Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

„Hatten noch keinen vergleichbaren Fall“: Darf sich die Bundesregierung einmischen und Berlin die Enteignung von Wohnungen verbieten?

Дата публикации: 08-07-2026 16:00:46

Berlin hat per Volksentscheid für die Vergesellschaftung von Wohnungen gestimmt – doch die Bundesregierung will das verhindern. Ein Rechtsprofessor erklärt, warum das verfassungsrechtlich heikel ist und wer dagegen klagen könnte.

Основное содержимое страницы с новостью.

Fünf Jahre ist es her, dass Berlin beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ dafür gestimmt hat, Wohnungen großer Immobilienkonzerne in der Hauptstadt zu vergesellschaften. Den Entscheid wollen Berliner Grüne und Linke umsetzen, sollten sie nach der Abgeordnetenhauswahl im September regieren; die beim Volksentscheid federführende Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ plant zudem, die Vergesellschaftung mit einem zweiten Entscheid über einen konkreten Gesetzentwurf zu erzwingen.

Doch diesen Plänen aus der Hauptstadt will die schwarz-rote Bundesregierung einen Riegel vorschieben: Vergangene Woche hat sie angekündigt, die Vergesellschaftung von Wohnungen über ein neues Gesetz zu verhindern. Bundesländer wie Berlin dürften dann keine eigenen Vergesellschaftungsgesetze mehr erlassen, bestehende Regelungen wie das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz würden hinfällig.

„Bundesrecht sticht Landesrecht“ – so einfach ist der Fall aber nicht, sagt Thorsten Ingo Schmidt, Professor für öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Er erklärt im Gespräch mit dem Tagesspiegel, inwiefern ein Bundesgesetz rechtlich angreifbar wäre.

Herr Schmidt, darf sich die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz in ein Berliner Streitthema einmischen und eine Vergesellschaftung von Wohnungen verbieten?
Damit der Bund ein Gesetz erlassen darf, muss er sich auf einen Kompetenztitel stützen können, ansonsten ist die Gesetzgebung nach Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes Ländersache. Im Fall der Vergesellschaftung hat der Bund ausdrücklich nach Artikel 74, Absatz 1, Nr. 15 im Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz, wenn es um die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum geht. Das bedeutet: Ja, der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz beim Thema Vergesellschaftung.

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Bundesverfassungsgericht: Linke scheitert mit Klage gegen neues Heizungsgesetz0509-07-2026
2Heizungsgesetz: Abstimmung im Bundestag: Was sich beim Heizen jetzt ändert0510-07-2026
3В ГД предложили разрешить оформление перепланировки квартиры на "Госуслугах"0024-03-2025
4Властям хотят запретить изымать дома до внесения границ земли под ними в ЕГРН0008-11-2019
5Heizungsgesetz: Neues Heizgesetz beschlossen: Was sich jetzt ändert0710-07-2026
6Paritätsgesetz für Berlin: Welche Vorbereitungen trifft der Senat?0528-06-2026
7Минстрой предлагает спрашивать мнение всех жильцов при переводе жилого помещения в нежилое0023-08-2018
8Wohnraum der landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Kooperationsvereinbarung: Wohnraumvergabepraxis und Vergabekriterien in Berlin0529-06-2026
9Berliner Stadtplanung | Tempelhofer Feld: Architekten widersprechen den Bebauungsplänen0502-07-2026
10Wie werden die Schulstationen in Berlin und insbesondere in Steglitz-Zehlendorf konkret gesichert?0501-07-2026

Классификация: Недвижимость. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 7. Источник: www.tagesspiegel.de.