Nicht fischen, nicht baden, nicht einmal die Füsse kühlen: Im Kanton Solothurn sind die meisten Fliessgewässer zum Schutz der Wasserlebewesen gesperrt.
Hitze und Trockenheit

13.07.2026, 15.04 Uhr
Nicht fischen, nicht baden, nicht einmal die Füsse kühlen: Im Kanton Solothurn sind die meisten Fliessgewässer zum Schutz der Wasserlebewesen gesperrt.
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme – gilt ab sofort ein Fischerei- und Betretungsverbot. Weder Mensch noch Hund dürfen entsprechend im Wasser Baden oder auch nur die Füsse und Pfoten kühlen. «Die Massnahme soll helfen, Fische und andere Wasserlebewesen zu schützen», teilt der Kanton mit Blick auf die aktuelle Trockenheit und Hitze mit. Diese habe zu einer kritischen Erwärmung und aussergewöhnlich tiefen Wasserständen geführt.

Roland Schmid
Im Kanton Aargau ist ein solches Verbot momentan noch kein Thema. «Der Kanton Aargau setzt, Stand heute, auf die Sensibilisierung der Bevölkerung mittels Informationstafeln an Gewässern», sagt Simone Britschgi, Mediensprecherin des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. «Ein Betret-, Bade und Fischereiverbot könnte aber eine weitere Massnahme darstellen, sollte die Sensibilisierungskampagne ihre Wirkung verfehlen.»
Britschgi weiter: «Verbote und somit Eingriffe in die Rechte der Benutzer der Gewässer werden erst ergriffen, wenn vorgängige Massnahmen nicht zum Ziel – dem Schutz von Wasserlebewesen – führen.» Fische und andere Wasserlebewesen seien an den «aquatischen Lebensraum» gebunden. «Steigen die Wassertemperaturen, führt dies bei vielen Arten zu Stress. Gleichzeitig sinkt die Sauerstoffverfügbarkeit im Wasser. Im Extremfall kann dies zu Krankheiten, höheren Verlusten beziehungsweise zum Tod von Wasserlebewesen führen», erklärt die Mediensprecherin.
Wie so oft, wenn der eine Kanton etwas tut und der andere nicht, ergibt sich in den beiden Erlinsbach AG und SO ein Kuriosum. Denn die Kantonsgrenze verläuft zu einem grossen Teil in der Mitte des Erzbaches, wie Verwaltungsleiter Beat Baumann bestätigt. Das heisst: Am Westufer des Bachs darf man theoretisch noch baden, am Ostufer nicht. Aber weil die Wasserlebewesen hüben wie drüben gefährdet sind, tut man es bestenfalls gar nicht.
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