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Ihr Vermieter entscheidet über neue Heizung – Sie zahlen

Дата публикации: 05-03-2026 11:29:00

GEG-Reform trifft Mieter doppelt: Modernisierungsumlage und steigende Heizkosten treiben die Warmmiete nach oben. So teuer wird es.

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Womit in einem Mietshaus geheizt wird, entscheidet Ihr Vermieter. Den Einbau einer neuen Heizung und höhere Betriebskosten kann er aber auf Sie umlegen. Macht er es richtig, zahlen Sie weniger Miete.

Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf Hausbesitzer und Mieter. Erstere können sich weiterhin frei entscheiden, welche Heizung sie einbauen wollen. Klimafreundliche Optionen wie Wärmepumpen locken mit niedrigen Betriebskosten bei höheren Anschaffungskosten. Bei fossilen Heizungen ist es genau umgekehrt. Das gilt gerade, weil in den kommenden Jahren CO2-Preis und Netzentgelte steigen werden. Außerdem sind die Bio-Varianten von Erdgas und Heizöl teurer als die herkömmlichen Stoffe. 

Welche Kosten Mieter tragen müssen

Als Hausbesitzer können Sie also die Vor- und Nachteile beider Varianten durchrechnen und abwägen. Doch 53 Prozent der Deutschen besitzen keine Immobilien, sondern wohnen zur Miete. Womit geheizt wird, entscheidet der Vermieter. Er muss aber die finanziellen Folgen seines Handelns nur bedingt tragen. Anschaffungskosten lassen sich als Modernisierung auf die Mieter ebenso umlegen wie die Betriebskosten. Das bedeutet es für Sie.

Anschaffung: Das darf der Vermieter umlegen

In der Anschaffung werden folgende Kosten fällig:

  • Eine klassische Gasheizung kostet inklusive Einbau meist 6000 bis 9000 Euro.
    Eine H2-ready-Gasheizung liegt bei 9000 bis 12.000 Euro.
  • Ölheizungen kosten 6000 bis 9000 Euro plus 2000 bis 4000 Euro für den Tank. Insgesamt zahlen Vermieter also 8000 bis 13.000 Euro.
  • Wärmepumpen kosten 15.000 bis 40.000 Euro. Mit staatlicher Förderung sinkt der Preis auf 10.500 bis 28.000 Euro.

Diese Kosten darf Ihr Vermieter aber nicht einfach auf Sie umlegen. Das ist nur bei Modernisierungen möglich. Ersetzt Ihr Vermieter aber eine alte durch eine neue Gasheizung, zählt das nicht als solche. Die Kosten dafür muss er also selbst tragen. Hier einige Beispiele:

  • Tauscht Ihr Vermieter eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Gas- oder Ölheizung aus, gilt das meist nicht als Modernisierung.
  • Tauscht Ihr Vermieter eine alte Ölheizung gegen eine neue Ölheizung, die ab 2029 mit Bio-Heizöl betrieben wird, gilt das ebenfalls meist nicht als Modernisierung.
  • Tauscht Ihr Vermieter eine alte Gasheizung gegen eine neue H2-ready-Gasheizung aus, gilt das zunächst meist nicht als Modernisierung. Wenn er aber nachweisen kann, dass Ihre Kommune in einigen Jahren ein Wasserstoffnetz bekommt, kann das anders aussehen.
  • Tauscht Ihr Vermieter eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe, gilt das meist als Modernisierung. Gleiches gilt in der Regel auch beim Einbau einer Pellet-Heizung oder einer anderen Heizungsart, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • Tauscht Ihr Vermieter eine alte Wärmepumpe gegen eine neue Wärmepumpe, zählt das nur als Modernisierung, wenn die neue Heizung effektiver ist. Das ließe sich zum Beispiel an der Jahresarbeitszahl (JAZ) messen.
Diese Kosten dürfen umgelegt werden

Doch selbst bei Modernisierungen können nicht die vollen Kosten auf die Mieter verteilt werden. Der Staat erlaubt das nur für die Kosten des Mehrwertes einer neuen Anlage. Der Vermieter darf davon acht Prozent pro Jahr auf Ihre Miete aufschlagen.

Berechnet wird das so: Ausgangspunkt sind die Kosten der neuen Heizungsanlage. Davon muss der Vermieter alle Fördermittel abziehen. Danach muss er die Kosten abziehen, die eine Heizanlage gekostet hätte, die mit der alten vergleichbar war. Die restlichen Kosten dürfen jetzt auf die Mieter umgelegt werden.

Rechenbeispiel für eine neue Heizung

Die alte Gasheizung in Ihrem Mietshaus gibt den Geist auf. Der Vermieter installiert deswegen eine moderne Wärmepumpe. 

  • Kosten inklusive Einbau 30.000 Euro.
  • 30 Prozent der Kosten werden vom Staat gefördert, also 9000 Euro. Die muss er vom Preis abziehen, es bleiben also noch 21.000 Euro.
  • Eine neue Gasheizung hätte 7500 Euro gekostet.
  • Auch diese Summe wird abgezogen, es bleiben noch 13.500 Euro. Das entspricht nun dem Wert der Modernisierung.
  • Davon darf der Vermieter nun acht Prozent auf die jährliche Miete aufschlagen. Das wären 1080 Euro. Pro Monat würde sich Ihre Miete also um 90 Euro erhöhen.

Ein zweites Beispiel: 

Der Vermieter ersetzt die alte Gasheizung durch eine H2-ready-Gasheizung. Weil Ihre Kommune ab 2028 ein Wasserstoffnetz betreiben wird, darf er die Kosten umlegen. 

  • Die neue Heizung kostet 10.500 Euro, die alte hätte 7500 Euro gekostet. Fördermittel gibt es nicht.
  • Die Modernisierungskosten liegen also bei 3000 Euro.
  • Acht Prozent davon wären 240 Euro pro Jahr. Ihre Miete stiege um 20 Euro pro Monat.
Das passiert mit den Nebenkosten

Die Betriebskosten Ihrer Heizung bezahlen Sie über die Nebenkostenabrechnung. Die Höhe richtet sich nach dem Verbrauch. Gehen wir von einer Familie mit zwei Kindern aus, liegt der bei rund 20.000 Kilowattstunden Heizenergie pro Jahr. Dafür brauchen Sie entweder die gleiche Menge an Erdgas, 2000 Liter Heizöl oder 4000 bis 6700 Kilowattstunden Strom für eine Wärmepumpe.

Die Kosten dafür sind unterschiedlich. Erdgas in dieser Größenordnung kostet Sie aktuell rund 2000 Euro pro Jahr, Heizöl 2150 Euro und Strom zwischen 1024 und 1707 Euro. Durch den steigenden CO2-Preis und steigende Netzentgelte werden aber die Kosten für alle drei Ressourcen nach oben gehen. Folgende Zahlen sind Schätzungen des ADAC und des Fraunhofer-Institutes.

  • Der Preis von Erdgas wird durch den CO2-Preis um 0,3 bis 3,2 Cent pro Kilowattstunde steigen, die Netzentgelte um 5 Cent. Mit mittleren Werten gerechnet kosten 20.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr 2030 damit 1350 Euro mehr pro Jahr als heute.
  • Der Preis von Heizöl wird durch den CO2-Preis um durchschnittlich 23,9 Cent pro Liter steigen. Netzentgelte gibt es hier nicht. Für 2000 Liter Heizöl zahlen Sie also 478 Euro mehr als heute. Bio-Heizöl, welches ab 2029 verpflichtend wäre, ist noch einmal rund zehn Prozent teurer. Insgesamt erhöhen sich Ihre Kosten also um 526 Euro.
  • Bei Strom spielt der CO2-Preis nur eine indirekte Rolle. Die Netzentgelte hingegen sollen um 7 Cent pro Kilowattstunde steigen. Das wären bei 4000 bis 6700 Kilowattstunden für eine Wärmepumpe zwischen 280 und 469 Euro mehr pro Jahr.
So viel zahlen Sie als Mieter extra

Beide Kostenpunkte zusammengelegt ergeben die Gesamtbelastungen für Mieter. Die genauen Werte entnehmen Sie der Tabelle. Einige Trends sind aber erkennbar. So hat die günstigsten Bedingungen, wessen Vermieter mit einer effektiven Wärmepumpe heizt. Der Wechsel von dort auf jede andere Heizungsart wird teuer. Umgekehrt ist aber auch der Wechsel von jeder anderen Heizungsart auf eine effektive Wärmepumpe für Mieter teuer. 

Wärmepumpe wird für Mieter teuer

Das liegt an deren hohen Kosten von durchschnittlich 30.000 Euro. Vermieter bekommen zwar die Basis-Förderung von 30 Prozent, wohl aber nur selten die 30 Prozent Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Da wir von dem Fall ausgehen, dass die alte Heizung kaputt ist, entfällt auch der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. So kostet eine gute Wärmepumpe 21.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte auf die Mieter umgelegt werden darf.

Die bessere Variante ist der Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe, wenn Sie bisher mit Öl oder Gas heizen. Sie kostet nur rund halb so viel. Zusammen mit den geringeren Betriebskosten zahlt sich das immer vorteilhaft für die Mieter aus.

Ist das Heizungsgesetz gerecht?

Die Debatte

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