Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Abstimmung Warken: Reform ist ein Meilenstein Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: "Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen." Es sei harte Arbeit gewesen. Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um "Effizienz und Evidenz". "Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben." Warken fügte hinzu: "Es bleibt ein ausgewogenes Paket." Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft. CDU/CSU: Wir haben es geschafft Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: "Wir haben es geschafft." Es sei "ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit." Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar. Stegemann versicherte: "Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik." Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. "Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle." Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes. SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld. Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, "mit mittelgutem Ergebnis". Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: "Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen." Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen. AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: "Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung." Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: "Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst." Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, "als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her". Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: "Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung." Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren. Grüne: Nichts wird sich verbessern Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): "Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird." Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: "Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung." Sie fügte hinzu: "Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen." Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: "Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können." Alle Warnungen seien ignoriert worden. "Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute." Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde "die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land" gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen. "Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe." So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung "kaputtgekürzt". "Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte. Abschläge bei der Familienversicherung Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden. Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert. Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben. Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Entschließungen angenommen Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern. Nachjustieren soll sie laut einem weiteren Entschließungsantrag (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss. Ein Änderungs- (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Entschließungsantrag (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD wurden ebenso wie vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mehrheitlich und teils namentlich vom Parlament abgelehnt. Abstimmung über Oppositionsanträge Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage. Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst. Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich. Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. Antrag der Grünen für Beitragssenkungen Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden. Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei. Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen. Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml. Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden. Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)
Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden.
In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich.
Finanzreform der Gesetzlichen KrankenversicherungDie Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: „Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen.“ Es sei harte Arbeit gewesen.
Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um „Effizienz und Evidenz“. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben.“ Warken fügte hinzu: „Es bleibt ein ausgewogenes Paket.“ Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.
Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: „Wir haben es geschafft.“ Es sei „ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit.“ Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar.
Stegemann versicherte: „Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik.“ Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. „Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle.“ Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes.
Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld.
Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, „mit mittelgutem Ergebnis“.
Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: „Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen.“ Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen.
Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung.“ Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: „Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst.“ Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, „als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her“.
Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“ Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren.
Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): „Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird.“ Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: „Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung.“
Sie fügte hinzu: „Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen.“ Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: „Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können.“ Alle Warnungen seien ignoriert worden. „Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute.“
Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde „die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land“ gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen.
„Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe.“ So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung „kaputtgekürzt“. „Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen.“
Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.
Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.
Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt.
Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte.
Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden.
Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert.
Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben. Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden.
Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro.
Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.
Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.
Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.
Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.
Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.
Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern.
Nachjustieren soll sie laut einem weiteren Entschließungsantrag (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss.
Ein Änderungs- (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Entschließungsantrag (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD wurden ebenso wie vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mehrheitlich und teils namentlich vom Parlament abgelehnt.
Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage.
Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab.
Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es.
Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.
In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.
Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.
Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.
Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.
Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden.
Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.
Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.
Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.
Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei.
Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen.
Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml.
Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden.
Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.
Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.
Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)
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