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Social-Media: EU-Expertenkommission fordert Mindestalter mit Ausnahmen

Дата публикации: 13-07-2026 09:30:00

Eine Expertenkommission schlägt für die EU ein gestuftes Mindestalter für soziale Medien vor, um Kinder und Jugendliche besser vor Onlinerisiken zu schützen.

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Nach mehreren Monaten intensiver Diskussionen hat eine Expertenkommission im Auftrag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Vorschläge zu einem besseren Onlineschutz für Minderjährige vorgelegt. Von der Leyen, die in Deutschland als Familienministerin von 2005 bis 2009 mit Stoppschildplänen für das Internet einer breiteren digitalen Öffentlichkeit bekannt wurde, begrüßte am Morgen in Brüssel die Ergebnisse der Expertenkommission. Es sei „eine der größten Herausforderungen“, den richtigen Weg zu finden, wie Teilhabe und Schutz gemeinsam gedacht werden könnten. Die Plattformen müssten beweisen, dass ihre Angebote keinen Schaden anrichten würden, sagte von der Leyen. Die Regel des Digital Services Act sei „Safety by Design“, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

„Social Media ist kein Spielzeug“, sagte die CDU-Politikerin, die seit Dezember 2019 EU-Kommissionspräsidentin ist. Es sei Sache der Eltern, wann Kinder ihr erstes Smartphone erhalten würden. Es sei aber ebenso klar, dass es Mindestalter brauche. Es gehe darum, wann Social Media auf Kinder zugreifen könne, nicht wann Kinder auf Social Media zugreifen könnten. Von der Leyen forderte ein „Social-Media-Startdatum“ für Kinder. Forschung zeige, dass etwa Kleinstkinder keinerlei Screentime haben und etwas ältere Kinder nur begleitet Social Media nutzen sollten. „Wenn wir die Kindheit schützen wollen, müssen wir dort anfangen, wo die Risiken für sie am höchsten sind“, sagte von der Leyen. Es gehe dabei nicht nur um Social Media. Hier sei eine Kategorisierung notwendig, anhand derer Regeln für passende Mindestalter gefunden werden müssten. Bereits nach der Sommerpause wolle die EU-Kommission erste Regulierungsvorschläge unterbreiten, kündigte sie an.

Kommission fordert gestuftes Mindestalter mit harter Durchsetzung

„Wir wissen, dass Online-Risiken nicht für alle Kinder gleich sind, aber alle Kinder haben das Recht auf ein ungefährdetes Aufwachsen“, betonte die Ko-Vorsitzende Maria Melchior, die als Direktorin des Französischen Nationalen Gesundheits- und Medizinforschungszentrum tätig ist. Es sei zentral, dass die Plattformen sicher nutzbar seien. Insbesondere süchtigmachende Features wie etwa Endless Scrolling oder Rabbit-Hole-Algorithmen seien problematisch, sagte Melchior. Es brauche online privatsphäreschützende Altersverifikationsmechanismen.

Bis zum dritten Lebensjahr sollten Kinder keinerlei Screentime haben. Zwischen 3 und 12 Jahren gehe es um eine elterlich kontrollierte oder pädagogisch angeleitete, altersbegrenzte Nutzung, was eine wichtige Rolle der Eltern beinhalte. „Autonomieentwicklung ist eine zentrale Entwicklungsaufgabe des Jugendalters“, erklärt der Psychiater Jörg Fegert, Ko-Vorsitzender der Kommission. Deshalb sollten 13- bis 18-Jährige durch die Plattformen besonders sicher gemachte Nutzungsmöglichkeiten haben.

Die Expertenkommission empfehle entsprechend eine EU-weit harmonisierte Zugangsbeschränkung für Kinder unter 13 Jahren, erläutert Fegert. Es gehe dabei um eine Beweislastumkehr: Erst nachdem die Anbieter eine technisch sichere und altersangemessene Nutzung nachgewiesen hätten, dürften diese uneingeschränkt in der EU zulässig sein, so Fegert.

Ein Problem dabei: Die Zuständigkeit für die Festlegung eines konkreten solchen Mindestalters zum Jugendschutz liegt derzeit bei den Mitgliedstaaten – die ganz unterschiedliche Vorstellungen davon haben, ob und wenn ja, welche Grenze für ihre Kinder und Jugendlichen gelten sollen. Zugleich ist ausschließlich die EU für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts und die Regulierung von Social-Media-Plattformen verantwortlich.

Wallets als Lösungsansätze

Wie eine Mindestalterverifikation aussehen soll, ist weiterhin umstritten. Grundsätzlich verlangt bereits der heutige Gesetzestext des Digital Services Act (DSA) bei für Minderjährige ungeeigneten Inhalten eine wirksame Altersbeschränkung. Die EU-Kommission hatte in diesem Jahr deshalb eine „Mini-Wallet“ als Lösungsoption ins Spiel gebracht, um einen von sonstigen personenbezogenen Daten unabhängigen Nachweis für Nutzer zu etablieren. Sie arbeitet laut eigenem Bekunden daran auch mit einigen der größten Anbieter einschlägiger Plattformen. Parallel setzen andere Akteure wie die Bundesrepublik weiterhin primär auf die bis Ende 2026 durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellende EUDI-Wallet. Auch die soll Nachweise abstrakt erbringen können, also statt des Geburtsdatums auf die Anforderung „Mindestalter 18“ ein „Erfüllt“ zurückgeben können und zudem laut Bundesdigitalministerium auch Sorgeberechtigten-Beziehungen und damit komplexere Zugangsmöglichkeiten ermöglichen.

Eine deutsche Kommission im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat vor drei Wochen ihre Ergebnisse vorgestellt und dabei unter anderem sowohl feste Mindestalterregelungen für Social Media als auch gestufte Modelle als Möglichkeiten skizziert. Sie hat zugleich aber darauf verwiesen, dass eine gesamteuropäische Lösung wünschenswert und sinnvoll wäre.

(mho)

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