.
Das EU-Parlament hat an seinem letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause knapp einen Gesetzesantrag passieren lassen, mit dem die seit Langem umstrittene Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle 1.0 doch noch einmal für rund zwei Jahre verlängert wird. Änderungsanträge, die eine entsprechende Initiative des Ministerrats ganz abgelehnt hätten, fanden gleich zu Beginn der Abstimmung mit 314 zu 276 Stimmen bei 17 Enthaltungen nicht die diesmal erforderliche absolute Mehrheit von 361 Stimmen.
Im weiteren Verlauf schafften diese hohe Hürde nur zwei Korrekturvorschläge, wonach das Scannen privater Chatnachrichten nicht bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen und Client-Side-Scanning (CSS) augeschlossen werden soll. Geplant ist ausschließlich eine „spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von bekanntem Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“. Nach bislang nicht erfassten Fotos oder Videos soll demnach nicht gefahndet werden.
Das Ergebnis macht den Weg frei, um eine im April ausgelaufene Übergangsregelung im Eiltempo wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubt es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Die Entwicklung hatte sich am Dienstag bereits abgezeichnet. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Parlamentarier für einen Dringlichkeitsantrag, der das Votum am Donnerstag ermöglichte.
Hinter den Kulissen der Entscheidung stand ein beispielloses politisches Tauziehen, das bei Bürgerrechtlern und Oppositionspolitikern gleichermaßen für Fassungslosigkeit sorgt. Noch im März hatten die Abgeordneten eine Verlängerung der Interims-Verordnung nach harten Verhandlungen im Rat der EU scheitern lassen und damit das vorläufige Ende der Chatkontrolle 1.0 besiegelt. Dass derselbe Text nun kurz vor der Sommerpause im Handumdrehen wieder auf die Tagesordnung gehievt wurde, verdankt die Initiative einem strategischen Manöver der christdemokratischen EVP-Fraktion rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, unterstützt vom Rat und der EU-Kommission.
Kritiker sprechen von einem demokratiepolitischen Foulspiel. Obwohl die Mehrheit der tatsächlich im Saal anwesenden Abgeordneten gegen die Vorlage stimmte, kam sie durch. Auch innerhalb der liberalen Renew-Fraktion regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen das Verfahren. Die Abgeordnete Irena Joveva betonte, das hohe Haus könne die Massenüberwachung der Bevölkerung nicht einfach durchwinken. Es gehe darum, sowohl die Kinder als auch die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Die Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) hat das kurzfristig anberaumte Eilverfahren ohne Einbindung des zuständigen Fachausschusses ebenfalls verurteilt und von unlauteren Manövern gesprochen.
Für die rund 450 Millionen EU-Bürger hat das Votum direkte Konsequenzen. Große US-Tech-Konzerne, die im Vorfeld massiv Lobbyarbeit für die Ausnahmeregelung betrieben haben, erhalten laut Kritikern nun erneut einen rechtlichen Freifahrtschein, um private digitale Postfächer milliardenfach automatisiert zu durchleuchten. Der von den Grünen erfolgreich eingebrachte Änderungsantrag sorgt zwar dafür, dass vollverschlüsselte Kommunikation formal geschützt bleiben soll. Doch an der grundsätzlichen Problematik des Dossiers ändert das wenig.
Ein Evaluationsbericht der EU-Kommission stellt der bisherigen Praxis der Chatkontrolle ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Die Brüsseler Regierungsinstitution räumt darin selbst ein, dass nach Jahren der Anwendung kein Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erbracht werden kann. Nur ein winziger Bruchteil der weltweit gescannten Nachrichten – in der EU gerade einmal 0,00000077 Prozent – enthielt tatsächlich illegales Material.
Demgegenüber steht eine immense Fehleranfälligkeit: Die Falsch-Positiv-Raten der eingesetzten Filtertechnologien liegen bei bis zu 20 Prozent, wodurch massenhaft unschuldige Bürger unter den Generalverdacht schwerster Straftaten geraten. Einen klaren Zusammenhang zwischen den automatisierten Meldungen und realen Verurteilungen oder der Rettung missbrauchter Kinder konnte die Kommission nicht vorweisen. Für den Bürgerrechtler Patrick Breyer steht so fest: „Eine verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Postbriefe.“
Auch die Rolle der Bundesregierung wirft Fragen auf. Während in Berlin stets beteuert wurde, dass anlasslose Chatkontrollen in einem Rechtsstaat ein absolutes Tabu darstellen würden, knickte die Koalition in den Brüsseler Gremien ein und ebnete den Weg für das jetzige Eilverfahren mit. Dass der Wegfall der Verordnung im April zu einer akuten Rechtslücke geführt hätte, wie Befürworter oft argumentierten, widerlegen neue Zahlen: Das Bundeskriminalamt stellte nach dem Auslaufen im Frühjahr keinen Einbruch der Verdachtsmeldungen fest.
Die Reaktivierung der Chatkontrolle 1.0 wirft ferner einen Schatten auf die parallel laufenden Verhandlungen zur Chatkontrolle 2.0. Diese soll eigentlich eine dauerhafte und für alle Anbieter verpflichtende Rechtsbasis schaffen. Der EU-Parlamentarier Erik Marquardt (Grüne) spricht von einem schwarzen Tag für die Bürgerrechte: Durch den politischen Kuhhandel würden zielgerichtete, effektive Maßnahmen wie ein EU-Kinderschutzzentrum und die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden blockiert. Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Jeanne Dillschneider fordert: „Wir brauchen endlich wirksamen Kinderschutz im Digitalen. Dieses wichtige Anliegen darf nicht gegen die Grundrechte aller ausgespielt werden.“
Die temporäre Ausnahmebestimmung schränkt nun für weitere 24 Monate die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation ein. Sie hebelt Kernbereiche der europäischen E-Privacy-Richtlinie aus.
(dahe)
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