Eduard (70) und Sonia (71) führten viele Jahre gemeinsam ein Lebensmittelgeschäft in Belgien. Trotz gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erhält Sonia heute nur rund 245 Euro Rente im Monat.
Eduard (70) und Sonia (71) führten viele Jahre gemeinsam ein Lebensmittelgeschäft in Belgien. Trotz gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erhält Sonia heute nur rund 245 Euro Rente im Monat.
Eduard (70) und Sonia (71) arbeiteten viele Jahre gemeinsam in Wijgmaal (Belgien) in ihrem Lebensmittelgeschäft. Sonia half nach ihrer Tätigkeit in der Privatwirtschaft dauerhaft im Familienbetrieb mit und leistete ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge. Wie die belgische Tageszeitung „Het Laatste Nieuws” berichtet, stellte sich als Sonia in Rente ging heraus, dass sie nur rund 245 Euro monatlich erhält.
Der Grund ist eine frühere gesetzliche Regelung, nach der sie ab ihrem 50. Lebensjahr trotz gezahlter Beiträge keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr erwerben konnte. „Ich habe über zehn Jahre lang Beiträge gezahlt. Das sind doch sicher mehr als 10.000 Euro. Und am Ende war alles umsonst. Wo ist das Geld geblieben? Es scheint einfach verschwunden zu sein” sagt Eduard.
Laut „Het Laatste Nieuws” erhält Eduard nach mehr als 42 Jahren als Selbstständiger lediglich eine Rente von etwa 1200 Euro. Gemeinsam wechselte das Ehepaar später auf eine Familienrente und verfügt nun über rund 2140 Euro im Monat.
Seit Sonia vor drei Jahren eine Hirnblutung erlitt, ist sie pflegebedürftig und benötigt verschiedene Therapien sowie häusliche Unterstützung. Allein die monatlichen Eigenkosten für ihre Betreuung belaufen sich auf etwa 600 Euro.
Trotz eines abbezahlten Hauses und einer Wohnung muss das Ehepaar regelmäßig Geld vom Sparkonto nehmen, um über die Runden zu kommen. Das Paar hat das Gefühl, dass ihre jahrzehntelange harte Arbeit im Rentensystem nicht ausreichend anerkannt wurde.
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Der Fall von Sonia hängt mit einer früheren belgischen Sonderregelung für sogenannte „mitarbeitende Ehepartner“ zusammen. Nach Angaben des belgischen Nationalen Instituts für die Sozialversicherung der Selbständigen (RSVZ/INASTI) konnten mitarbeitende Ehepartner im Betrieb des selbstständigen Partners vor 2003 keine eigenen Rentenansprüche in der Selbstständigenversicherung aufbauen. Sie galten sozialrechtlich nicht als eigenständige Versicherte.
2003 führte Belgien das sogenannte „Maxi-Statut“ ein. Seitdem können mitarbeitende Ehepartner Sozialbeiträge zahlen und dadurch eigene Rentenansprüche erwerben. Sonia war 2004 bereits 50 Jahre alt. Für diese ältere Generation konnten die ab 2003 gezahlten Beiträge nur noch in sehr begrenztem Umfang zu einer eigenen Altersrente führen.
Laut dem Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gibt es in Deutschland keine vergleichbare Regelung. Grundsätzlich gilt hierzulande: Wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist und Beiträge zahlt, sammelt dadurch auch weitere Rentenansprüche – unabhängig vom Alter.