Rund 9400 Euro Mautgebühr musste ein Autofahrer nachzahlen, weil er sich in Frankreich monatelang durch Mautstellen mogelte. Er nutzte dafür einen speziellen Trick, bis eine Kontrolle ihn stoppte.
Rund 9400 Euro Mautgebühr musste ein Autofahrer nachzahlen, weil er sich in Frankreich monatelang durch Mautstellen mogelte. Er nutzte dafür einen speziellen Trick, bis eine Kontrolle ihn stoppte.
Ein Autofahrer ist auf der A36 im ostfranzösischen Département Doubs gestoppt worden, nachdem er über Monate hinweg Mautstellen passiert hatte, ohne zu bezahlen. Der Vorfall ereignete sich am 14. Juni bei einer Kontrolle in der Region Bourgogne-Franche-Comté, die rund 20 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt liegt. Das berichtet die französische Regionalzeitung „L’Est Républicain“.
Das Fahrzeug geriet laut „L’Est Républicain“ bei einer Kontrolle ins Visier der Behörden. Demnach soll der Fahrer mit dem sogenannten „Kleiner-Zug-Trick“ („petit train“) gearbeitet haben. Dabei fährt ein Auto so dicht auf den Vordermann auf, dass es die bereits geöffnete Schranke mitbenutzen kann, ohne selbst zu zahlen.
Auch „La Dépêche“ berichtet über die Masche. Dort heißt es, dass das Vorgehen den Autobahnbetreibern bekannt ist und durch Videoüberwachung an den Mautstationen zunehmend auffällt. Dies ist auch im vorliegenden Fall passiert: Nach Rekonstruktion der Vorfälle muss der Mann nun seine nicht entrichteten Mautgebühren in Höhe von 9382 Euro nachzahlen. Ob auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist nicht bekannt.
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Der Fall ist „La Dépêche” zufolge kein Einzelfall: Bereits im März war ein weiterer Mann aufgefallen, der 144-mal betrogen haben soll. Ihm wird vorgeworfen, regelmäßig mit verdecktem Kennzeichen gefahren zu sein und anschließend behauptet zu haben, sein Ticket verloren zu haben. In diesem Fall summierten sich die Forderungen laut Bericht auf fast 13.000 Euro Mautgebühr sowie 1125 Euro Bußgeld.
2025 wurde außerdem ein ehemaliger Vizepräsident eines Marseiller Gerichts wegen vergleichbarer Taten zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 16.000 Euro verurteilt, gefolgt von einem Disziplinarverfahren.
Ein Fall aus Italien zeigt, wie lange Mautforderungen auf Auslandsreisen nachverfolgt werden können: Ein französischer Wohnmobilfahrer sollte fast sechs Jahre nach einem Italienurlaub 119,36 Euro nachzahlen. Er bestritt die Forderung und verwies auf eigene Notizen sowie Unterlagen, die seine damalige Zahlung belegen sollen. Der Ausgang des Falls ist noch offen.
In Deutschland gibt es keine Mautgebühr für Wohnmobile: Weil sie primär der Personenbeförderung dienen, fallen sie sie nicht unter die Maut für den Güterverkehr. Auch für andere Pkw gilt hierzulande keine Maut. Anders sieht es im Ausland aus: In zahlreichen europäischen Ländern müssen Wohnmobilreisende ab einer bestimmten Höhe Mautgebühren entrichten, darunter in Italien und in Frankreich.