Das Informationsfreiheitsgesetz deckte Skandale auf. Doch in Bund und Berlin planen Politiker Reformen, die den Zugang zu Behördenakten einschränken könnten.
Das Informationsfreiheitsgesetz deckte Skandale auf. Doch in Bund und Berlin planen Politiker Reformen, die den Zugang zu Behördenakten einschränken könnten.
Über IFG-Anfragen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche politische Vorgänge öffentlich gemacht. Seit 2006 gibt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, ohne Angabe von Gründen Einsicht in amtliche Dokumente von Bundesbehörden zu nehmen. Über die Plattform FragDenStaat wurden seitdem fast 300.000 Anfragen gestellt. Doch genau dieses Recht steht unter Druck – auf Bundes- und auf Landesebene.
Hermann Sauer ist IT-Sicherheitsexperte engagiert sich seit über 20 Jahren für Datenschutz und Online-Anonymität. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Zu den Themen, bei denen IFG-Anfragen eine Rolle spielten oder zusätzliche Dokumente öffentlich machten, zählen etwa die Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie, der Maut-Komplex um Verkehrsminister Andreas Scheuer oder Unterlagen zu verschiedenen Lobby-Kontroversen. Breite öffentliche Aufmerksamkeit erhielten auch die RKI-Krisenstabsprotokolle: Nach einer IFG-Klage veröffentlichte das Robert Koch-Institut schließlich mehr als 2500 Seiten, die eine Debatte über politische Einflussnahme auf wissenschaftliche Bewertungen auslösten.
In einem aus den Koalitionsverhandlungen bekannt gewordenen Arbeitsgruppenpapier der Union wurde vorgeschlagen, das IFG in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Das Papier stammt aus der Arbeitsgruppe „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ und wurde zuerst vom Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Verhandlungsführer war ausgerechnet Philipp Amthor – dessen eigener Lobbyismus-Skandal um Augustus Intelligence 2020 durch eine IFG-Anfrage öffentlich geworden war. 47 Organisationen protestierten, über 400.000 Menschen unterzeichneten eine Petition. Der Vorschlag wurde letztlich nicht übernommen: Der verabschiedete Koalitionsvertrag sieht keine Abschaffung, sondern eine Reform des IFG vor.
Unabhängig davon plant die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Ein Gesetzentwurf vom Februar 2026 enthält zehn neue Ausnahmevorschriften – darunter pauschale Ausschlüsse für Informationen zu kritischer Infrastruktur und bei laufenden oder vorbereiteten Ermittlungsverfahren. Eine Abschaffung ist nicht vorgesehen, doch Kritiker warnen vor einer faktischen Aushöhlung: Berlin könnte vom besten zum schlechtesten IFG Deutschlands abrutschen. Anfang März 2026 forderten 38 Organisationen – darunter der Chaos Computer Club, Reporter ohne Grenzen und Transparency Deutschland – in einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner (CDU) und Raed Saleh (SPD), die Einschränkungen zu stoppen. FragDenStaat betont: Details zur CDU-Fördermittelaffäre seien nur durch das IFG öffentlich geworden.
Befürworter der Einschränkungen argumentieren, das Gesetz könne missbraucht werden – durch Massenanfragen, die Behörden lahmlegen, oder um sicherheitsrelevante Informationen an fremde Mächte weiterzugeben. Kritiker halten diese Sorgen für überzogen. Laut Statistiken des Bundesinnenministeriums stiegen die IFG-Anträge von rund 1500 im Jahr 2010 auf etwa 12.000 im Jahr 2017 – vor allem durch Anfragen von Anwaltskanzleien und die vereinfachte Antragstellung über FragDenStaat. Auch in Österreich blieb nach Einführung eines neuen IFG im September 2025 der befürchtete Ansturm aus.
Zudem ist das IFG kein Schlüssel zu Staatsgeheimnissen. Die Paragraphen 3 bis 6 enthalten umfangreiche Ausnahmen: Behörden müssen die Herausgabe verweigern, wenn innere oder äußere Sicherheit, Nachrichtendienste oder militärische Geheimnisse betroffen sind. Auch personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse sind geschützt. Auf Landesebene existieren vergleichbare Regelungen: 14 Bundesländer haben eigene IFGs mit unterschiedlichen Ausnahmetatbeständen, Bayern und Niedersachsen kennen gar kein solches Gesetz. Hamburg und Bremen verpflichten Behörden sogar zur proaktiven Veröffentlichung – ohne dass es dort zu Sicherheitsproblemen gekommen wäre.
Unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau oder Sicherheitsbedenken geraten demokratische Kontrollrechte zunehmend unter Druck. Dabei zeigen 20 Jahre IFG, dass die bestehenden Schutzmechanismen funktionieren. Im Global Right to Information Rating des Centre for Law and Democracy erreicht Deutschland nur 55 von 150 Punkten und zählt damit zu den zehn schwächsten Informationsfreiheitsgesetzen weltweit. Das Problem ist nicht zu viel Transparenz, sondern zu wenig.
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