Verdacht auf überhöhte Miete: So prüfen Mieter ihre Miete, welche Rechte sie haben und wann Vermietern Bußgelder drohen.
Neue Zahlen aus Berlin zeigen: In vielen geprüften Mietverträgen besteht der Verdacht auf eine zu hohe Miete. Mieter können ihre Miete prüfen lassen – und unter Umständen sogar Geld zurückfordern.
In deutschen Großstädten mehren sich Hinweise, dass Vermieter bei Neuvermietungen teilweise deutlich höhere Mieten verlangen als erlaubt. Besonders deutlich wird das in Berlin: Dort wurden zwischen April und Dezember 2025 insgesamt 339 Mietverträge von der Mietpreisprüfstelle des Senats untersucht, wie "Zeit online" berichtet. In 320 Fällen – also rund 94 Prozent – stellten die Behörden demnach einen Verdacht auf eine unzulässig hohe Miete fest.
Die Zahlen sind zwar nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt, denn, wer sich bei der Prüfstelle meldet, vermutet in der Regel bereits eine zu hohe Miete. Dennoch zeigen sie, dass Mieter ihre Miete im Zweifel genau prüfen sollten.
In vielen deutschen Städten gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Sie besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ergibt sich in der Regel aus dem örtlichen Mietspiegel.
Nach den Berliner Prüfungen lagen viele Mieten deutlich über dieser Grenze:
Juristisch wird unterschieden:
Vermietern können dabei Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.
Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht überall und nicht für alle Wohnungen. Sie greift nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – und auch dort gibt es mehrere Ausnahmen, etwa für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.
Zu hohe Miete? Diese 5 Fälle erlauben Vermietern höhere PreiseDie Mietpreisbremse besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete in vielen Städten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Doch es gibt mehrere gesetzliche Ausnahmen. In diesen Fällen dürfen Vermieter auch deutlich mehr verlangen.
1. Neubauten
Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Vermieter dürfen hier die Miete frei festlegen.
2. Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
Wurde eine Wohnung grundlegend saniert oder modernisiert, greift die Mietpreisbremse ebenfalls nicht.
3. Vormiete war bereits höher
Lag die Miete des Vormieters bereits über der Grenze der Mietpreisbremse, darf der Vermieter diese hohe Miete weiterhin verlangen.
4. Modernisierungszuschläge
Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Dadurch kann die Miete ebenfalls über der üblichen Vergleichsmiete liegen.
5. Möblierte Wohnungen
Bei möblierten Wohnungen wird fast immer ein Möblierungszuschlag verlangt. Dadurch ist die Miete oft deutlich höher.
Wichtig:
Selbst wenn eine dieser Ausnahmen vorliegt, muss der Vermieter auf Nachfrage offenlegen, warum die Mietpreisbremse nicht gilt. Mieter haben ein Recht auf diese Informationen.
Wer den Verdacht hat, zu viel Miete zu zahlen, sollte zunächst die eigene Miete mit dem Mietspiegel vergleichen. Hilfreich sind dafür diese offiziellen oder seriösen Quellen:
Viele Städte bieten zudem Online-Mietrechner an.
Wer den Verdacht hat, dass die eigene Miete zu hoch ist, sollte systematisch vorgehen. Experten von Mieterbund und Verbraucherzentralen empfehlen diese Schritte.
1. Mietspiegel der Stadt prüfen
Vergleichen Sie Ihre Nettokaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel Ihrer Stadt. Liegt die Miete mehr als zehn Prozent darüber, könnte die Mietpreisbremse verletzt sein.
2. Prüfen, ob Ausnahmen gelten
Die Mietpreisbremse gilt nicht immer – etwa bei Neubauten oder umfassend modernisierten Wohnungen. Auch eine bereits hohe Vormiete kann eine Ausnahme sein.
3. Mietpreisbremse offiziell rügen
Wer eine zu hohe Miete vermutet, muss dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Juristen sprechen von einer „Rüge“. Erst danach können Mieter zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
4. Beratung einholen
Bei Unsicherheit sollten Mieter Experten einschalten, etwa
5. Zu viel gezahlte Miete zurückfordern
Liegt tatsächlich ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter verlangen, dass die Miete auf das zulässige Niveau gesenkt wird. Außerdem können sie die Differenz zwischen der gezahlten und der zulässigen Miete zurückfordern – allerdings nur für die Zeit nach der Rüge, nicht für frühere Mietzahlungen.
Tipp:
Dokumentieren Sie Mietanzeigen, Mietspiegelwerte und Schriftverkehr mit dem Vermieter. Das kann später wichtig sein, wenn der Fall rechtlich geprüft wird.
Allerdings kann der Streit über die Miete das Verhältnis zum Vermieter belasten: Nach Analysen des Berliner Mietervereins geht rund jedem fünften Beratungsfall zu Eigenbedarfskündigungen ein Streit über eine Mieterhöhung oder eine überhöhte Miete voraus.
Gerichte schauen in solchen Fällen jedoch genau hin. Wird eine Eigenbedarfskündigung nur vorgeschoben, um Druck für eine höhere Miete auszuüben, kann sie unwirksam sein.
So wies etwa ein Gericht die Räumungsklage einer Vermieterin ab, weil sie den behaupteten Eigenbedarf nicht überzeugend nachweisen konnte. Das Gericht sah Hinweise darauf, dass die Kündigung eher ein Druckmittel im Streit über eine Mieterhöhung gewesen sein könnte (Aktenzeichen: 98 C 1780/22).
Trotz vieler Hinweise auf überhöhte Mieten werden Bußgeldverfahren bislang vergleichsweise selten eingeleitet, da die rechtlichen Hürden hoch sind. Bei einer Mietpreisüberhöhung muss nachgewiesen werden, dass ein Vermieter dabei die Wohnungsnot gezielt ausgenutzt hat. Beim Straftatbestand des Mietwuchers müssen Gerichte zusätzlich eine Zwangslage des Mieters feststellen.
Mehrere Bundesländer fordern deshalb strengere Regeln. Der Bundesrat schlug unter anderem vor:
Die Bundesregierung hat dazu eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten soll.
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