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„Der Wagen ist ganz neu”: Raser (47) wird mit 64 km/h zu schnell erwischt – Polizei beschlagnahmt seinen Ferrari

Дата публикации: 01-07-2026 09:33:00

Ein rasanter Ausflug endete für einen Ferrari-Fahrer mit dem Verlust seines Luxusautos. Die Polizei griff nach einer Fahrt durch das Stadtgebiet ein.

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Ein rasanter Ausflug endete für einen Ferrari-Fahrer mit dem Verlust seines Luxusautos. Die Polizei griff nach einer Fahrt durch das Stadtgebiet ein.

Beamte stoppten einen 47-Jährigen, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Wiener Innenstadt fuhr. Wie das österreichische Nachrichtenportal „Heute” berichtet, wurde das Fahrzeug bei erlaubten 50 Kilometer pro Stunde mit einer Geschwindigkeit von 114 Kilometer pro Stunde gemessen. Neben dem massiven Tempoverstoß ergab ein durchgeführter Alkotest einen Wert von 0,7 Promille.

Die Beamten entzogen dem Fahrer des Ferrari SF90 Stradale umgehend die Fahrerlaubnis und leiteten mehrere Anzeigen ein. Zudem wurde das hochwertige Luxusauto vorläufig beschlagnahmt. Laut „Heute” droht dem Eigentümer nun sogar der Verlust des 435.000 Euro teuren Wagens durch eine mögliche Versteigerung.

Die österreichische Polizei stellte das Luxus-Auto eines 47-jährigen Rasers umgehend sicher. (Symbolbild)

Die österreichische Polizei stellte das Luxus-Auto eines 47-jährigen Rasers umgehend sicher. (Symbolbild) Imago/CHROMORANGE

Mann rast mit Ferrari durch Innenstadt, weil er seinen Wagen „noch nicht gewohnt” sei

Der 47-jährige Lenker versuchte den Vorfall gegenüber den Einsatzkräften mit einer fehlenden Gewöhnung an das erst kürzlich erworbene Fahrzeug zu begründen. „Der Wagen ist ganz neu. Ich bin ihn noch nicht gewohnt“, äußerte er sich zum Zeitpunkt der Kontrolle. Derzeit steht das sichergestellte Sportcoupé in einem Verwahrungsbereich im Wiener Bezirk Simmering.

Österreich verschärft die Regeln: Auch fremde Autos können beschlagnahmt werden

Ab dem 1. Oktober 2027 können in Österreich bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Fahrzeuge, die nicht im Besitz der Raser sind, sofort beschlagnahmt und später versteigert werden, wie der ADAC berichtet. Betroffen sind Tempoverstöße von mehr als 80 Kilometer pro Stunde innerorts oder 90 Kilometer pro Stunde außerorts, bei Wiederholungstätern bereits ab 60 beziehungsweise 70 Kilometer pro Stunde.

Die neue Regel gilt auch für Leasing-, Miet-, Firmen- oder Fahrzeuge von Familienangehörigen. Gestohlene Wagen sind ausgenommen. Der Erlös aus der Versteigerung kommt größtenteils dem Verkehrssicherheitsfonds zugute. Damit verschärft Österreich die Sanktionen gegen rücksichtslose Raser erheblich.

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Классификация: Происшествия. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: -2. Информативность: 6. Источник: rss.focus.de.