Ministerpräsident Sven Schulze brachte die Initiative gemeinsam mit Thüringen ein. Damit mischt sich die Länderkammer in ein zentrales Streitthema des Landtagswahlkampfs ein.
Der Bundesrat hat sich gegen eine Lockerung der allgemeinen Schulpflicht gestellt. Die Länderkammer stimmte am Freitag einstimmig für eine von Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebrachte Entschließung, die am verpflichtenden Schulbesuch festhält. Beide Länder werden von Christdemokraten angeführt.
Damit stellt sich der Bundesrat auch gegen einen zentralen Punkt im „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt. Die Partei will die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzen und Unterricht zu Hause ermöglichen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) lobte den Beschluss, ohne die AfD zu nennen.
Unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang!“ fordert die AfD eine Wahlfreiheit zwischen Schulunterricht und Unterricht zu Hause. Eltern müssten nach ihren Vorstellungen nicht mehr verpflichtet sein, ihre Kinder in eine Schule zu schicken. Zu Hause unterrichtete Kinder sollten stattdessen halbjährlich zentrale Prüfungen ablegen. Bleibe ein Kind zurück, müsse es wieder eine Schule besuchen.
Die AfD begründet die Forderung mit dem Vorrang der Eltern. Bei Bildung und Erziehung ihrer Kinder müssten sie „das letzte Wort haben“, heißt es im Programm. Die Partei wirft Schulen vor, immer weniger Bildung zu vermitteln und Kinder stattdessen politisch zu erziehen oder ihnen „fragwürdige Lebensansichten“ nahezubringen. Der Schulbesuch soll deshalb nur noch ein Angebot des Staates sein, das Eltern nicht annehmen müssen.
Auch in Thüringen wirbt die AfD für Heimunterricht und eine Bildungspflicht anstelle der bisherigen Schulpflicht. Ihr bildungspolitischer Sprecher Denny Jankowski warf der Landesregierung vor, mit der Bundesratsinitiative die Debatte darüber abwürgen zu wollen.
Die Bundesratsentschließung stellt der Argumentation der AfD einen staatlichen Bildungsauftrag entgegen. „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, heißt es unter Verweis auf das Grundgesetz. Der staatliche Erziehungsauftrag und das Erziehungsrecht der Eltern stünden gleichberechtigt nebeneinander. Schulen müssen neben fachlichem Wissen auch ein Verständnis für die freiheitlich-demokratische Grundordnung vermitteln.
Deutlich wird der Bezug zur AfD in der Begründung des Antrags. „Bestrebungen, die allgemeine Schulpflicht zugunsten einer Bildungspflicht aufzuweichen, würden diese bewährten Strukturen gefährden“, heißt es dort. Eine Bildungspflicht könne weder die soziale Integration noch verbindliche Bildungsstandards in gleicher Weise gewährleisten.
Schulze bezeichnete die Schulpflicht als eine der wichtigsten Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit. Sie sorge dafür, dass Kinder gemeinsam lernten und unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund gleiche Möglichkeiten erhielten. „Klar ist: Wir stehen zur allgemeinen Schulpflicht“, sagte der Ministerpräsident. Auch der frühere Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) warnte bereits vor einer Abschaffung der Schulpflicht.
Rechtlich bindend ist die Entschließung nicht. Aus dem Bundesratsbeschluss geht lediglich hervor, dass die Bundesregierung „im Rahmen ihrer Zuständigkeit“ gebeten wird, Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht schwächen. Die von der AfD geforderte „Bildungspflicht“ fand in der Länderkammer keinen Rückhalt.
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