1926 sollten die Schülerinnen des Lehrerinnenseminars in der Turnhalle tanzen statt auf der Schanz – oder sich unter das Publikum mischen. Dagegen wehrte sich gar der Rektor der Kantonsschule, man befürchtete Ungehorsam und Zuchtlosigkeit.

Sammlung Stadtmuseum Aarau
Maienzug allein ist eigentlich schon schön genug. Aber Maienzug mit Schmetterlingen im Bauch? Mit einem ersten geschlossenen Tänzchen in der lauen Sommernacht? Ein Erlebnis, dessen sich niemand berauben lassen will. Das war vor 100 Jahren, als die Sitten noch strenger waren und Eltern ihre unverheirateten Töchter mit Argusaugen bewachten, nicht anders.
Dieses Recht zu wahren, schrieb sich 1926 die Lehrerkonferenz des Aargauischen Lehrerinnenseminars und Töchterinstituts in Aarau auf die Fahne. Das Problem: Die Maienzugkommission hatte beschlossen, den gesamten Tanzplatz auf der Schanz ab halb 11 Uhr abends für das breite Publikum zu öffnen. Bis dato hatte man der Schülerschaft von Seminar und Kantonsschule jeweils einen Platz reserviert. Die Kommission war der Ansicht, die jungen Leute könnten bis 20 Uhr in der Zelgliturnhalle tanzen und sich dann auf der Schanz einfach unter das Publikum mischen.
Doch das ging der Lehrerkonferenz gehörig gegen den Strich. «Der Maienzug ist wohl in erster Linie ein Fest für die Aarauer Schuljugend», heisst es im Schreiben, das in den «Jugendfest»-Akten im Stadtarchiv liegt. Es könne nicht sein, dass nun das Jugendfest zum allgemeinen Volksfest werde und «die Jugend anderen Ansprüchen gegenüber zurücktreten» müsse. Was die Kommission offenbar nicht bedacht hatte: «Unseren Schülerinnen ist der Besuch öffentlicher, nicht unter Schulaufsicht stehender Tanzanlässe verboten, sie haben sich an die Schulanlässe zu halten.» Dies im Gegensatz zu den Altersgenossen, denen der Besuch eines jeden öffentlichen Tanzanlasses möglich sei.
Der Tanz spiele beim jungen Volke am Maienzug eine grosse Rolle und erhöhe die Bedeutung des Tages, so die Ausführungen weiter. «Ihm den Tanz nehmen hiesse, ihm den Tag um eine seiner schönsten Gaben ärmer zu machen», so die Lehrerschaft. Was die Folgen wären, wurde nicht beschönigt: So sei die Schülerschaft früher schon in die Wirtschaften der umliegenden Dörfer ausgewichen, abends habe man keine Mittelschüler mehr am Maienzug gesehen. Ein «aus verschiedenen Gründen unhaltbarer Zustand», der nun wieder einzureissen drohe, sollte der abgegrenzte Tanzplatz nun aufgehoben werden. Würden die Eltern die Töchter nicht daheim behalten, so würden bestimmt wieder auswärtig Tanzanlässe organisiert, was die Schule nicht goutieren und nur verbieten könne. Das aber hätte zur Folge, «dass unsere Schülerinnen sich vom Maienzug ferngehalten sähen.»
Gestützt wurde das erste Schreiben auch von Edouard Truan, Rektor der Kantonsschule, der – ursprünglich französischer Muttersprachler – durch die Pläne der Kommission die «Indisciplin» gefördert sah, also Ungehorsam und Zuchtlosigkeit. Die eindringlichen Schreiben jedenfalls zeigten Erfolg: Die Kommission lenkte ein und liess auch die jungen Frauen bis 1 Uhr in der Früh tanzen – im separaten Bereich.
Ansonsten schien der Maienzug 1926 ein gänzlich unaufgeregtes Fest gewesen zu sein. Das Dossier ist keinen halben Zentimeter dick, wobei allein die Gästeliste die Hälfte ausmacht. Diese umfasste, anders als heute, aber nur gerade 350 Gäste. Eingeladen waren einzig Behördenmitglieder und Ehrengäste; für die Schuljugend wurde abends ein eigenes Essen veranstaltet, die Bewohner der Stadt waren am Fest nur ab 22.30 Uhr zum Tanz auf der Schanz geladen (wobei die Herren ein «Tanzbändeli» von 1.50 Franken zu erwerben hatten) oder dann ab 20 Uhr zum «Festleben» auf dem Schanzmätteli.

zvg/Stadtarchiv Aarau
Das mittägliche Behördenessen richtete Wirt Karl Fleisch-Egloff aus, der die Speisewirtschaft zum Feldschlösschen am Graben 6 führte. Beworben hatten sich insgesamt drei Wirte, doch waren die andern beiden bereits in den Vorjahren zum Zug gekommen. Die Bedingungen umfassten zwei Seiten: Geplant werden musste das Essen für rund 250 Männer und 100 Damen, wobei das Essen «innert längstens 1 Stunde und recht warm serviert sein» musste. Der Festwein hatte mit Eis gekühlt zu sein und für das Essen waren «weisse Gabeln und Stoffservietten zu geben». Pro Person durfte das Mahl nicht mehr als 4 Franken kosten (ohne Wein).
Streng war die Regel auch bezüglich Risiko: «Bei ungünstiger Wetterlage wird weder Schadenersatz geleistet, noch überhaupt ein Risiko nach irgend einer Richtung übernommen.» Jedoch war es dem Wirt gestattet, sollte das Behördenessen abgesagt werden müssen, am Sonntag auf eigene Rechnung auf dem Schanzmätteli zu wirten und auf der Schanz tanzen zu lassen, um das bereitgestellte Essen loszuwerden. Auch Schäden – «zerbrochenes Glasgeschirr, Teller & Platten und für fehlendes Besteck» – vergütete die Stadt nicht.
Was Bankettwirt Fleisch für 4 Franken auf die Teller zauberte, liess sich sehen: Serviert wurden eine Gerstensuppe, gefolgt von Schweinsbraten mit Böhnli und neuen Kartoffeln. Anschliessend gab es ein Viertel Bresse-Poulet, gebraten, mit frischen Tomaten und Champignons sowie Salat und zum Dessert Sandtorte. Die Rechnung für das Behördenessen belief sich schliesslich auf gut 1400 Franken, ohne Wein. Für das Festessen der Schuljugend blätterte die Stadt knapp 5000 Franken hin, für Dekoration und Festeinrichtung rund 4300 Franken und für Festmusik und Drucksachen knapp 2500 Franken.
Wofür die Stadt auch aufkam: die Ausstattung der Kinder aus armen Familien. Vor 100 Jahren waren es 134 Kinder, die mit Schuhen und Sandalen, Röcken und Unterröcken, Hosen und Kadettenkleidern ausstaffiert wurden. Die Rechnung belief sich auf 2095 Franken. Was gut gemeint war, hatte aber einen Beigeschmack, wie ältere Generationen heute noch erzählen: Für die Mädchen gab es natürlich keine feinen, weissen Sandalen, die waren schlichtweg zu teuer. Ihre Schuhe waren aus dunklem Leder. So war für jeden und jede ersichtlich, wer sich die Jugendfest-Ausstattung nicht hatte leisten können.
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