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Mit einem illegalen Billig-Parkplatz: Rentner nimmt bis zu 9000 Euro pro Monat ein

Дата публикации: 02-07-2026 16:53:00

Ein Rentner aus Frankreich steht wegen eines mutmaßlich illegal betriebenen Parkplatzes vor Gericht. Die Einnahmen sollen in der Hochsaison bis zu 9000 Euro monatlich betragen haben.

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Ein Rentner aus Frankreich steht wegen eines mutmaßlich illegal betriebenen Parkplatzes vor Gericht. Die Einnahmen sollen in der Hochsaison bis zu 9000 Euro monatlich betragen haben.

Ein Rentner aus der französischen Küstengemeinde La Barre-de-Monts muss sich im Februar 2027 vor dem Strafgericht in der Hafenstadt Les Sables-d’Olonne verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen illegalen Parkplatzbetrieb geführt zu haben, wie das Hörfunkprogramm ICI berichtet.

Behörden werfen Rentner illegalen Parkplatzbetrieb vor

Nach Angaben der französischen Polizeibehörde (Gendarmerie) bot der Mann Stellplätze auf seinem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Fährhafens Fromentine an. Die Preise lagen unter denen gewerblicher Anbieter.

Eine offizielle Registrierung als Gewerbe soll nicht vorgelegen haben. Auch steuerliche Meldungen fehlen laut Ermittlungen. Zusätzlich stehen Verstöße gegen städtebaulichen Regeln im Raum, berichtet ICI.

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Angebot des Rentners stark nachgefragt war. Täglich sollen rund 50 Fahrzeuge dort geparkt haben. Während der Sommersaison habe der Betreiber dadurch Einnahmen zwischen 7000 und 9000 Euro pro Monat erzielt.

Juristischer Hammer

Eine fehlende Gewerbeanmeldung kann ein Verfahren vor Gericht nach sich ziehen. (Symbolfoto) Imago / Zoonar

Gewerbliche Tätigkeit muss in der Regel angemeldet werden

Wer in Deutschland dauerhaft private Parkplätze gegen Bezahlung vermietet und wie der Rentner aus Frankreich damit Gewinne erzielen möchte, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Dieses muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, erklärt die Industrie- und Handelskammer Hannover. Erfolgt keine oder eine verspätete Anmeldung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden kann.

Als Gewerbe gilt grundsätzlich jede erlaubte, selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt unter anderem das Finanzamt, sodass die Einnahmen steuerlich erfasst werden können.

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